Immer mehr Länder, Städte und Kommunen fassen Beschlüsse wie zuletzt im Saarland, wonach bei der Vergabe öffentlicher Aufträge keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit mehr zugelassen werden sollen.
Eine Richtlinie der Europäischen Union zum öffentlichen Beschaffungswesen bestärkt diese Initiativen, da nun auch vergabefremde Kriterien bei öffentlichen Aufträgen berücksichtigt werden sollen. Wörtlich heißt es in Artikel 26 der Richtlinie 2004/18/EG:
„Die öffentlichen Auftraggeber können zusätzliche Bedingungen für die Ausführung des Auftrags vorschreiben, sofern diese mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind und in der Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen angegeben werden. Die Bedingungen für die Ausführung eines Auftrags können insbesondere soziale und umweltbezogene Aspekte betreffen.“

Bisher wurde diese Richtlinie in Deutschland nicht umgesetzt!
Die Bundesregierung berät seit einiger Zeit über eine Reform des Vergabewesens. Aus dem Gutachten zur öffentlichen Beschaffung des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (12.05.2007) werden jedoch klare Vorschläge genannt, in welche Richtung der Weg gehen soll: Wirtschaftlichkeit der Vergabe wird weiter der Berücksichtigung von sozialen und umweltpolitischen Aspekten vorgezogen. Zwar sieht das Gutachten vor, mit einer Preispräferenzenpolitik die Berücksichtigung von vergabefremden Kriterien zu belohnen, indem ein Unternehmen, welches die Kriterien erfüllt, einen Preisvorsprung vor den Mitbewerbern eingeräumt wird. Jedoch wird damit eine Politik betrieben, die einer sozial-ökologischen und fairen Beschaffung weiterhin eine untergeordnete Rolle zuschreibt und damit die Chance verspielt, menschenunwürdige Arbeitsbedingungen u.a. auch in den indischen Steinbrüchen zu verhindern!