Als XertifiX Anfang dieses Jahrtausends auf Kinderarbeit in indischen Exportsteinbrüchen hinwies, gab es verschiedene Reaktionen:

  • ungläubiges Staunen
  • den Willen, etwas zu verändern
  • oder aber den Versuch, juristisch gegen XertifiX vorzugehen.

Zu Beginn des Jahres 2009 wurden sogar zwei gleich lautende Unterlassungsklagen von Natursteinhändlern gegen XertifiX eingeleitet, die jeweils zwei Klagepunkte beinhalteten:

Zum einen um das Verbot der Behauptung, dass es in indischen Steinbrüchen Kinderarbeit gibt, zum anderen um das Verbot von Appellen an die Verbraucher, ihre Stadt oder Kommune aufzufordern, die Friedhofssatzungen so zu ändern, dass nur noch Grabsteine ohne Kinderarbeit aufgestellt werden dürfen.

Die erste Unterlassungsforderung hielt das Gericht von vorne herein für unbegründet. Sowohl das hohe Gericht in Darmstadt, wie auch diejenigen in Ansbach, Nürnberg und Frankfurt stellten eindeutig klar, das XertifiX weiterhin die Wahrheit sagen darf und damit auf Missstände in indischen Exportsteinbrüchen aufmerksam machen darf.

Auch im zweiten Punkt konnten sich die Kläger nicht durchsetzen. Es kam zu einem Vergleich. XertifiX wird solange Gemeinden nicht mehr dazu auffordern, nur noch Grabsteine ohne Kinderarbeit aufzustellen, bis nicht die gesetzlichen Grundlagen auf Landesebene hierzu geschaffen wurden. Die Bundesregierung hat bereits vor einigen Wochen auf Anfrage aus dem deutschen Bundestag hin klargestellt, dass Bundesgesetze nicht im Wege stehen, wenn derartige Änderungen von Friedhofssatzungen vorgenommen werden. Der Ball liegt nun also bei den Landesregierungen und diese sind gefordert, gesetzliche Regelungen zu treffen, die es Gemeinden erlauben, ihre Friedhofssatzungen entsprechend zu ändern.

Nun kann XertifiX sich wieder auf die wirklich wichtige Arbeit konzentrieren, dem Zertifizierungsprozess von indischen Natursteinen ohne Kinderarbeit, um so die Lebenssituation indischer Kinder und ihrer Familien zu verbessern!