Steinmetze bewerten das geänderte NRW-Bestattungsgesetz sehr unterschiedlich

Grabsteine (2)Fritz Sill, Geschäftsführer des Landesinnungsverbandes für das nordrheinische Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk, sieht in dem Gesetz eine „total unverhältnismäßige“ Belastung des lokalen Steinmetzes. Denn der Steinmetz könne doch nicht „Probleme in Ländern wie Indien oder China anpacken“. Damit verkennt der Geschäftsführer des Landesinnungsverbandes gänzlich die Rolle und Aufgabe von Zertifizierungsorganisationen. Denn diese übernehmen gegen eine Gebühr die Kontrolle und Sicherstellung der Einhaltung von Arbeitsbedingungen in Produktionsstätten und entlasten damit gerade Importeure bzw. geben Abnehmern wie den Steinmetzen oder anderen Endkunden die gewünschte oder vom Gesetz vorgeschriebene Sicherheit bezüglich der Arbeitsbedingungen.

Entsprechend kommt Bernd Dirks, Innungsmeister des Landesinnungsverbandes des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks Westfalen-Lippe, zu einer anderen, wesentlich realistischeren Einschätzung des neuen Gesetzes: „Wir lehnen Kinderarbeit strikt ab und begrüßen das Vorhaben für die Zukunft. Die Gesetzesänderung ist zeitgemäß und mit einem überschaubaren Aufwand für das Handwerk durchführbar. Die Einwände des Handwerks wurden berücksichtigt und daher gibt es aus meiner Sicht keinen Grund zur Klage.“

Hintergrund: Das neue Bestattungsgesetz in NRW verbietet Grabsteine aus Kinderarbeit. Grabsteine aus Ländern mit Kinderarbeit dürfen künftig nur mit einem Siegel von einer anerkannten Zertifizierungsstelle aufgestellt werden. Die Anerkennung der Zertifizierungsstellen wird von newtrade nrw, dem Büro für nachhaltige Beschaffung, übernommen. Das Gesetz tritt im Oktober in Kraft, die Regelung zur Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit im Mai 2015 (wir berichteten).

Siehe: Handwerksblatt