Lieferketten

XertifiX-Vorsitzende erhält Bundesverdienstkreuz

Wir freuen uns, dass unsere Vorsitzende Ingrid Sehrbrock am vergangenen Donnerstag das Bundesverdienstkreuz von Ministerpräsident Dietmar Woidke im Namen des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier ausgehändigt bekommen hat. Der Bundespräsident würdigt damit Sehrbrocks jahreslanges Engagement für Gerechtigkeit durch Tätigkeiten bei der CDU, Care und bei XertifiX. Bei ihren ehrenamtlichen Tätigkeiten hat sich Sehrbrock unter anderem für Gleichberechtigung von Frauen, bessere Arbeitsbedingungen von Textilarbeiter:innen und Steinbrucharbeiter:innen, sowie für Schul- und Sozialprojekte eingesetzt.

Wir gratulieren Ingrid Sehrbrock sehr herzlich zu dieser verdienten Auszeichnung!

2022-11-10T11:14:41+01:0007.10.2022|

Studie: Vorschläge zur Regulierung von Audits und Zertifizierungen

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde – nach 2015 – ein weiteres Mal vom Auswärtigen Amt beauftragt, eine Studie zur Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) zu erstellen.

In der neuen Studie sollte analysiert werden, wie gut der NAP die UN-Leiprinzipien zur Wirtschaft und Menschenrechten bislang umgesetzt hat und worin noch Defizite bestehen. Es sollte auch entwickelt werden, welche wichtigen neuen Themen im Bereich Menschenrechte mittlerweile hinzugekommen sind. Beim letzteren Punkt fällt auf, dass in 2015 Audits und Zertifizierungen noch keine Rolle in dem Bericht gespielt hatten. Im Gegensatz hierzu werden in der neuen Studie von 2022 einige Vorschläge zur Einordung und Weiterentwicklung von Audits und Zertifizierungen gemacht.

Dies ist darauf zurückzuführen, dass Audits im Rahmen der Umsetzung von Lieferkettengesetzen wie dem LkSG zunehmend eine bedeutendere Rolle zukommen. Das ist zum einen erfreulich, macht zum anderen aber auch die Notwendigkeit deutlich, dass der Gesetzgeber stärker auf die Qualität und Zuverlässigkeit von Zertifizierungen achten muss. Es wird unter anderem vorgeschlagen:

  • Die Bundesregierung sollte verbindliche Qualitätskriterien festlegen, die es ermöglichen, die Aussagekraft von Audits und Zertifizierungen zu messen und eine Vergleichbarkeit zwischen unterschiedlichen Anbietern herzustellen.
  • Es sollte eine unabhängige Qualitätsprüfung und -überwachung von Nachhaltigkeitssiegeln und Zertifizierungen geben.
  • Siegel sollten von unabhängigen Dritten vergeben werden und nicht von den produzierenden Unternehmen selbst.
  • Im Kontext der Umsetzung des LkSG sollten Siegel/Zertifizierungen nur eine unterstützende Funktion haben und nicht als „Safe Harbour“-Lösungen für die Unternehmen zugelassen werden.

XertifiX würde es ausdrücklich begrüßen, wenn sich der Gesetzgeber dieses Bereichs stärker annehmen würde, um eine Qualitätssicherung der auf dem Markt angebotenen und verwendeten Audits und Zertifizierungen zu erreichen. Gerade mit Blick auf kleinere Unternehmen („KMUs“) muss betont werden, dass zuverlässige Siegel/Zertifizierungen eine bedeutende entlastende Funktion übernehmen können, die als nicht zu gering einzuschätzen ist. Aber auch in diesen Fällen gilt selbstverständlich, dass die „Letzt-Verantwortung“ und Haftung für die eigenen Lieferketten immer bei den Unternehmen selbst liegen muss.

Siehe: National Baseline Assessment: Beitrag zur Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte

bzw.: pdf

2022-08-29T16:02:28+02:0025.08.2022|

EU-Richtlinie zu Sorgfaltspflichten: EU-Kommission bleibt hinter Ankündigungen zurück

Am 23.02.2022 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine EU-Sorgfaltspflichten-Richtlinie vorgelegt. Dies ist ein großer Schritt nach vorne hin zu einer gerechteren und faireren Globalisierung! Es ist zudem sehr zu begrüßen, dass der Entwurf der Richtlinie einige Lücken des deutschen Gesetzes schließt:

  • So nimmt die Richtlinie Unternehmen entlang ihrer gesamten Lieferkette in die Verantwortung,
  • Ebenso ist eine zivilrechtliche Haftung vorgesehen.

Der Entwurf sieht vor, dass EU-Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem Umsatz von 150 Millionen Euro und in Risiko-Branchen bei EU-Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Umsatz von 40 Millionen Euro ihre Verantwortung für die Lieferkette übernehmen müssen. Das ist im Vergleich zu Deutschland ein deutlicher Schritt nach vorne (wo ab 2024 nur Unternehmen mit 1.000 Mitarbeitenden) erfasst werden. Aber auch die EU-Grenze ist zu wenig, sofern damit die Richtlinie voraussichtlich nur für weniger als ein Prozent der EU-Unternehmen gelten würde.

So erfreulich die Aufnahme einer Haftungsregel in die Richtlinie ist, muss befürchtet werden, dass Unternehmen mögliche Schlupflöcher ausnutzen könnten. Denn der Entwurf der Richtlinie sieht wohl vor, dass Unternehmen ihre Verpflichtungen erfüllen können, indem sie bestimmte Klauseln in ihre Verträge mit Lieferanten aufnehmen und den Überprüfungsprozess auslagern. Damit hätten Unternehmen die Möglichkeit, ihre Verantwortung auf ihre Lieferanten abzuwälzen.

Ebenso ist problematisch, dass die Sorgfaltspflichten auf ‚etablierte Geschäftsbeziehungen‘ begrenzt werden. Daher wird es prinzipiell ermöglicht, dass sich Unternehmen durch häufige Wechsel von Lieferanten entziehen.

Aus dem Grund fordert die Initiative Lieferkettengesetz, bei der XertifiX Mitglied ist, die Bundesregierung auf, ihren Einfluss in der EU zu nutzen, um sich für Nachbesserungen einzusetzen, damit Europa am Ende ein wirklich wirksames Lieferkettengesetz erhält, wie es auch im deutschen Koalititänsvertrag festgelegt ist.

Siehe: Proposal for a Directive on corporate sustainability due diligence and annex

Siehe auch: Dangerous gaps undermine EU Commission’s new legislation on sustainable supply chains

Siehe auch: Initiative Lieferkettengesetz

2022-04-06T09:32:35+02:0023.02.2022|

EU-Kommission verschiebt Entwurf zum LkSG zum dritten Mal

Bereits zum dritten Mal hat die EU-Kommission den Entwurf zum geplanten euopäischen Lieferkettengesetz verschoben. Der Entwurf wird daher nicht mehr wie geplant in diesem Jahr veröffentlicht, sondern frühestens im März 2022. Gründe für die Verschiebung werden keine angegeben. Es wird vermutet, dass das Einschreiten des „Ausschusses für Regulierungskontrolle“ dafür verantwortlich ist. Dabei handelt es sich um ein Gremium von zweifelhafter demokratischer Legitimation innerhalb der Kommission: https://ec.europa.eu/info/law/law-making-process/regulatory-scrutiny-board_de

Zahlreiche europäische Organisationen der Zivilgesellschaft und Gewerkschaften haben daher einen offenen Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen geschrieben. Dort heißt es unter anderem:

„Trotz Ihres Versprechens, 2021 einen „soliden und ausgewogenen“ Vorschlag vorzulegen, wurden wir durch Presseberichte darauf aufmerksam gemacht, dass sich die SCG-Initiative weiter verzögert. Es ist inakzeptabel, dass ein so wichtiges neues Gesetz, das Millionen von Menschen helfen kann, Gerechtigkeit gegen Menschenrechtsverletzungen zu fordern und zum Schutz unserer Umwelt und des Klimas beitragen kann, zum dritten Mal verschoben wird.

Wir sind auch zutiefst besorgt über den völligen Mangel an Transparenz über die Gründe für diese neue Verzögerung. Die Ungewissheit über das Schicksal der Gesetzgebung ist für Menschen, die unter verantwortungslosem Unternehmensverhalten leiden, und für die Umwelt sehr schädlich. Diese unerklärliche Verzögerung riskiert, das Vertrauen zu untergraben, das europäische Bürger, lokale und internationale Zivilgesellschaft und Gewerkschaftsorganisationen, Arbeitnehmer und Opfer von Missbrauch durch Unternehmen in die EU gesetzt haben, um nachhaltiges und verantwortungsvolles Wirtschaften im Gefolge der COVID-Pandemie und des Klimas zu regulieren und Biodiversitätskrise.“

Siehe:

Der 10. Dezember ist der Tag der Menschenrechte. Wir hätten uns gewünscht, dass wir an diesem Tag Nachrichten aus der EU verkünden könnten, die einen zunehmenden Schutz der Menschenrechte versprächen. Umso wichtiger ist daher die Unterstützung von Initiativen, die sich für die Menschenrechte weltweit einsetzen, wie zum Beispiel XertifiX oder die Initiative Lieferkettengesetz.

2021-12-15T10:54:19+01:0010.12.2021|

Wirtschaft kämpft gegen Europ. Lieferkettengesetz

Teile der europäischen Wirtschaft kämpfen offen oder hinter den Türen gegen das geplante europäische Lieferkettengesetz. Die Organisationen „Corporate Europe Observatory“ und „European Coalition for Corporate Justice“ haben eine Studie verfasst, die transparent macht, wie die Wirtschaft in den letzten Monaten die Politik in ihrem Sinne zu beeinflussen versucht hat, um eine verbindliche europäische Regelung möglichst zu verwässern.

So heißt es in der Schlussfolgerung der Studie unter anderem: Die Industrie „argumentiert, dass das Gesetz nicht auf globale Lieferketten, sondern auf Tier 1 beschränkt werden sollte (d.h. nur die unmittelbaren Lieferanten der Unternehmen und nicht die weiter unten in der Lieferkette befindlichen). Sie setzt sich auch für ’sichere Häfen‘ ein, die die Haftung befreien, und lehnt Maßnahmen ab, die den Zugang der Opfer zur Justiz verbessern würden.“ Stattdessen müsse es nun darum gehen, ein Gesetz zu gestalten, „das Umwelt- und Menschenrechtsverletzungen tatsächlich beendet, Unternehmen zur Rechenschaft zieht, wenn sie diese Rechte verletzen, und Opfern und der Umwelt Gerechtigkeit widerfährt.“ Voraussetzung hierfür wird allerdings sein, dass sich nicht auf EU-Ebene das Drama aus Deutschland wiederholt, durch das nach einer Lobbyschlacht ein eigentlich sehr gut geschriebenes Gesetz massiv verwässert wurde. Auf dem Weg zu einem guten EU-Lieferkettengesetz bleibt noch viel zu tun!

Siehe (Übers.): Wie die Wirtschaftslobby gegen die Haftbarkeit für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung kämpft

Siehe (Orig.): Off the hook? How business lobbies against liability for human rights and environmental abuses

 

2021-07-15T08:24:46+02:0023.06.2021|

Ein Lieferkettengesetz in Deutschland: Endlich!

Heute hat der Dt. Bundestag ein „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ (LkSG) beschlossen. Das Gesetz tritt 2023 in Kraft und erfasst zunächst Unternehmen ab 3.000, von 2024 an dann Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter*innen. Diese Unternehmen müssen fortan bei direkten Zulieferern sowie anlassbezogen auch bei indirekten Zulieferern Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung ermitteln und Gegenmaßnahmen ergreifen und diese dokumentieren.

Das heute verabschiedete deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist ein politischer Kompromiss. Eine Reihe von Punkten sind aus zivilgesellschaftlicher Perspektive zu begrüßen, da Unternehmen verpflichtet werden, zu einer größeren menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfalt in den Lieferketten beizutragen. Die Initiative Lieferkettengesetz, bei der auch XertifiX Mitglied ist, hat in einer ausführlichen Analyse die entscheidenden positiv und kritisch zu bewertenden Punkte zusammengestellt. So ist unter anderem positiv zu bewerten:

  • Einleitung eines notwendigen Paradigmenwechsels in Deutschland: Nicht mehr freiwillige CSR (Corporate Social Responsibility), sondern verbindliche menschenrechtliche und umweltbezogene Vorgaben für Unternehmen.
  • Präventive Wirkung durch das Gesetz: Unternehmen müssen ihr Verhalten ändern und Schäden an Mensch und Umwelt durch vorsorgende Maßnahmen vorbeugen.
  • Eine starke behördliche Kontrolle und Durchsetzung des Gesetzes: Verstoßen Unternehmen gegen ihre Sorgfaltspflichten, handeln sie ordnungswidrig und können von der zuständigen Behörde, dem Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA), mit Bußgeldern belegt werden.
  • Durch das Gesetz können Betroffene verlangen, dass das BAFA tätig wird: Wenn Betroffene gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geltend machen, dass ihre Rechte durch die Nicht-Erfüllung der Sorgfaltspflichten eines Unternehmens verletzt oder unmittelbar bedroht werden, so muss das BAFA tätig werden und prüfen, ob ein Verstoß vorliegt und darauf hinwirken, dass das Unternehmen diesen beseitigt.
  • Das Gesetz führt eine Prozessstandschaft ein: Betroffene können zukünftig NGOs und Gewerkschaften über die bereits bestehenden Klagewege dazu ermächtigen, dass diese ihre Rechte im eigenen Namen vor deutschen Gerichten einklagen.

Gleichzeitig greift der Kompromiss an vielen Punkten deutlich zu kurz:

  • Die Sorgfaltspflichten gelten vollumfänglich nur für den eigenen Geschäftsbereich und für unmittelbare, nicht aber für mittelbare Zulieferer.
  • Es fehlt eine zivilrechtliche Haftungsregel, wonach Unternehmen für Schäden haften, die sie durch Missachtung ihrer Sorgfaltspflichten verursacht haben.
  • Das Gesetz berücksichtigt Umweltaspekte nur marginal.
  • Die Anzahl der erfassten Unternehmen ist zu gering (es werden nicht alle großen Unternehmen mit über 250 Mitarbeitenden sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sektoren mit besonderen menschenrechtlichen Risiken erfasst).
  • Es bestehen große Lücken bei den Themen Geschlechtergerechtigkeit und indigene Beteiligungsrechte.
  • Das BAFA ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi), das in den letzten Monaten ein ambitioniertes Lieferkettengesetz entscheidend blockiert hat.

Das Gesetz sollte daher nicht ohne weiteres als Vorbild für ein europäisches Lieferkettengesetz dienen. Deshalb lässt sich sagen:

Wir sind noch lange nicht am Ziel, aber endlich am Start!

Analyse der Initiative Lieferkettengesetz: Was das neue Gesetz liefert

Auf Webseite der Initiative Lieferkettengesetz: Analyse

2021-06-11T12:22:34+02:0011.06.2021|

Bundesregierung einigt sich auf abgeschwächtes Lieferkettengesetz

Nach monatelangen Verhandlungen hat sich die Bundesregierung auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Aus Sicht von XertifiX ist dies grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings ist die Beschränkung auf zunächst 3000 Mitarbeiter*innen, für die das Gesetz ab 2023 gilt, eine enttäuschende Beschränkung. Die Initiative Lieferkettengesetz, bei der XertifiX Mitglied ist, bewertet das Gesetz entsprechend kritisch.

Aus unserer Sicht wäre ein wirkungsvolleres Gesetz möglich und wünschenswert gewesen. Doch scheinbar konnte die Lobbyarbeit der Wirtschaftsverbände einen effektiven Schutz von Menschenrechten und Umwelt verhindern. Durch die fehlende zivilrechtliche Haftung wird Opfern von schweren Menschenrechtsverletzungen ein verbesserter Rechtsschutz vor deutschen Gerichten verwehrt.

2021-02-15T14:47:19+01:0012.02.2021|

Minister Altmaier (CDU) boykottiert noch immer Lieferkettengesetz

In der Auseinandersetzung um ein Lieferkettengesetz (zwischen Arbeits- und Entwicklungsministerium einerseits und Wirtschaftsministerium andererseits) haben die Minister Heil (SPD) und Müller (CSU) einen Kompromissvorschlag vorgelegt. Wie dem Handelsblatt vom 03.02.2021 zu entnehmen ist, sieht das Kompromissangebot nur noch Bußgeld und administrative Strafen vor, etwa den Ausschluss eines Unternehmens von öffentlichen Aufträgen. Damit sei eine der zentralen Forderungen Altmaiers eigentlich erfüllt. Mit diesem Kompromissvorschlag soll es nun heute in den Koalitionsausschuss gehen.

Laut Handelsblatt bleibe Minister Altmaier jedoch noch immer bei seiner Blockade: demnach sollten Unternehmen nur für das erste Glied der Lieferkette verantwortlich sein, also ihre direkten Zulieferer. Die Zulieferer der Zulieferer, z.B. Rohstofflieferanten, wären dann außen vor. Entsprechend kritisch bewertet die Initiative Lieferkettengesetz, bei der XertifiX Mitglied ist, diesen Vorstoß von Altmaier:

Die von Altmaier auch noch geforderte Beschränkung der Sorgfaltspflicht auf direkte Zulieferer würde das Gesetz endgültig ad absurdum führen, da es dann weder Kinderarbeit auf Kakaoplantagen noch Umweltschäden im Rohstoffabbau erfassen würde […] Ein solches Gesetz liefe jeder Idee einer menschenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen zuwider. Deutschland würde damit weit hinter internationalen Standards zurückbleiben und auch die derzeitigen Verhandlungen auf EU-Ebene konterkarieren. Wir erwarten daher von Angela Merkel, Armin Laschet und den übrigen Mitgliedern des Koalitionsausschusses, sich endlich klar zum Koalitionsvertrag zu bekennen und den vorliegenden Kompromiss für ein Lieferkettengesetz jetzt zu beschließen, ohne ihn noch weiter zu verwässern und zu verzögern.“ (Johannes Heeg, Sprecher des zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Initiative Lieferkettengesetz“)

 

Siehe: Gegen Kinderarbeit und Umweltzerstörung: Wirtschaftsminister Altmaier blockiert Lieferkettengesetz

 

2021-02-15T08:46:14+01:0003.02.2021|

Ein großer Schritt Richtung EU-Lieferkettengesetz

„Der Rechtsausschuss des Europaparlaments hat gestern für ein europäisches Lieferkettengesetz gestimmt. … Der Ausschuss hat damit für einen Vorschlag gestimmt, wie ein europäisches Lieferkettengesetz aussehen sollte – nämlich wirksam. Unternehmen sollen dazu verpflichtet werden, entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung zu vermeiden. Kommen Unternehmen dem nicht nach, sollen sie sanktioniert und haftbar gemacht werden können.

Ist damit also alles gut? Können wir uns in Deutschland jetzt zurücklehnen, weil sich ja nun die EU um alles kümmert?

Nein, im Gegenteil. Ein deutsches Lieferkettengesetz ist wichtiger denn je. Denn das EU-Lieferkettengesetz ist alles, nur kein Selbstläufer. Der Weg dahin ist noch lang, voller Hindernisse und wird vermutlich noch mehrere Jahre dauern. Deshalb ist es entscheidend, dass Deutschland mit gutem Beispiel vorangeht. Wenn die größte Volkswirtschaft Europas ihren Unternehmen klare Regeln in Sachen Menschenrechte und Umweltstandards vorgibt, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass die EU nachzieht: Das deutsche Lieferkettengesetz könnte zur Blaupause für eine europäische Lösung werden. Deswegen ist ein wirksames, weitreichendes Gesetz in Deutschland so wichtig – und ein schwaches Gesetz so fatal.“

Siehe: EU macht großen Schritt für Menschenrechte und Umwelt – was heißt das für das Lieferkettengesetz?

2021-02-15T08:46:27+01:0028.01.2021|
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