Das Verwaltungsgericht Mannheim hat am 09.06.2015 eine Regelung der Stuttgarter Friedhofssatzung gekippt, die Grabsteine aus Kinderarbeit verboten hatte. Zu dem Urteil, wie es der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes zu entnehmen ist, muss folgendes kritisch angemerkt werden:
1. Das Urteil wurde ohne Anhörung der Beteiligten gefällt: Die Nicht-Regierungs-Organisation XertifiX, die Natursteine zertifiziert, konnte sich nicht zur Frage der Vertrauenswürdigkeit von Siegeln äußern, obwohl XertifiX an dieser Stelle direkt betroffen ist!
2. Es wird bemängelt, dass kein Zertifikat durch „eine zuständige staatliche Stelle“ anerkannt sei. Hier muss das Gericht angefragt werden: Welche staatliche Stelle gibt es denn, die über private (Sozial-) Siegel von Nicht-Regierungs-Organisationen im Natursteinbereich entscheidet, ob deren Kriterien zuverlässig sind oder nicht?
Umgekehrt wird vom Gericht überhaupt nicht berücksichtigt, dass XertifiX und Fair Stone vom Portal der Verbraucherinitiative e.V., das unabhängig über Gütesiegel und Zertifikate informiert, die Beurteilung „besonders empfehlenswert“ erhalten haben. Im Übrigen wird dieses Portal von den Bundesministerien für Ernährung und Landwirtschaft sowie der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.
Siehe auch: Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes Mannheim
Siehe auch: Grabsteine aus Kinderarbeit wieder erlaubt