Am heutigen Dienstag hat Bundesminister Müller veröffentlicht, wie viel Prozent der deutschen Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten bezüglich den Lieferketten erfüllen. Der Minister hatte schon angedeutet, dass dies voraussichtlich unter 50% der erforderlichen Unternehmen sein werden. Die Befragung der Unternehmen hat aber gezeigt: Es sind sogar nur 22 % der in Deutschland ansässigen Unternehmen, die die relativ niedrigen Anforderungen der Befragung (NAP-Monitoring) erfüllen. In diesem Fall ist eine gesetzliche Regelung im Koalitionsvertrag vorgesehen.

Die Wirtschaft wehrt sich massiv dagegen und versucht, ein solches Gesetz zu verhindern. So haben vier Wirtschaftsverbände (BDI, BDA, DIHK und HDE) eine Stellungnahme veröffentlicht, in der es heißt: „Der… Idee der Einführung eines nationalen deutschen Sorgfaltspflichtengesetzes erteilen wir eine Absage“.

Das ist ein Skandal!

Johannes Heeg, Sprecher der Initiative Lieferkettengesetz kommentiert dazu:

„Dieses Ergebnis macht doppelt fassungslos: Erst tut die Wirtschaftslobby alles dafür, dass die Anforderungen für die Befragung möglichst niedrig sind – und dann scheitern die Unternehmen offenbar selbst daran. So kommen wir beim Schutz von Menschenrechten und Umwelt nicht weiter. Die Bundesregierung muss jetzt ihrem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nachkommen und ohne weitere Verzögerung ein Lieferkettengesetz auf den Weg bringen!“

Siehe den Artikel (Finanzen.net): Deutsche Wirtschaft stemmt sich gegen Lieferkettengesetz 

Siehe Initiative Lieferkettengesetz: Massive Einflussnahme von Wirtschaftslobby auf Menschenrechts-Test der Bundesregierung – Unternehmen offenbar dennoch durchgefallen

Siehe die Studie: VERWÄSSERN – VERZÖGERN – VERHINDERN: WIRTSCHAFTSLOBBY GEGEN MENSCHENRECHTE UND UMWELTSTANDARDS