Vorerst kein Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit in Bayern möglich

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Regelung der Stadt Nürnberg gekippt, durch die auf städtischen Friedhöfen in Nürnberg das Aufstellen von Grabsteinen aus Kinderarbeit verboten wurde. Dem war ein längerer Rechtsstreit eines Steinmetzes mit der Stadt Nürnberg vorausgegangen. „Die Verwendung von Grabmalen auszuschließen, die unter ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt wurden, ist ein verfassungsrechtlich legitimer Zweck“, so das Bundesverwaltungsgericht. Es müsste aber darauf geachtet werden, dass hierfür die gesetzliche Grundlage gegeben sei und dass klare Vorgaben für die Umsetzung gemacht würden.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sendet damit ein bundesweit wichtiges Signal aus, dass es landesrechtlicher Regelungen bedarf, die die Kommunen zu den Änderungen der Friedhofssatzungen ermächtigen. Bislang gibt es Gesetzesänderungen in Saarland, Bremen und Baden-Württemberg, in NRW und Rheinland-Pfalz sind Gesetzesinitiativen in Vorbereitung.

Siehe: Pressemeldung Bundesverwaltungsgericht

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