Öffentliche Beschaffung
Faire Beschaffung: Stadt München Vorreiter in Deutschland
Am 14. Dezember 2011 hat der Stadtrat der Stadt München beschlossen, die Vergabeordnung so zu ändern, dass für bestimmte Produktgruppen keine Produkte aus Kinderarbeit mehr zugelassen werden sollen. In diesem Fall muss der Händler durch ein unabhängiges Zertifikat belegen, dass die Natursteine ohne Kinderarbeit produziert wurden. Damit verschärft München den Beschluss vom 18. April 2003, wo es noch hieß, dass bei kritischen Produkten eine “Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtung” nachzuweisen ist. Die Möglichkeit der Selbsterklärung wird mit dem Beschluss vom 14. Dezember 2011 dezidiert ausgeschlossen. Die Stadt München nimmt damit im Bereich der fairen Beschaffung deutschlandweit ein weiteres Mal eine Vorreiterrolle ein. Vom Händler muss mit der Abgabe des Angebots nun folgende Erklärung abgegeben werden:
Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Natursteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit
1. Natursteine sind in besonderem Maße von ausbeuterischer Kinderarbeit betroffen. Eine der beiden folgenden Erklärungen ist zwingend abzugeben. Bitte kreuzen Sie die für Ihr Angebot zutreffende Erklärung an:
Ja, ich erkläre, dass für die Leistung bzw. Lieferung Natursteine vorgesehen sind, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt bzw. bearbeitet werden oder wurden. In diesem Fall sind die Ziffern 2. bis 4. zu beachten und vollständig auszufüllen.
oder
Nein, ich verpflichte mich, für die Leistung bzw. Lieferung keine Natursteine zu verwenden, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt bzw. bearbeitet werden oder wurden. In diesem Fall ist die Ziffer 4. zu beachten.
2. Ich verpflichte mich, sicherzustellen, dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der Natursteine ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der Kernarbeitsnorm Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zur Abschaffung der Kinderarbeit erfolgt bzw. erfolgt ist sowie ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens oder aus anderen nationalen oder internationalen Vorschriften zur Bekämpfung von ausbeuterischer Kinderarbeit ergeben.3. Als Nachweis dafür, dass die angebotenen Natursteine ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des IAO-Übereinkommens Nr. 182 gefertigt wurden, werde ich dem Auftraggeber im Falle der Beauftragung rechtzeitig vor Ausführung ein geeignetes Zertifikat von einem unabhängigen Dritten (Xertifix, Win=Win Fair stone oder gleichwertig) produktbezogen vorlegen. Von folgendem unabhängigen Dritten werde ich ein Zertifikat vorlegen: ___________________________
4. Die vorstehend genannten Erklärungen werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Schaffung einer rechtlichen Grundlage
Am 19.12.2008 wurde durch den Bundestag und am 13.02.2009 durch den Bundesrat das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen geändert, wonach endlich eine sichere Rechtsgrundlage für die faire Beschaffung besteht. Damit ist es möglich, bei der Beschaffung zusätzlich soziale Anforderungen (wie Freiheit von Kinderarbeit) zu berücksichtigen:
Aufträge werden an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben. Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Andere oder weitergehende Anforderungen dürfen an Auftragnehmer nur gestellt werden, wenn dies durch Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen ist. (§97 Abs. 4)
Kampagne Aktiv gegen Kinderarbeit
Mittlerweile haben zahlreiche Kommunen in Deutschland ihre Vergabeordnung geändert. Eine umfassende Übersicht finden Sie auf der Webseite der Kampagne Aktiv-Gegen-Kinderarbeit. Dort sind zudem viele weitere Beispiele für die Formulierung der fairen Beschaffung aufgeführt (siehe Liste der Kommunen und dann unter der jeweiligen Kommune, z.B. Freiburg i.Br. und dann auf Link).
Problem: Selbsterklärungen anstatt unabhängige Zertifizierung
Die Kehrseite davon ist, dass noch immer mehrheitlich Selbsterklärungen der Händler vorgelegt werden. Unlängst hat die IG-BAU wieder darauf hingewiesen, dass es einfach nicht ausreicht, wenn sich die öffentliche Beschaffung auf diese Erklärungen verlässt. Nur eine unabhängige Zertifizierung mit unangekündigten Kontrollen in problematischen Steinbrüchen kann das Problem lösen und dafür sorgen, dass keine Produkte aus Kinderarbeit verwendet werden.
Leitfäden für Kommunen
Ein Leitfaden des Südwind Insituts für Ökonomie und Ökumene erläutert, was Kommunen gegen Kinderarbeit in Steinbrüchen tun können. In einem ersten Schritt wird aufgezeigt, unter welchen Bedingungen in Indien Steine hergestellt werden. Im zweiten Teil wird dargelegt, welche Erfahrungen Kommunen sowie Nichtregierungsorganisationen bei der Umsetzung von Beschlüssen gemacht haben, die Rechenschaft über die Produktionsbedingungen angelieferter Produkte verlangen: Wie kann ein Gemeinde- oder Stadtratsbeschluss angestoßen werden? Was ist zu beachten? Wo bestehen Probleme?
Weitere Materialien sind auf der Webseite des Dachverbands für Entwicklungspolitik in Baden-Württemberg (DEAB) zu finden:
“Impulse Setzen. Sozialstandards in der öffentlichen Beschaffung Baden–Württembergs” des DEAB
“Faire Beschaffung in Kommunen” der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)
Leitfaden „Berücksichtigung sozialer Belange im Vergaberecht“ des Deutschen Städtetags
Auf der Webseite zur fairen Beschaffung der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit sind weitere hilfreiche Materialien zusammengestellt:
Fair Handeln in Kommunen – Ein Praxisleitfaden
Faires Beschaffungswesen in Kommunen und die Kernarbeitsnormen – Rechtswissenschaftliches Gutachten
Kompass Nachhaltigkeit
Eine Datenbank der Bundesregierung (Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) gemeinsam mit der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit) geben eine Online-Datenbank mit Informationen zu Sozial- und Umweltsiegeln bzw. zur nachhaltigen Beschaffung heraus. Mittels der Standardsuche lässt sich ermitteln, welches Siegel es zu welchem Produktbereich gibt.

