Am 18. April 2016 ist eine Reform des Vergaberechts in Kraft getreten (Gesetz und Verordnung). Für Aufträge oberhalb des sog. EU-Schwellenwerts wurde damit die Vergabe vereinfacht und modernisiert. Das bezieht sich vor allem auch auf die Berücksichtigung sozialer Aspekte: „Die Möglichkeiten für öffentliche Auftraggeber, strategische Ziele – z. B. umweltbezogene, soziale oder innovative Aspekte – im Rahmen von Vergabeverfahren vorzugeben, werden gestärkt.“

Damit setzt die Bundesregierung drei EU-Vergaberichtlinien von 2014 um, zu denen auch die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe (RICHTLINIE 2014/24/EU) gehört.

Siehe: Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts
Siehe: Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts
Siehe auch: Reform des Vergaberechts