Lizenzgebühr
Höhe der Lizenzgebühren
XertifiX verlangt derzeit eine Lizenzgebühr in Höhe von 3 Prozent vom Warenwert, wenn Natursteine Indien verlassen (FOB, Free on Bord). Einige XertifiX Lizenznehmer haben jedoch mit ihren indischen Natursteinexporteuren andere Abrechnungsmodalitäten vereinbart. Es erfolgen beispielsweise Abrechnungen, die nicht ausschließlich den Exportwarenwert (FOB) enthalten, sondern es wird nach C&F (Cost and Freight / Warenwert und Frachtkosten) oder CIF (Insurance and Freight / Versicherung und Frachtkosten) abgerechnet. Da die einzelnen Kostenposten nicht auf den Rechnungen ersichtlich sind und die Kosten für Seefracht starken Schwankungen unterliegen, ist es XertifiX nicht möglich, eine Umrechnung der höheren Rechnungen auf den FOB-Wert vorzunehmen.
Der XertifiX-Vorstand hat daher in einer außerordentlichen Vorstandssitzung am 11. März 2009 - nach ausführlicher Abwägung der Vor- und Nachteile - entschieden, einen zweiten Prozentsatz für Lizenzgebühren auszuweisen. Für Rechnungen indischer Natursteinhändler, die keinen separaten FOB-Wert deklarieren, werden ab 01. April 2009 vom C&F bzw. CIF-Wert Lizenzgebühren in Höhe von 2 Prozent erhoben.
Diese Regelung ist bis zur XertifiX-Mitgliederversammlung im Herbst 2010 gültig und wird dann anhand von Erfahrungswerten überprüft.
Verwendung der Lizenzgebühr
Die Lizenzgebühr steht überwiegend für die Arbeit der Kontrolleure vor Ort in Indien (XertifiX India) und für die Arbeit von XertifiX e.V. in Deutschland zur Verfügung.
Ein Teil der Lizenzgebühr wird durch XertifiX e.V. für Sozialmaßnahmen in Indien im Zusammenhang mit Rehabilitationsmaßnahmen für Steinbrucharbeiter und gegebenenfalls deren Kinder verwandt.