Die Stadt München hat durch Ratsbeschluss die Vergabeordnung geändert (wir berichteten). Bei Natursteinen muss nun angegeben werden, ob diese aus Lateinamerika, Asien oder Afrika stammen. In diesem Fall muss der Händler durch ein unabhängiges Zertifikat belegen, dass die Natursteine ohne Kinderarbeit produziert wurden. Auf unserer Seite „Öffentliche Beschaffung“ haben wir die Erklärung aufgenommen, die ein Händler bei der Angebotsabgabe in München machen muss.

Siehe auch: Öffentliche Beschaffung