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Bischöfe fordern von Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechten

In einem einzigartigen Aufruf klagen mehr als 110 Bischöfe aus aller Welt an: Verantwortungslose Unternehmen „…vermeiden Steuern, die dem Aufbau und Erhalt der öffentlichen Daseinsvorsorge durch Krankenhäuser oder Schulen dienen könnten; sie verunreinigen Böden, Wasser und Luft oder machen sich mitschuldig an schweren Menschenrechtsverletzungen in aller Welt, wie Zwangs- und Kinderarbeit. Manche transnationale Konzerne drohen Regierungen mit Klagen vor außergerichtlichen Streitbeilegungsmechanismen, wenn Umweltschutz- oder Sozialgesetze ihre Profite gefährden. Dieses profitgetriebene System und die damit verbundene Wegwerfmentalität müssen heute mehr denn je in Frage gestellt werden.“ Eine freiwillige Selbstverpflichtung reicht scheinbar nicht aus, dass Umweltschutz und Menschenrechte eingehalten werden. Dies konnten wir in den letzten Jahrzehnten in wachsendem Ausmaß erfahren.

Aus dem Grund – so die Bischöfe – ist es an der Zeit für gesetzliche Regelungen. Ein Gesetz in Frankreich zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten wird als positives Beispiel genannt. Aber auch in Deutschland und in anderen Ländern wird ein solches Gesetz debatiert. Die Bischöfe rufen daher Regierungen dazu auf, endlich zu handeln und konkrete Gesetze zum Schutz der Umwelt und von Menschenrechten zu erlassen.

„Wir sind überzeugt, dass solche Gesetze für die Menschen spürbare Verbesserungen bringen können, wenn sie den
Zugang der Betroffenen zu wirksamen Rechtsmitteln ermöglichen!“

Aufruf der Bischöfe: Sorgfaltspflichten für globale Lieferketten – Gegen Menschenrechtsverstöße durch Unternehmen und für weltweite Solidarität!

2020-07-15T10:55:11+02:0009.07.2020|

XertifiX unterstützt die Initiative Lieferkettengesetz

Die Initiative setzt sich für ein Lieferkettengesetz in Deutschland ein! Es ist das Ziel, dass noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz erlassen wird, das Unternehmen in Deutschland verpflichtet, die Menschenrechte und den Umweltschutz auch im Ausland zu achten, und das Unternehmen für Menschenrechtsverstöße im Ausland haftbar macht.

In Deutschland bietet sich gerade aktuell die Gelegenheit für ein solches Gesetz. Denn: die Bundesregierung hat im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) angekündigt, die Einführung eines Gesetzes zu prüfen, wenn bis 2020 weniger als 50% der großen deutschen Unternehmen menschenrechtliche Sorgfaltsverfahren eingeführt haben. Minister Müller hat am 07.06.2020 im „Bericht aus Berlin“ erklärt, dass es sich abzeichnet, dass nur ca. 30 % der Unternehmen in Fragebögen geantwortet hätten, dass sie die Menschenrechtssituation in ihren Lieferketten überprüfen. Das ist deutlich unter den erforderlichen 50% der Unternehmen. Von daher ist es nun an der Zeit für ein solches Gesetz – das in Eckpunkten bereits von den Ministern Müller und Heil ausgearbeitet wurde.

Es gibt jedoch starken Gegenwind aus der Wirtschaft und von Wirtschaftlobbygruppen. Aus dem Grund ist die Initiative Lieferkettengesetz so wichtig, um den Ministern und der Politik zu signalisieren, dass ein solches Gesetz von einem breiten Teil der zivilen Gesellschaft gefordert und getragen wird. Jeder und jede kann zudem über die Kampagnen-Webseite diesem Wunsch Ausdruck verleihen: Petition an Bundeskanzlerin Merkel 

Bitte unterzeichnen auch Sie!

Siehe: Initiative Lieferkettengesetz 

Fallbeispiele:

Weitere Materialien:

2020-07-07T16:57:26+02:0007.07.2020|

Grabsteine in NRW: Runderlass zur Umsetzung des Bestattungsgesetzes

Die Landesregierung hat einen neuen Runderlass herausgegeben, in dem unter anderem fesgelegt wird, dass alle Grabsteine, die nach dem 1. Januar 2020 aus Indien, China, Vietnam oder den Philippinen importiert werden, ein Zertifikat von XertifiX oder einer anderen akkreditierten Zertifizierungsstelle benötigen. Alle Grabsteine, die vor dem 1. Januar 2020 in das Bundesgebiet eingeführt wurden, werden nicht zertifiziert und können ohne Siegel aufgestellt werden. In diesem Fall muss jedoch ein Nachweis über den Zeitpunkt der Einfuhr vorliegen.

Siehe: Runderlass

2020-07-15T08:50:33+02:0024.03.2020|

Wird Kinderarbeit in Indien im Namen von UNICEF geleugnet?

Mehr als ein Jahr lang hat die renommierte Journalistin Petra Sorge mit anderen Journalisten zum Thema Kinderarbeit in Indien recherchiert. Sie untersuchten dabei den Naturstein- und den Teppichsektor. Lobbyverbände in Indien haben sich durch Studien intensiv des Eindruckes zu erwehren versucht, dass es in ihren Industriezweigen Kinderarbeit geben könnte. Das Bemerkenswerte: Diese Berichte wurden von UNICEF namentlich mitgetragen.

Die Berichte hatte die indische „Kinderrechtskommission“ NCPCR in Auftrag gegeben, beteiligt waren vier Bundesstaaten, aus denen auch deutsche Steineimporteure ihre Waren beziehen. Die Berichte behaupten, dass die Granitindustrie „komplett mechanisiert“ sei. Alle Prozesse seien derart gestaltet, dass es „keinen Raum für händische Arbeit gibt, vor allem nicht für Kinderarbeit“. XertifiX hat schon früher aufgedeckt, dass solche Behauptungen aus der Luft gegriffen sind und an der Realität in Indien vorbeigehen.

Ein weiterer Kommissionsbericht erschien im Januar 2019 und spricht auch den Teppichsektor quasi von Kinderarbeit frei. UNICEF dementiert eine Beteiligung, obwohl drei UNICEF-Personen an Terminen rund um die Feldstudie dabei waren. Tatsächlich fanden die Journalisten auch hier Kinderarbeit.

Das UN-Kinderhilfswerk hat schließlich auf Anfrage der Journalisten eine Beteiligung an den Studien eingeräumt, die Kinderarbeit im Granitsektor leugnen. Da muss gefragt werden: Wie es kann sein, dass das anerkannte Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen Berichte unterstützt, in denen augenscheinlich Kinderarbeit in Industriesektoren in Indien geleugnet wird, um Lobbyarbeit zugunsten indischer Exportzweige zu betreiben?

Siehe: Im Namen von Unicef (Der Spiegel)
Siehe: How industry bodies are using the NCPCR and UNICEF to whitewash accusations of child labour (The Caravan)

2020-06-04T11:09:28+02:0001.02.2020|

Runderlass NRW: Ab 01. Januar 2020 nur neue Grabsteine mit Zertifikat

Ab dem 01. Januar 2020 ist in Nordrhein-Westfalen für neue Grabsteine eine Zertifizierungspflicht vorgesehen, wenn die Grabsteine aus Indien, China, Vietnam oder den Philippinen kommen. Dies legt ein neuer Runderlass verbindlich fest, der am 09. November 2019 veröffentlicht wurde. Bislang ist XertifiX der einzige Zertifizierer, der vom Land NRW akkreditiert worden ist.

Siehe: Runderlass

Siehe Webseite „Geltende Erlasse“: Feststellung der Funktionsfähigkeit des Zertifizierungsverfahrens nach § 4a Absatz 1 des Bestattungsgesetzes

2020-06-04T11:10:19+02:0019.11.2019|

Faktencheck: Gibt es bei Grabsteinen Kinderarbeit?

Im Kontext der Arbeit von Kindern an Grabsteinen werden immer wieder Behauptungen aufgestellt, die im Folgenden ausführlicher geprüft werden sollen:

Behauptung 1: Es gibt bei Grabsteinen überhaupt keine Kinderarbeit!

Tatsache ist:
Unangekündigte Besuche in indischen Steinbrüchen haben immer wieder gezeigt, dass dort auch Kinder an Bohrhämmern arbeiten. Dies ist in Fotos dokumentiert, unter anderem auch von einem Fotografen, der für die Süddeutsche Zeitung gearbeitet hat. (siehe: Beitrag)
Die Hochschule Düsseldorf hat zu dieser Frage zudem ein Gutachten erstellt und festgehalten, dass es bei Grabsteinen aus Indien, China, Vietnam und den Philippinen zu Kinderarbeit kommen kann. (siehe: Gutachten/Beitrag)

Behauptung 2: Kinder können gar nicht an Natursteinen in Steinbrüchen arbeiten, da es dort um tonnenschwere Rohblöcke geht, die ja viel zu schwer für Kinder seien!

Tatsache ist: Wenn diese Natursteine für Kinder zu schwer sind, dann sind sie es selbstverständlich auch für die Erwachsenen. Raffiniert: Es wird von Kinderarbeits-Experten gar nicht angenommen oder behauptet, dass die Kinder bei der Arbeit in Steinbrüchen unhebbare Natursteine stemmen müssten. Aber indem so eine fiktive Annahme aufgestellt wird, bedient man sich eines einfachen rhetorischen Kniffs: Erst die Annahme des Gegenübers so karikieren, dass sie als falsche / unsinnige Behauptung in den Raum gestellt wird, um dieser dann vehement zu widersprechen – und in unserem Kontext – damit auch die Gesamtannahme von Kinderarbeit in indischen Steinbrüchen angeblich ad absurdum zu führen. Wie gesagt: Das ist nur ein rhetorischer Kniff, den es zu entlarven gilt.

Behauptung 3: Die Steinbrüche in Indien, wo Rohmaterial für Grabsteine abgebaut werden, sind hoch-industrialisiert, so dass dort keine Kinder arbeiten könnten. Die eingesetzten Maschinen in diesen Steinbrüchen sind alle zu kompliziert, als dass sie von Kindern bedient werden könnten.

Tatsache ist: Es ist richtig, dass es in Indien auch hoch industrialisierte Steinbrüche gibt – in die man ohne Einladung aber gar nicht mehr unangekündigt reinkommt (wie dort also tatsächlich gearbeitet wird, werden wahrscheinlich nur sehr wenige Außenstehende wissen!). Es stimmt aber auch, dass es zahlreiche Steinbrüche in Südindien gibt, in denen „konservativ“ gearbeitet wird: mit Bohrlöchern, in die entweder Sprengladungen gefüllt werden oder die für Diamantsägen benötigt werden. Diese Löcher werden jedoch mit Presslufthämmern gesetzt – und genau an solchen Maschinen wurden immer wieder Kinderarbeiter (nach Definition der Konvention 182 der IAO) gefunden. Das ist der entscheidende Punkt.

Behauptung 4: Es kann überhaupt nicht gewährleistet werden, dass die Grabsteine bis zum Steinbruch zurückverfolgt werden können. Ein Steinmetz kann ja gar nicht jede Lieferkette kontrollieren und sicherstellen, dass dort keine Kinder gearbeitet haben.

Tatsache ist: Das muss der Steinmetz auch gar nicht selbst überprüfen. Dafür gibt es externe „Dienstleister“, die darauf spezialisiert sind.

XertifiX kontrolliert beispielsweise seit vielen Jahren Lieferketten von Natursteinen und stellt die Siegel für die Natursteine dann aus, wenn die Lieferkette bis zum Steinbruch zurückverfolgt werden kann und die Zertifizierungs-Anforderungen in den Produktionsstätten erfüllt werden. M.a.W. wenn Grabsteine mit dem XertifiX Siegel zertifiziert wurden, dann wurde auch der Steinbruch unangekündigt kontrolliert und hierdurch unter anderem sichergestellt, dass dort (zum Zeitpunkt der unangekündigten Kontrollen) keine Kinderarbeiter vorgefunden wurden. Dies ist wichtig zu wissen für die Angehörigen, die Händler und Steinmetze, die Friedhofsverwaltungen und die PolitikerInnen, die die Friedhofsgesetzgebung ändern.

Wenn Sie also in Zukunft jemandem begegnen, der behauptet, dass es bei indischen Grabsteinen gar keine Kinderarbeit geben kann, dann können Sie guten Gewissens antworten, dass dies schlichtweg Quatsch ist.

Das heißt nicht, dass indische Grabsteine immer mit Kinderarbeit produziert werden. Das wäre genauso Unsinn (und wird auch keiner seriös behaupten)! Das heißt aber sehr wohl, dass man bei indischen Grabsteinen immer durch regelmäßige und zuverlässige (!), unangekündigte (!) Kontrollen sicherstellen sollte, dass die Grabsteine tatsächlich auch nicht mit Kinderarbeit hergestellt wurden.

2020-06-11T09:37:19+02:0020.08.2019|

Brandenburg: Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit

„Brot für die Welt“ begrüßt den Plan des Landes Brandenburg, Kommunen zum Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit zu ermächtigen. Thilo Hoppe, Leiter der Grundsatzabteilung des Hilfswerk macht jedoch auf einige Aspekte aufmerksam, die es dabei zu beachten gilt. Die Kommunen müssten festlegen, welche Zertifikate zum Nachweis von fairen Grabsteinen zugelassen werden. Die Kommunen dürften mit dieser Entscheidung nicht allein gelassen werden. Es wäre daher noch die Aufgabe des Landes, den Kommunen Vorgaben zu machen, welche Zertifizierer es gibt und als seriös einzustufen sind.

Siehe: „Spreu und Weizen bei den Zertifizierern trennen“

2020-06-04T11:57:19+02:0018.09.2018|

Landesregierung NRW: Runderlass zur Zertifizierung von Grabsteinen

„Die Landesregierung verschärft ihren Kampf gegen Kinderarbeit: Künftig dürfen Grabsteine aus China, Indien, den Philippinen und Vietnam in Nordrhein-Westfalen nur noch dann aufgestellt werden, wenn sie mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit hergestellt worden sind. Minister Laumann erklärt zu dem heutigen Beschluss des Kabinetts: „Das Aufstellungsverbot für Grabsteine, die aus den schlimmsten Formen der Kinderarbeit stammen, ist bereits im Mai 2015 in Kraft getreten. Wir machen nun Nägel mit Köpfen und sorgen dafür, dass aus der Gesetzestheorie endlich gelebte Praxis wird. Die Menschenwürde ist unantastbar. Das muss erst recht mit Blick auf das Problem der Kinderarbeit gelten. Darum wollen wir den schlimmsten Formen der Ausbeutung klar und deutlich einen Riegel vorschieben.“ Minister Dr. Holthoff-Pförtner wird nun das Verfahren zur Anerkennung von Zertifizierungsstellen einleiten.“
XertifiX begrüßt den Schritt der Landesregierung außerordentlich, dass in NRW zukünftig Grabsteine aus unfairer Produktion wirksam ausgeschlossen werden!

Siehe: „Kampf gegen Kinderarbeit: Landesregierung beschließt Runderlass zur Zertifizierung von Grabsteinen

Siehe: Runderlass

2020-06-04T11:59:36+02:0004.09.2018|

Hessen: Neues Bestattungsgesetz

Am 22. August 2018 hat der Hessische Landtag die neue Bestattungsverordnung verabschiedet. Eine wichtige Änderung: Kommunen können künftig die Errichtung von Grabsteinen aus Gründen der Kinderarbeit verbieten. Die neue Verordnung ermöglicht es Gemeinden, als Nachweis einer Fertigung ohne ausbeuterische Kinderarbeit lückenlose Dokumentationen oder entsprechende Zertifikate vorlegen zu lassen.
Siehe: TASPO: „Neues Friedhofs- und Bestattungsgesetz in Hessen“

2020-06-04T12:00:33+02:0027.08.2018|

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