In ihrer Antwort auf die kleine Anfrage der Links-Fraktion schreibt die Bundesregierung, dass sie sich durch die Ratifizierung der ILO-Konventionen 138 und 182 auf die weltweite Ächtung von Kinderarbeit verpflichtet hat. Soweit dies auch den Warenverkehr mit dem Ausland betrifft, müsse dies aber in Abstimmung mit der EU geregelt werden. Eine Zertifizierung über den Ausschluss von Kinderarbeit sei zu begrüßen. „Wir sehen in der Globalisierung eine Chance, den Menschenrechten weltweit zur Durchsetzung zu verhelfen und befürworten Zertifizierungsmaßnahmen und Initiativen verantwortungsvoller Unternehmensführung. […] Zertifizierungsinitiativen können als Anhaltspunkt für eine systematische Ausgrenzung von ausbeuterischer Kinderarbeit betrachtet werden.“

siehe: Antwort der Bundesregierung