EU-Länder stimmen für EU-Lieferkettengesetz

Am 15.03.2024 haben die EU-Länder nach langem Ringen doch noch einem Kompromiss zum EU-Lieferkettengesetz (Richtlinie) zugestimmt. Die belgische Ratspräsidentschaft hat den Kompromiss trotz der Enthaltung Deutschlands erreichen können. Dies ist ein großer politischer Erfolg der EU!

Dennoch muss man einschränken, dass die Einigung nur zu einer – im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf von letztem Dezember – massiv abgespeckten Form gefunden werden konnte.

So gilt die Richtlinie für Unternehmen nicht ab 500 Mitarbeitenden und einem Umsatz von 150 Mio. Euro, sondern nur für wesentlich größere Unternehmen – und dies sogar nur in abgestufter Form:

  • zunächst gilt das Gesetz für Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von 1,5 Mrd. Euro
  • nach 4 Jahren betrifft es Unternehmen ab 4.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von 900 Mio. Euro
  • nach einem weiteren Jahr (also insgesamt 5 Jahren) für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von 450 Mio. Euro

Gleichwohl gilt im aktuellen Entwurf eine Haftungsregel, nach der Unternehmen bei Verletzung von Menschenrechten in den eigenen Lieferketten vor europäischen Gerichten haftbar gemacht werden können.

Es bleibt ein großes Rätsel, warum die FDP auch diesem schwachen Entwurf der EU-Richtlinie nicht zustimmen konnte. Denn das Argument der FDP war immer die Warnung vor einer zu hohen Bürokratie für Klein- und Mittelständische Unternehmen. Diese Behauptung war zwar bezogen auf den ursprünglichen Entwurf schon blanker Unsinn; aber bezogen auf den aktuellen Kompromiss-Vorschlag ist der Einwand komplett abwegig. Mit Blick auf Deutschland und die aktuelle Bundesregierung bleibt daher die nüchterne Feststellung, dass die FDP die Vereinbarung des Koalitionsvertrags gebrochen hat, was eigentlich den deutschen Bundeskanzler zum Handeln hätte veranlassen müssen. So kommentiert auch Johanna Kusch von der „Initiative Lieferkettengesetz“, bei der XertifiX auch Mitglied ist:

„Nach dem langen Gezerre ist das Gesetz leider stark abgeschwächt und gilt nur noch für wenige Unternehmen es ist beschämend, dass die Bundesregierung selbst dieser Version nicht zustimmen konnte. Damit hat die FDP nicht nur SPD und Grüne düpiert, sondern auch gegen die breite Mehrheit der Bevölkerung gehandelt […] Wir sind enttäuscht, dass das Vorhaben so ausgehöhlt wurde. Bundeskanzler Olaf Scholz hätte das verhindern können – wenn er die FDP in die Schranken verwiesen und an dem bereits fertigen Kompromiss festgehalten hätte. Stattdessen hat er sehenden Auges hingenommen, dass etablierte EU-Verfahren ignoriert wurden und Deutschland damit in der EU nicht mehr als verlässlicher Verhandlungspartner gilt. 

Das EU-Parlament muss der Richtlinie im April noch zustimmen, was als sehr wahrscheinlich gilt.

Siehe: EU-Staaten einigen sich auf Lieferkettengesetz – Deutschland enthält sich

2024-03-15T13:46:19+01:0015.03.2024|

EU-Lieferkettengesetz weiterhin ohne Mehrheit

Am Mittwoch, 28.02.2024, wurde relativ kurzfristig eine Aussprache zum geplanten EU-Lieferkettengesetz angesetzt. Dabei zeigte es sich, dass es keine Mehrheit zugunsten einer Verabschiedung des Gesetzes gibt. Dies ist mehr als bedauerlich! Und indirekt eine Konsequenz der Politik der deutschen Ampel-Regierung. Die Weigerung der FDP, einen ausgehandelten Gesetzes-Kompromiss anzuerkennen und stattdessen noch Stimmung bei anderen Regierungen gegen diesen Kompromiss zu machen, hat zur deutschen Enthaltung und Verunsicherung anderer EU-Länder geführt.

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, hätte es mittlerweile auch mit der Zustimmung der Bundesregierung keine Mehrheit für das Gesetz gegeben. Damit ist eingetroffen, was viele vorhergesagt haben: dass die Blockade der FDP und die daraus folgende Enthaltung der Bundesregierung letztlich zum Scheitern des Gesetzes geführt haben!

Siehe auch: EU-Staaten begraben Lieferkettengesetz

2024-03-12T12:32:14+01:0028.02.2024|

Abstimmung EU-Lieferkettengesetz: Kanzler Scholz muss demokratisch gefundenen Kompromiss sichern!

Bundesminister Heil hat am 06. Februar 2024 Reuters mitgeteilt, dass sich Deutschland bei der Abstimmung um das EU-Lieferkettengesetz („Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)“) voraussichtlich enthalten wird. „Dass sich Deutschland aufgrund einer ideologisch motivierten Blockade der FDP bei der anstehenden Abstimmung enthalten muss, enttäuscht mich sehr“, sagte Heil. „Eine EU-Lieferkettenrichtlinie stärkt die Menschenrechte in internationalen Handelsbeziehungen, wenn es etwa darum geht, Kinder- und Zwangsarbeit zu bekämpfen.“

Die Enthaltung Deutschlands würde die Verabschiedung des Lieferkttengesetzes gefährden, da zu befürchten ist, dass sich auch andere Staaten enthalten oder sogar dagegen positionieren werden.

Dabei wäre ein EU-Lieferkettengesetz auch im Sinn der deutschen Wirtschaft. Denn dadurch würden die Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen angeglichen. Stattdessen müssen deutsche Unternehmen weiterhin das deutsche Lieferkettengesetz befolgen – während dies für Unternehmen in anderen EU-Staaten nicht gilt. So haben erst heute zahlreiche kleine, mittlere und große Unternehmen ihre Unterstützung für die CSDDD in einem Statement veröffentlicht. Darunter sind Unternehmen wie ALDI Süd, KIK, EPSON, VAUDE etc. Im Gegensatz zu den Behauptungen der FDP schätzen die Unternehmen die EU-Richtlinie als praktikabel ein („angemessen und umsetzbar“) und fordern daher vom Bundeskanzler Olaf Scholz, „dass er diesen demokratisch gefundenen Kompromiss sichert und den Unternehmen damit Rechtssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen ermöglicht.“

Siehe: Heil glaubt nicht mehr an ein deutsches Ja zum EU-Lieferkettengesetz
Siehe: EU-Lieferkettengesetz: Kompromiss blockieren heißt Rechtsunsicherheit schaffen
Siehe: Business & Human Rights Centre
Siehe: Initiative Lieferkettengesetz

2024-02-29T09:08:55+01:0006.02.2024|

Protestaktion vor dem FDP-Europaparteitag

„Schluss mit Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in den Lieferketten europäischer Unternehmen. Und: Schluss mit den Versuchen der FDP, das EU-Lieferkettengesetz zu stoppen!“

Das ist die Botschaft der Protestaktion der Initiative Lieferkettengesetz anlässlich des FDP-Europaparteitags am 28. Januar in Berlin. Das EU-Lieferkettengesetz soll in den kommenden Wochen verabschiedet werden. Im Dezember 2023 hatten sich Kommission, Parlament und Mitgliedsstaaten der EU auf einen Kompromiss geeinigt – unter Beteiligung der Bundesregierung und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).
Unter anderem auf sein Drängen wurde das Gesetz an entscheidenden Stellen abgeschwächt und ist längst kein „großer Wurf“ mehr. Aber es ist ein wichtiger Fortschritt für Menschenrechte und Umwelt, ohne Unternehmen übermäßig zu belasten. Die FDP stellt diesen europaweit abgestimmten Kompromiss nun nachträglich und im Alleingang in Frage. Dagegen protestiert die Initiative Lieferkettengesetz. Das Bündnis aus mehr als 140 zivilgesellschaftlichen Organisationen erwartet von Bundeskanzler Olaf Scholz ein Machtwort und ein klares Bekenntnis zum EU-Lieferkettengesetz.

Text/Foto: Initiative Lieferkettengesetz/Paul Lovis Wagner

Siehe auch: Unternehmen wollen Regeln (TAZ vom 28.01.2024 / Autor: Jonas Seufert)
Darin heißt es unter anderem: „Milliardenschwere Reedereien, ein großer deutscher Supermarkt, ein Möbelgigant, ein Pharma-Unternehmen, mittelständische Bekleidungshersteller aus Süddeutschland – sie alle wollen, dass die Politik ihre Lieferketten reguliert: mit einem starken EU-Lieferkettengesetz.
Das ist bemerkenswert. Denn momentan scheint es in Deutschland so, als laufe die gesamte Wirtschaft Sturm gegen das Gesetz, das einheitliche Regeln für den Schutz von Menschenrechten in den Lieferketten größerer Unternehmen schaffen soll. Zu viel Bürokratie, heißt es, eine Überlastung kleiner Unternehmen, das Ende des Wirtschaftsstandorts Europa. […] Nur: Wer sich bei Unternehmen umhört, bekommt ein viel differenzierteres Bild.

Statement der CDA

Selbst die deutsche CDA mahnt die Bundesregierung, das EU-Lieferkettengesetz zu unterstützen. So sagt Karl-Josef Laumann, Sozialminister in NRW und Vorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), des „Sozialflügels“ der CDU:

„Längst sind Menschenrechte und Nachhaltigkeit keine vermeintlich „weichen“ Themen mehr in der Wirtschaft. Immer mehr Unternehmen wünschen sich, der Staat möge ein besseres „level playing field“ schaffen, also gleiche Mindeststandards für alle durchsetzen. Denn sonst können sich jene Firmen einen Preisvorteil verschaffen, denen Umweltschutz und Arbeitsrechte gleichgültig sind.

Für eine Mehrzahl der Unternehmen ist Nachhaltigkeit in der Lieferkette wichtig. Auch hält sich der bürokratische Aufwand für die betroffenen Unternehmen nach eigenen Aussagen in Grenzen, verteuert Produkte und Dienstleistungen nur minimal. Nachteile im globalen Wettbewerb befürchtet kaum einer. Vielmehr werden aufgrund intensiverer Lieferantenbeziehungen Chancen gesehen.“

Siehe: Laumann gegen deutsche Blockadehaltung beim Lieferkettengesetz

2024-02-06T15:56:14+01:0029.01.2024|

Sitzung im Kanzleramt zum EU-Lieferkettengesetz

Heute, am 19.01.2024, findet im Kanzleramt eine entscheidende Sitzung zwischen den relevanten Ministerien statt, bei der sich voraussichtlich entscheidet, ob die Bundesregierung im Rat dem EU-Lieferkettengesetz zustimmen oder sich enthalten wird. Daher fordern wir gemeinsam mit der Initiative Lieferkettengesetz unseren Kanzler Olaf Scholz auf, Farbe zu bekennen:

2024-01-22T10:42:54+01:0019.01.2024|

Neuer Beschluss: FDP lehnt EU-Lieferkettengesetz ab

Im Koalitionsvertrag vor zwei Jahren hat sich die Ampel auf die Unterstützung des EU-Lieferkettengesetzes verständigt. Dort heißt es unmissverständlich: „Wir unterstützen ein wirksames EU-Lieferkettengesetz, basierend auf den UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte, das kleinere und mittlere Unternehmen nicht überfordert.“ (siehe unten).

Jetzt – kurz vor der erfolgreichen Annahme der EU-Lieferkettengesetzes – klingt das bei der FDP plötzlich ganz anders. Das FDP-Präsidium hat am 15.01.2024 ein Beschlusspapier veröffentlicht, in dem nun steht: „Den aktuellen Entwurf der EU-Lieferkettenrichtlinie lehnen wir ab. Dieser würde unverhältnismäßige bürokratische Hürden und Rechtsunsicherheiten schaffen…“

Das ist vor dem Hintergrund des gemeinsamen Koalitionsvertrages an sich schon fragwürdig. Es übersieht aber darüber hinaus, dass zahlreiche Unternehmen (auch aus dem Mittelstand) ein strengeres EU-Lieferkettengesetz begrüßen. Eine aktuelle Umfrage des Handelsblatt Research Institute (HRI) bei 2.000 Unternehmen hat gezeigt, dass nur 7 Prozent ein EU-Lieferkettengesetz ablehnen, während 44 Prozent der Betriebe bereits heute auf Nachhaltigkeit in der Lieferkette achten und 37 Prozent dies schon teilweise tun.

So schreibt Johannes Heeg von der Initiative Lieferkettengesetz, bei der auch XertifiX Mitglied ist: „Beim EU-Lieferkettengesetz geht es nicht um lästige Bürokratie, sondern um grundlegende Menschenrechte und Umweltstandards. Mit ihrer Kehrtwende kurz vor der Ziellinie setzt die FDP die Glaubwürdigkeit Deutschlands in der EU in Sachen Nachhaltigkeit aufs Spiel.Mit ihrer Blockadehaltung isoliert sich die FDP auch international: Die liberale Fraktion im Europaparlament feierte die Einigung auf einen Kompromiss zum EU-Lieferkettengesetz im Dezember als großen Erfolg. Bundeskanzler Olaf Scholz ist nun in der Verantwortung, die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung in der EU zu schützen.

Siehe: Koalitionsvertrag

Siehe: Beschluss des FDP Präsidiums vom 15.01.2024

Siehe: Handelsblatt Research Institute (HRI) zum Lieferkettengesetz

2024-01-18T09:46:43+01:0015.01.2024|

Ein Jahr Lieferkettengesetz / Erweiterung ab 01.01.2024

Das deutsche Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt nun bereits fast ein Jahr. Das bedeutet, dass alle Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitende unter anderem eine Grundsatzerklärung verabschieden müssen, die Risiken bei den direkten Zulieferern analysieren und gegebenenfalls Abhilfmaßnahmen ergreifen müssen, wenn Risiken festgestellt werden. Ab dem 01.01.2024 gilt das LkSG sogar für Unternehmen mit 1.000 Mitarbeitenden.

Zuständig für die Kontrolle der Umsetzung des LkSG ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dieses kann bei Verstößen gegen das LkSG sogar Sanktionen gegen Unternehmen verhängen. Im ersten Jahr hat das BAFA allerdings noch keine Sanktionen gegen Unternehmen verhängt. Dies ganz bewusst, denn – so begründet dies Torsten Safarik, Chef des BAFA: „Wir verstehen uns als Partner der Unternehmen, um gemeinsam das Gesetz erfolgreich umzusetzen“ wie einem Beitrag der Tagesschau zu entnehmen ist.

Es gibt auch Kritik an diesem Ansatz, da die Veränderungen hierdurch weniger zügig erreicht werden, wie dies die Menschenrechtsverstöße in den Lieferketten gegebenenfalls erfordern würden. Die Kritik hat sicherlich ihre Berechtigung. Allerdings gilt es, wie immer die Balance zwischen Realität und Anspruch zu finden. Die neue Lieferkettenrichtlinie der EU mit der zivilrechtlichen Haftung und einer Anwendbarkeit auf Unternehmen ab 500 Mitarbeitende wird sicherlich den Druck auf alle Beteiligten noch einmal erhöhen.

Siehe: Beitrag der Tagesschau

2023-12-21T12:49:00+01:0021.12.2023|

EU-Lieferkettengesetz (vorläufig) beschlossen

Der EU-Rat und das Europäische Parlament haben gestern eine vorläufige Einigung über Lieferketten-Richtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)) erzielt, deren Ziel der Schutz der Umwelt und der Menschenrechte in der EU und weltweit ist.

Die Sorgfaltspflichtrichtlinie verpflichtet große Unternehmen hinsichtlich tatsächlicher und potenzieller negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt. Dies betrifft Unternehmen der EU mit mehr als 500 Mitarbeitenden und einem Netto-Umsatz von 150 Mio. Euro und umfasst die eigene Geschäftstätigkeit, die ihrer Tochtergesellschaften und die ihrer Geschäftspartner.

Die Unternehmen müssen demnach eine Risikoanalyse bezüglich deren Lieferketten durchführen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Minimierung der Risiken einleiten. Die Richtlinie stärkt zudem den Zugang von Betroffenen zur Justiz („zivilrechtliche Haftung“), wonach die von negativen Auswirkungen Betroffenen (auch Gewerkschaften und NGOs) 5 Jahre Zeit haben, um Ansprüche geltend zu machen. Verstoßen Unternehmen gegen die Richtlinie, können sie mit Strafen in Höhe von 5 % des Nettoumsatzes des Unternehmens belegt werden.

Die mit dem Europäischen Parlament erzielte vorläufige Einigung muss nun von beiden Institutionen gebilligt und offiziell angenommen werden (was in Brüssel als Formsache gilt).

Es ist großartig, dass die Sorgfaltspflichtrichtlinie in dieser Form nun beschlossen worden ist und zukünftig allen europäischen Unternehmen Rechtssicherheit gibt und gleiche Spielregeln in Sachen Menschenrechte und Umweltschutz für Unternehmen ab 500 Mitarbeitende. Im letzten Punkt geht die EU-Richtlinie über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus, was als ein großer Erfolg und ein Schritt in die richtige Richtung zu werten ist!

Siehe: Rat und Parlament schließen Vereinbarung zum Schutz von Umwelt und Menschenrechten

Quelle: Corporate sustainability due diligence: Council and Parliament strike deal to protect environment and human rights

2024-01-08T09:17:57+01:0015.12.2023|

„Ein Herz für Kinder“ – BILD hilft e.V. unterstützt XertifiX Sozialprojekte

Wir freuen uns sehr, dass „Ein Herz für Kinder“ ab dem 01. Dezember 2023 drei große Sozialprojekte in Indien unterstützt.

Die Projekte sind:

  • vier neue Schulen unseres Partners GRAVIS
  • eine Vorschule und Nachhilfeklassen unseres Partner SARC
  • Brücken-Schulen für Kinderarbeiter im Teppich- und Glasreifenbereich unseres Partners Vikas Santhan.

Die Projekte werden drei Jahre laufen und zahlreichen Kindern in Rajasthan, einem armen Bundesstaat in Nordindien, zu Ihrem Recht auf Schulbildung verhelfen. Eigentlich ist dieses Recht in Indien gesetzlich festgeschrieben – wie so oft mangelt es aber an einer konsequenten Umsetzung! Gerade in ländlichen Gegenden fehlt es häufig an geeigneten Schulen – vor allem für die Kinder indischer Wanderarbeiter – und zusätzlich fehlt es bei den Familien teils an Verständnis für die Wichtigkeit der Schulbildung oder es herrscht eine solche Armut, die die Kinder zur Kinderarbeit zwingt. Die Projekte arbeiten daran, eine Alternative zur Kinderarbeit anzubieten, die Lebenssituation der Familien zu verbessern und das Bewusstsein bei den Betroffenen zu verändern.

2023-12-05T11:36:38+01:0005.12.2023|

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