Heute hat der Dt. Bundestag ein „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ (LkSG) beschlossen. Das Gesetz tritt 2023 in Kraft und erfasst zunächst Unternehmen ab 3.000, von 2024 an dann Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter*innen. Diese Unternehmen müssen fortan bei direkten Zulieferern sowie anlassbezogen auch bei indirekten Zulieferern Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung ermitteln und Gegenmaßnahmen ergreifen und diese dokumentieren.

Das heute verabschiedete deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist ein politischer Kompromiss. Eine Reihe von Punkten sind aus zivilgesellschaftlicher Perspektive zu begrüßen, da Unternehmen verpflichtet werden, zu einer größeren menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfalt in den Lieferketten beizutragen. Die Initiative Lieferkettengesetz, bei der auch XertifiX Mitglied ist, hat in einer ausführlichen Analyse die entscheidenden positiv und kritisch zu bewertenden Punkte zusammengestellt. So ist unter anderem positiv zu bewerten:

  • Einleitung eines notwendigen Paradigmenwechsels in Deutschland: Nicht mehr freiwillige CSR (Corporate Social Responsibility), sondern verbindliche menschenrechtliche und umweltbezogene Vorgaben für Unternehmen.
  • Präventive Wirkung durch das Gesetz: Unternehmen müssen ihr Verhalten ändern und Schäden an Mensch und Umwelt durch vorsorgende Maßnahmen vorbeugen.
  • Eine starke behördliche Kontrolle und Durchsetzung des Gesetzes: Verstoßen Unternehmen gegen ihre Sorgfaltspflichten, handeln sie ordnungswidrig und können von der zuständigen Behörde, dem Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA), mit Bußgeldern belegt werden.
  • Durch das Gesetz können Betroffene verlangen, dass das BAFA tätig wird: Wenn Betroffene gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geltend machen, dass ihre Rechte durch die Nicht-Erfüllung der Sorgfaltspflichten eines Unternehmens verletzt oder unmittelbar bedroht werden, so muss das BAFA tätig werden und prüfen, ob ein Verstoß vorliegt und darauf hinwirken, dass das Unternehmen diesen beseitigt.
  • Das Gesetz führt eine Prozessstandschaft ein: Betroffene können zukünftig NGOs und Gewerkschaften über die bereits bestehenden Klagewege dazu ermächtigen, dass diese ihre Rechte im eigenen Namen vor deutschen Gerichten einklagen.

Gleichzeitig greift der Kompromiss an vielen Punkten deutlich zu kurz:

  • Die Sorgfaltspflichten gelten vollumfänglich nur für den eigenen Geschäftsbereich und für unmittelbare, nicht aber für mittelbare Zulieferer.
  • Es fehlt eine zivilrechtliche Haftungsregel, wonach Unternehmen für Schäden haften, die sie durch Missachtung ihrer Sorgfaltspflichten verursacht haben.
  • Das Gesetz berücksichtigt Umweltaspekte nur marginal.
  • Die Anzahl der erfassten Unternehmen ist zu gering (es werden nicht alle großen Unternehmen mit über 250 Mitarbeitenden sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sektoren mit besonderen menschenrechtlichen Risiken erfasst).
  • Es bestehen große Lücken bei den Themen Geschlechtergerechtigkeit und indigene Beteiligungsrechte.
  • Das BAFA ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi), das in den letzten Monaten ein ambitioniertes Lieferkettengesetz entscheidend blockiert hat.

Das Gesetz sollte daher nicht ohne weiteres als Vorbild für ein europäisches Lieferkettengesetz dienen. Deshalb lässt sich sagen:

Wir sind noch lange nicht am Ziel, aber endlich am Start!

Analyse der Initiative Lieferkettengesetz: Was das neue Gesetz liefert

Auf Webseite der Initiative Lieferkettengesetz: Analyse