Am 01. Dezember 2015 hat das Bayerische Kabinett einen Gesetzentwurf zum Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit gebilligt. Friedhofsbetreibern in Bayern wird demnach ein Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit ermöglicht. Dabei werden auch Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 16. Oktober 2013) berücksichtigt, indem grundlegende Anforderungen an Nachweise geregelt werden.

Gesundheitsministerin Melanie Huml hierzu: „Bürger, Steinmetze und Friedhofsbetreiber können mit dieser Regelung einfach und anhand objektiver Kriterien erkennen, ob ein Zertifikat ausreicht und daher anerkannt wird.“

Siehe: Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport