Im vergangenen Jahr hat der indische Supreme Court angeordnet, dass für die Erschließung neuer Steinbrüche, auch für solche unter 5 Hektar, eine Freigabe durch Umweltbehörden erteilt werden muss. In der Umsetzung besteht aber derzeit Uneinigkeit, wie strikt dies umzusetzen ist. Eine Umweltbehörde (SEAC) will die Zulassung von Steinbrüchen unter einem Hektar kategorisch ausschließen, weil dort die Möglichkeit des Monitoring für staatliche Stellen faktisch kaum mehr umzusetzen ist („impossible for one district mining officer to monitor compliance given the multiplicity of sites“). Die andere Behörde (SEIAA) will jeden Antrag ohne solche kategorische Beschränkung prüfen.

Der Fall zeigt einerseits die wachsende Sensibilisierung bezüglich von Umweltzerstörung durch Steinbruchabbau, andererseits auch die Schwierigkeit eines wirksamen staatlichen Monitorings erlassener Gesetze.

Siehe: State green panel reins in rampant hill quarrying
Siehe: Stone quarrying: Maharashtra yet to decide if hills can be cut