Öffentliche Beschaffung

XertifiX-Vorsitzende erhält Bundesverdienstkreuz

Wir freuen uns, dass unsere Vorsitzende Ingrid Sehrbrock am vergangenen Donnerstag das Bundesverdienstkreuz von Ministerpräsident Dietmar Woidke im Namen des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier ausgehändigt bekommen hat. Der Bundespräsident würdigt damit Sehrbrocks jahreslanges Engagement für Gerechtigkeit durch Tätigkeiten bei der CDU, Care und bei XertifiX. Bei ihren ehrenamtlichen Tätigkeiten hat sich Sehrbrock unter anderem für Gleichberechtigung von Frauen, bessere Arbeitsbedingungen von Textilarbeiter:innen und Steinbrucharbeiter:innen, sowie für Schul- und Sozialprojekte eingesetzt.

Wir gratulieren Ingrid Sehrbrock sehr herzlich zu dieser verdienten Auszeichnung!

2022-11-10T11:14:41+01:0007.10.2022|

Ein Lieferkettengesetz in Deutschland: Endlich!

Heute hat der Dt. Bundestag ein „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ (LkSG) beschlossen. Das Gesetz tritt 2023 in Kraft und erfasst zunächst Unternehmen ab 3.000, von 2024 an dann Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter*innen. Diese Unternehmen müssen fortan bei direkten Zulieferern sowie anlassbezogen auch bei indirekten Zulieferern Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung ermitteln und Gegenmaßnahmen ergreifen und diese dokumentieren.

Das heute verabschiedete deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist ein politischer Kompromiss. Eine Reihe von Punkten sind aus zivilgesellschaftlicher Perspektive zu begrüßen, da Unternehmen verpflichtet werden, zu einer größeren menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfalt in den Lieferketten beizutragen. Die Initiative Lieferkettengesetz, bei der auch XertifiX Mitglied ist, hat in einer ausführlichen Analyse die entscheidenden positiv und kritisch zu bewertenden Punkte zusammengestellt. So ist unter anderem positiv zu bewerten:

  • Einleitung eines notwendigen Paradigmenwechsels in Deutschland: Nicht mehr freiwillige CSR (Corporate Social Responsibility), sondern verbindliche menschenrechtliche und umweltbezogene Vorgaben für Unternehmen.
  • Präventive Wirkung durch das Gesetz: Unternehmen müssen ihr Verhalten ändern und Schäden an Mensch und Umwelt durch vorsorgende Maßnahmen vorbeugen.
  • Eine starke behördliche Kontrolle und Durchsetzung des Gesetzes: Verstoßen Unternehmen gegen ihre Sorgfaltspflichten, handeln sie ordnungswidrig und können von der zuständigen Behörde, dem Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA), mit Bußgeldern belegt werden.
  • Durch das Gesetz können Betroffene verlangen, dass das BAFA tätig wird: Wenn Betroffene gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geltend machen, dass ihre Rechte durch die Nicht-Erfüllung der Sorgfaltspflichten eines Unternehmens verletzt oder unmittelbar bedroht werden, so muss das BAFA tätig werden und prüfen, ob ein Verstoß vorliegt und darauf hinwirken, dass das Unternehmen diesen beseitigt.
  • Das Gesetz führt eine Prozessstandschaft ein: Betroffene können zukünftig NGOs und Gewerkschaften über die bereits bestehenden Klagewege dazu ermächtigen, dass diese ihre Rechte im eigenen Namen vor deutschen Gerichten einklagen.

Gleichzeitig greift der Kompromiss an vielen Punkten deutlich zu kurz:

  • Die Sorgfaltspflichten gelten vollumfänglich nur für den eigenen Geschäftsbereich und für unmittelbare, nicht aber für mittelbare Zulieferer.
  • Es fehlt eine zivilrechtliche Haftungsregel, wonach Unternehmen für Schäden haften, die sie durch Missachtung ihrer Sorgfaltspflichten verursacht haben.
  • Das Gesetz berücksichtigt Umweltaspekte nur marginal.
  • Die Anzahl der erfassten Unternehmen ist zu gering (es werden nicht alle großen Unternehmen mit über 250 Mitarbeitenden sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sektoren mit besonderen menschenrechtlichen Risiken erfasst).
  • Es bestehen große Lücken bei den Themen Geschlechtergerechtigkeit und indigene Beteiligungsrechte.
  • Das BAFA ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi), das in den letzten Monaten ein ambitioniertes Lieferkettengesetz entscheidend blockiert hat.

Das Gesetz sollte daher nicht ohne weiteres als Vorbild für ein europäisches Lieferkettengesetz dienen. Deshalb lässt sich sagen:

Wir sind noch lange nicht am Ziel, aber endlich am Start!

Analyse der Initiative Lieferkettengesetz: Was das neue Gesetz liefert

Auf Webseite der Initiative Lieferkettengesetz: Analyse

2021-06-11T12:22:34+02:0011.06.2021|

Neues Rechtsgutachten zur öffentlichen Beschaffung

Endlich gibt es ein neues Rechtsgutachten, das die Gesetzesänderungen auf EU- und Bundesebene ausreichend berücksichtigt und würdigt. Das Gutachten geht auf die am 18. April 2016 in Kraft getretene Reform des Vergabegesetzes auf Bundesebene ein. Dieses hat das Richtlinienpaket der EU zur Vergabe aus dem Jahr 2014 umgesetzt.

Wichtigste Erkenntisse des Gutachtens:

  1. Es lassen sich soziale und Umweltaspekte bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen ohne Probleme berücksichtigen: Dies kann alternativ auf verschiedenen Ebenen erfolgen:
    • als Leistungsbeschreibung, um z.B. soziale Innovationen abzurufen (s. 34) [es wird im Gutachten darauf verwiesen, dass es in diesem Punkt alternative Rechtsauslegungen gibt]
    • als weicheres Zuschlagskriterium (s. 34)
    • als Ausführungsbedingung, um z.B. die Nichteinhaltung privatvertraglich zu sanktionieren (s. 34)
  2. Daraus folgt, dass es nicht notwendig ist, Eigenerklärungen zu akzeptieren. Im Gegenteil: Es darf der Nachweis eines unabhängigen Dritten explizit verlangt werden.
  3. Es darf konkret ein bestimmtes Güteszeichen als Nachweis verlangt werden, wenn der Auftraggeber alle Anforderungen dieses Gütezeichens akzeptiert.
  4. Die Bundesländer können (auch oberhalb des Schwellenwertes) den Auftraggebern verbindlich vorschreiben, bestimmte soziale Standards zu fordern, allerdings nur auf der Ebene der Leistungsbeschreibung und Auftragsausführung (S. 37f.)


Es ist sehr erfreulich, dass mit dem Gutachten von Dr. Krönke endlich eine neue Lesart des gesetzlichen Gestaltungsspielraums im Bereich der öffentlichen Beschaffung zu finden ist!

Siehe: Rechtsgutachten von Dr. Christoph Krönke

2020-06-04T12:21:11+02:0020.02.2017|

Niedersachsen reformiert Vergabegesetz

Niedersachsen passt zum 1. Juli 2016 das Vergabegesetz des Landes an die im April in Kraft getretenen neuen vergaberechtlichen Regelungen des Bundes an. Ein Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums wurde am 7. Juni vom Niedersächsischen Landtag verabschiedet.

Die entscheidenden Passagen lauten darin:
„(1) Bei der Vergabe von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen ist darauf hinzuwirken, dass im Anwendungsbereich des Absatzes keine Waren Gegenstand der Leistung sind, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindestanforderungen gewonnen oder hergestellt worden sind. […]
(2) Die Landesregierung bestimmt durch Verordnung, auf welche Produktgruppen oder Herstellungsverfahren Absatz 1 anzuwenden ist und welchen Mindestinhalt die vertraglichen Regelungen nach Absatz 1 Satz 1 haben sollen. Die Verordnung trifft Bestimmungen zu Zertifizierungen und Nachweisen sowie zur vertraglichen Ausgestaltung von Kontrollen und vertraglichen Sanktionen.“

Siehe: Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG
Siehe: Niedersächsische Kernarbeitsnormenverordnung – NKernVO
Siehe: Erklärung über die Vorlage von Nachweisen
Siehe auch: Servicestelle zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz

2020-06-04T13:54:52+02:0001.07.2016|

Reform des Vergaberechts


Am 18. April 2016 ist eine Reform des Vergaberechts in Kraft getreten (Gesetz und Verordnung). Für Aufträge oberhalb des sog. EU-Schwellenwerts wurde damit die Vergabe vereinfacht und modernisiert. Das bezieht sich vor allem auch auf die Berücksichtigung sozialer Aspekte: „Die Möglichkeiten für öffentliche Auftraggeber, strategische Ziele – z. B. umweltbezogene, soziale oder innovative Aspekte – im Rahmen von Vergabeverfahren vorzugeben, werden gestärkt.“

Damit setzt die Bundesregierung drei EU-Vergaberichtlinien von 2014 um, zu denen auch die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe (RICHTLINIE 2014/24/EU) gehört.

Siehe: Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts
Siehe: Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts
Siehe auch: Reform des Vergaberechts

2020-06-04T13:59:42+02:0018.04.2016|

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