Der Bundesinungverband der Steinmetze (BIV) bezieht gegen Kinderarbeit Stellung. Auch wenn einzelne Steinmetze gegen kommunale Beschlüsse zum Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit klagen würden, würden diese damit Kinderarbeit nicht bejahen, sondern nur die kommunale Zuständigkeit in Frage stellen. Daher gelte auch für den BIV ohne Einschränkung: „Wir nehmen das Thema „Kinderarbeit“ sehr ernst und wollen aktiv an deren Bekämpfung mitwirken.“

Siehe auch: BIV Pressemitteilung