Aufhebung des Urteils, das Gemeinden untersagt,
das Aufstellen von Grabsteinen aus Kinderarbeit zu verbieten

Am 27. Juli 2009 hatte das Bayerische Verwaltungsgericht entschieden, dass die Kommunen das Aufstellen von Grabsteinen aus Kinderarbeit nicht verbieten dürfen.

Das Verfassungsgericht hat nun am 07. Oktober 2011 entschieden, dass solche Vorschriften sehr wohl innerhalb des Regelungsbereichs von Kommunen fallen, und hat das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben. Das kommunale Selbstverwaltungsrecht wäre nicht hinreichend berücksichtigt worden.

Der Gesetzgeber ermächtigt die Gemeinden ausdrücklich, die Totenbestattung eigenverantwortlich zu regeln. Hierzu gehört, dass die Gemeinde dafür Sorge zu tragen hat, dass würdig beerdigt wird, was durch geeignete Benutzungsregeln positiv gefördert werden kann. Dazu kann der Ausschluss von Grabsteinen aus Kinderarbeit gehören. Dies sei „weder sachfremd noch willkürlich und bewegt sich innerhalb des gemeindlichen normativen Einschätzungsspielraums. […] Der sachliche Zusammenhang mit dem Friedhofszweck und damit auch der spezifisch örtliche Bezug sind so in einer rechtlich einwandfreien Weise hergestellt.“

Auch der Umstand, dass man dem Grabstein äußerlich nicht ansieht, unter welchen Bedingungen er hergestellt wurde, dürfte nicht als Argument gegen solche Vorschriften herangezogen werden. Dies mag herkömmlich ausreichend gewesen sein, aber in Zeiten des globalen Handels, wo andernorts Menschenrechte mit Füßen getreten werden (z.B. Verstoß gegen ILO 182), können auch die Herstellungsbedingungen „in spezifisch örtliche Fragen wie die Anforderungen an aufzustellende Grabmale hineinwirken […]. Der Wertgehalt des Selbstverwaltungsrechts wird verkannt, wenn der Beschwerdeführerin unter Hinweis auf einen vorgeblich einrichtungsfremden Zweck ohne jegliche Erwägung des in diesem Selbstverwaltungsrecht begründeten (normativen) Ermessens von vornherein die Kompetenz abgesprochen wird, sich damit […] regelnd zu befassen.“ Die Angelegenheit wird an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu einer erneuten Entscheidung zurückverwiesen.

siehe auch: Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichts