Das vor einigen Tagen vom Leipziger Bundesverwaltungsgericht gesprochene Urteil hat voraussichtlich keine negative Folge für den Gesetzgebungsprozess in Nordrhein-Westfalen. „Nach einer ersten Einschätzung können die Fachleute des Ministeriums Konsequenzen für Nordrhein-Westfalen bisher nicht erkennen”, so Nalan Öztürk vom Gesundheitsministerium NRW. Die Richter in Leipzig hatten in Nürnberg eine Regelung gekippt, durch die das Aufstellen von Grabsteine aus Kinderarbeit verboten wurde.

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen plant aber gerade, eine solche rechtliche Grundlage zu schaffen, die der Stadt Nürnberg in Bayern gefehlt hat. Wichtig für die Umsetzung bleibt es dann, dass die einzelnen Kommunen die Vorgabe aus Leipzig berücksichtigen und in der Friedhofssatzung konkret klären, wie ein entsprechender Nachweis zu erbringen ist.

Siehe: Welt
Siehe: Aachener Zeitung
Siehe: Frankfurter Allgemeine Zeitung