Die XertifiX PLUS-Zertifizierung

 

Das PLUS-Label wird vergeben, sobald alle Kriterien der Standard-Zertifizierung (Jahre 0 bis 2) eingehalten werden, plus die folgenden Kriterien:

  • Bau- und Konstruktionssicherheit
    1. sichere Gebäudestruktur
    2. Sicherheitsmaßnahmen an Maschinen (Installation und Verwendung) und gültige Prüfbescheinigungen und / oder Zulassungen für Geräte (z.B. Druckluftbohrer) gemäß den lokalen Gesetzen
    3. ordnungsgemäße elektrische Anlagen (z.B. Isolierung von Kabeln)
    4. Beseitigung von Stolperfallen
    5. Feuer-Einsatzbereitschaft (z.B. Feuerlöscher)
    6. Verfügbarkeit und Erreichbarkeit von Notausgängen
    7. klare Fluchtwege.
  • Schriftliche Arbeitsverträge auch in der Sprache der ArbeitnehmerInnen. Unterlagen über alle ArbeiterInnen (einschließlich ZeitarbeiterInnen, SaisonarbeiterInnen und WanderarbeiterInnen) müssen aufbewahrt werden. Ausweise für alle ArbeiterInnen.
  • Einrichtung eines Beschwerdemechanismus für ArbeitnehmerInnen (z.B. durch den ArbeitnehmerInnenvertreter und / oder eine Beschwerdebox, eine Beschwerde-Telefonnummer)
  • Zahlung eines existenzsichernden Lohns, wenn der Mindestlohn unter dem existenzsichernden Lohn liegt (IAO-Übereinkommen 131).
  • Bezahlter Jahresurlaub und bezahlter Urlaub im Krankheitsfall gemäß den lokalen Gesetzen.
  • Keine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und Schwangerschaft.
  • Angemessene Arbeit für Schwangere und Sonderurlaub vor und nach der Geburt (gemäß lokalem Gesetz, mindestens ILO 183).
  • Bereitstellung von geeigneten Einrichtungen für Babys und Kleinkinder am Arbeitsplatz.
  • Gleicher Lohn für gleiche Arbeit (ILO 100).
  • Das Unternehmen unternimmt Schritte, um Frauen vor sexueller Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen.
     
  • Verpflichtende jährliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, der Rechte der ArbeiterInnen und des Umweltschutzes in den beiden Folgejahren.

Folgejahr 1:

  • Schutz der Umgebung des Steinbruchs und der Verarbeitungsanlagen vor Schäden (z.B. durch gefährliche Abfälle, Staub, Abfälle und Abwässer durch Natursteinproduktion und -verarbeitung, Abwasserschlamm).
  • Die Umweltauswirkungen müssen vom Hersteller bewertet werden. Bei erkannten potenziellen Umweltrisiken oder negativen Auswirkungen: Das Unternehmen dokumentiert diese Auswirkungen und entwickelt einen Plan für konkrete Minderungsmaßnahmen. Sicherstellen, dass die mildernden Maßnahmen wirksam sind.
  • Trennung, ordnungsgemäße Lagerung und Entsorgung aller Arten von Abfällen gemäß den lokalen Gesetzen (z.B. Steinbruchabfälle, gefährliche Abfälle, Abwasser, Abwasserschlämme, Schlämme, Chemikalienbehälter, Glas, Kunststoffe usw.). Gegebenenfalls offizielle Dokumente für die Entsorgung des Abfalls (z.B. Entsorgung von Schlämmen).
  • Reduzierung der Lärmemission gemäß den lokalen Gesetzen (z.B. durch Festlegung von Grenzwerten für die Zeiten von Steinbruch-Sprengungen).
  • Verringerung der Luftverschmutzung gemäß den lokalen Gesetzen (z.B. durch Filtermechanismen).
  • Recycling von Material und / oder Wiederverwendung von Materialien (wo zutreffend).
  • Einrichtung eines Beschwerdemechanismus für betroffene Gemeinden (z.B. ein System zur Meldung, Bewertung und Behandlung von Beschwerden und Forderungen betroffener Parteien in der Region, in der die Wirtschaftstätigkeit stattfindet).
  • Lebensbedingungen der ArbeiterInnen (wenn Unterkunft zur Verfügung gestellt wird)
    1. Trennung der Unterkunft vom Produktionsbereich.
    2. Verfügbarkeit von sauberem Trinkwasser und sanitären Einrichtungen.
    3. Angemessenes Maß an Anstand, Hygiene und Komfort (Empfehlung 115-II der IAO) nach den lokalen Gepflogenheiten.
    4. Keine übermäßige und unangemessene Erhebung von Gebühren für die zur Verfügung gestellten Unterkünfte.

Folgejahr 2:

  • Minimierung der negativen Auswirkungen auf das Ökosystem gemäß den lokalen Gesetzen (z.B. durch Ausgleich des verbleibenden Nettoverlustes der Biodiversität). Dafür Sorge tragen, dass ausreichende finanzielle Mittel für diesen Zweck zur Verfügung stehen.
  • Schutz von rechtlich geschützten und international anerkannten Gebieten.
  • Energiemanagement : Entwicklung und Umsetzung von Energiemanagementmaßnahmen (z.B. durch den Austausch alter stromverbrauchender Maschinen gegen neuere stromsparende oder andere stromsparende Geräte und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen).
  • Gesetze: Verfügbarkeit aller relevanten amtlichen Umweltdokumente und -genehmigungen (z.B. Wassernutzungs- und Bodennutzungstitel).
  • Legalität: Einhaltung der lokalen und nationalen Gesetze und Vorschriften
  • Umsetzung einer schriftlich vorliegenden Anti-Korruptions- und Anti-Bestechungs-Policy (Vorlage verfügbar).
  • Keine sichtbaren Beweise oder Rückmeldungen über Korruption und Bestechung.
  • Alle Richtlinien sollten allen MitarbeiterInnen mitgeteilt werden und müssen öffentlich zugänglich sein.

 

Die Einhaltung der Kriterien muss durch mindestens ein Audit pro Jahr nachgewiesen werden (s.o.). Wenn beim ersten Audit die Kriterien nicht erfüllt werden, muss die Einhaltung der Kriterien durch ein weiteres Audit bestätigt werden (usf.). Dabei wird auch die fortlaufende Erfüllung der einmal erreichten Kriterien nachgewiesen. Das bedeutet, dass die XertifiX-Zertifizierungen immer nur ein Jahr gültig sind.

Inverted version:

XertifiX PLUS invertiert

Der Entwurf des XertifiX Logo stammt vom Freiburger Künstler Jörg Bollin.