Politik zu Grabsteinen
Zum Thema Grabsteine aus Kinderarbeit gibt es mittlerweile in Deutschland einige juristische Urteile und politische Entscheidungen, die wir zur besseren Orientierung auf dieser Seite zusammengestellt haben.
-
Oktober 2011
Bayerisches Verfassungsgericht kippt Verwaltungsgerichtsurteil
Am 27. Juli 2009 hatte das Bayerische Verwaltungsgericht entschieden, dass die Kommunen das Aufstellen von Grabsteinen aus Kinderarbeit nicht verbieten dürfen.
Das Verfassungsgericht hat nun am 07. Oktober 2011 entschieden, dass solche Vorschriften sehr wohl innerhalb des Regelungsbereichs von Kommunen fallen, und hat das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben. Das kommunale Selbstverwaltungsrecht wäre nicht hinreichend berücksichtigt worden.
Der Gesetzgeber ermächtigt die Gemeinden ausdrücklich, die Totenbestattung eigenverantwortlich zu regeln. Hierzu gehört, dass die Gemeinde dafür Sorge zu tragen hat, dass würdig beerdigt wird, was durch geeignete Benutzungsregeln positiv gefördert werden kann. Dazu kann der Ausschluss von Grabsteinen aus Kinderarbeit gehören. Dies sei “weder sachfremd noch willkürlich und bewegt sich innerhalb des gemeindlichen normativen Einschätzungsspielraums. [...] Der sachliche Zusammenhang mit dem Friedhofszweck und damit auch der spezifisch örtliche Bezug sind so in einer rechtlich einwandfreien Weise hergestellt.”
Auch der Umstand, dass man dem Grabstein äußerlich nicht ansieht, unter welchen Bedingungen er hergestellt wurde, dürfte nicht als Argument gegen solche Vorschriften herangezogen werden. Dies mag herkömmlich ausreichend gewesen sein, aber in Zeiten des globalen Handels, wo andernorts Menschenrechte mit Füßen getreten werden (z.B. Verstoß gegen ILO 182), können auch die Herstellungsbedingungen “in spezifisch örtliche Fragen wie die Anforderungen an aufzustellende Grabmale hineinwirken [...]. Der Wertgehalt des Selbstverwaltungsrechts wird verkannt, wenn der Beschwerdeführerin unter Hinweis auf einen vorgeblich einrichtungsfremden Zweck ohne jegliche Erwägung des in diesem Selbstverwaltungsrecht begründeten (normativen) Ermessens von vornherein die Kompetenz abgesprochen wird, sich damit [...] regelnd zu befassen.” Die Angelegenheit wird an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu einer erneuten Entscheidung zurückverwiesen.
siehe auch: Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichts
-
März 2011
Saarbrücken: Grabsteine aus Kinderarbeit nicht mehr zugelassen
Als erste Stadt im Saarland verbietet Saarbrücken Grabsteine aus Kinderarbeit. Der Stadtrat der Landeshauptstadt hat einstimmig beschlossen, die Friedhofssatzung dahingehend zu ändern, dass Grabsteine und Grabsteineinfassungen aus Kinderarbeit nicht mehr zugelassen sind. Dabei kann sich die Stadt auf Landesgesetz berufen (wir berichteten). Mit diesem Schritt nimmt Saarbrücken eine bundesweite Vorreiterrolle ein.
Pressemitteilung Stadt Saarbrücken zu fairen Grabsteinen
siehe auch: Netzwerk Entwicklungspolitik im Saarland
-
Dezember 2010
Bayern: Aufstellen von Grabsteinen aus Kinderarbeit weiterhin möglich
Im Bayrischen Landtag haben CSU und FDP einen Änderungsantrag der Grünen abgelehnt, der es den Kommunen ermöglichen sollte, einen Nachweis dafür zu fordern, dass Grabsteine ohne Kinderarbeit produziert wurden. Die Ablehnung des Änderungsantrags wird damit begründet, dass eine Gesetzesänderung den freien Handel tangiere und dies nicht in Länderkompetenz falle. Die Opposition findet diese Argumente nicht stichhaltig.
siehe: Evangelischer Presseverband für Bayern
-
November 2010
Bremen beschließt Änderung des Gesetzes über Friedhofswesen
“Der Friedhofsträger kann in seiner Friedhofsordnung festlegen, dass nur Grabsteine und Grabeinfassungen verwendet werden dürfen, die nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des Übereinkommen Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (BGBl. 2001 II S. 1290) hergestellt sind.”
siehe: Änderungsantrag
Der Änderungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wird am 10.11.2010 in erster und zweiter Lesung beschlossen.
siehe: Beschlussprotokoll
-
Juli 2010
Bundesregierung begrüßt Zertifizierung von Natursteinen
In ihrer Antwort auf die kleine Anfrage der Links-Fraktion schreibt die Bundesregierung, dass sie sich durch die Ratifizierung der ILO-Konventionen 138 und 182 auf die weltweite Ächtung von Kinderarbeit verpflichtet hat. Soweit dies auch den Warenverkehr mit dem Ausland betrifft, müsse dies aber in Abstimmung mit der EU geregelt werden. Eine Zertifizierung über den Ausschluss von Kinderarbeit sei zu begrüßen. “Wir sehen in der Globalisierung eine Chance, den Menschenrechten weltweit zur Durchsetzung zu verhelfen und befürworten Zertifizierungsmaßnahmen und Initiativen verantwortungsvoller Unternehmensführung. [...] Zertifizierungsinitiativen können als Anhaltspunkt für eine systematische Ausgrenzung von ausbeuterischer Kinderarbeit betrachtet werden.”
siehe: Antwort der Bundesregierung
-
Juli 2009
Saarland ändert sein Bestattungsgesetz
Der Landtag des Saarlands hat beschlossen, sein Bestattungsgesetz zu ändern. Friedhofsträger können verlangen, dass nur noch solche Grabsteine verwendet werden, die nachweislich fair bzw. ohne Kinderarbeit produziert wurden.
Vergleiche Amtsblatt des Saarlands vom 30. Juli 2009:
“Das Bestattungsgesetz vom 5. November 2003 (Amtsbl.
S. 2920), zuletzt geändert durch das Gesetz vom
21. November 2007 (Amtsbl. S. 2393), wird wie folgt
geändert: [...]
§ 8 [...]
Folgender Absatz 4 wird neu eingefügt:
(4) Der Friedhofsträger kann in der Satzung
bzw. Friedhofsordnung festlegen, dass nur
Grabsteine und Grabeinfassungen verwendet
werden dürfen, die nachweislich aus fairem
Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit
im Sinne der ILO-Konvention 182
hergestellt sind.“
-
Januar 2010
Bundesverwaltungsgericht
-
Juli 2009
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
-
Februar 2009
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
-
November 2008
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

