Die Initiative Lieferkettengesetz analysiert, was die geplante „Omnibus“-Verordnung für das Europäische Lieferkettengesetz CSDDD bedeuten könnte. Konkret soll die Omnibus-Verordnung – angekündigt für den 26. Februar 2025 – drei zentrale Regelwerke „vereinfachen“:

  • die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD),
  • die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und
  • die Taxonomie-Verordnung.

Unter dem Deckmantel der Bürokratieentlastung und Vereinfachung droht vor allem die CSDDD, die seit Juli 2024 in Kraft ist und bis Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss, erheblich verwässert zu werden. Hintergrund ist eine intensive Lobbykampagne deutscher, französischer und italienischer Wirtschaftsverbände, die seit Jahren gegen umfassende Nachhaltigkeitsvorgaben agieren. Unterstützt wird dieses Bestreben von der Europäischen Volkspartei (EVP) sowie Teilen der CDU/CSU. Kritiker befürchten, dass diese Lobbybestrebungen – möglicherweise in Zusammenarbeit mit rechtsextremen Gruppierungen im Europäischen Parlament – zu einer gravierenden Abschwächung von Menschenrechts-, Umwelt- und Klimaschutzvorgaben führen könnten.

Die Omnibus-Verordnung soll vor allem redundante Berichtspflichten abbauen, ohne den „korrekten Inhalt“ der bestehenden Gesetze zu verändern – so die offizielle Begründung von von der Leyen. In der Praxis zielen die Änderungen jedoch darauf ab, den Anwendungsbereich der CSDDD zu verschieben (z. B. von Unternehmen mit 1.000 auf solche mit 5.000 Mitarbeitenden) und die Sorgfaltspflichten auf direkte Zulieferer zu beschränken. Es muss davor gewarnt werden, dass dadurch essenzielle Risikobereiche wie Umweltzerstörung im Bergbau oder Kinder- und Zwangsarbeit in Entwicklungsländern ausgeklammert würden. Zudem würden Bußgelder und zivilrechtliche Haftungen gestrichen, was den Opfern von Menschenrechtsverletzungen den Zugang zu Schadensersatz nehmen könnte.

Innerhalb der EU gibt es heftigen Widerstand gegen die geplanten Änderungen. So fordern sozialdemokratische und grüne Fraktionen im Europäischen Parlament sowie zahlreiche NGOs und Nichtregierungsorganisationen, die CSDDD konsequent beizubehalten. Auch innerhalb der EU-Kommission äußern einige Kommissare, wie der Justizkommissar Michael McGrath, Kritik an der geplanten Entkernung der Nachhaltigkeitsgesetzgebung. Die weitere politische Auseinandersetzung, insbesondere im Europäischen Parlament, bleibt entscheidend für den zukünftigen Kurs Europas in Sachen Nachhaltigkeit.

Siehe: Briefing „Rollback des European Green Deal? Omnibus-Verordnung droht EU-Lieferkettenrichtlinie auszuhöhlen“