Ein Zusammenschluss mehrerer Steinmetze hat sich mit dem Ziel, XertifiX finanziell zu schaden, gegründet und zwei Unterlassungsklagen gegen den Verein mit seinem Vorsitzenden Dr. Norbert Blüm und gegen den Geschäftsführer, Benjamin Pütter, angestrengt. Bereits vor einigen Monaten wurde nun in erster Instanz in Darmstadt und am 20. Mai in Ansbach verhandelt. Man wollte uns untersagen zu behaupten, dass es Kinderarbeit in indischen Exportsteinbrüchen gibt. Bereits während der Verhandlung in Darmstadt gab der klagende Steinmetz – in die Enge getrieben – zu, dass es in „Teilbereichen“ der Produktion in den Steinbrüchen Kinderarbeit gibt, „aber doch nicht in allen Teilen“. Letzteres haben wir auch noch nie behauptet und somit brach dieser Anklagepunkt in sich zusammen. Während der zweiten Verhandlung in Ansbach dann sprach der dortige Richter mit deutlichen Worten die Kläger nochmals an und forderte sie auf, es zu unterlassen, gegen XertifiX und Benjamin Pütter in dieser Sache zu klagen. Sinngemäß sagte er: “Sie werden von keinem deutschen Gericht einen Beschluss bekommen, der es Herrn Blüm mit seinem Verein XertifiX sowie Herrn Pütter verbieten wird, über Kinderarbeit in indischen Exportsteinbrüchen zu berichten.“
Weiterhin sollten wir es unterlassen, Kommunen darauf hinzuweisen, es bestünde die Möglichkeit, Friedhofssatzungen dahingehend zu ändern, dass nur noch Grabsteine ohne Kinderarbeit aufgestellt werden dürfen. Ob es überhaupt rechtlich zulässig ist, dass Kommunen dies beschließen ist zweifelhaft und wir hatten uns daher bereits schriftlich verpflichtet, derartige Aufrufe erst wieder zu starten, wenn die politisch Verantwortlichen hierfür eine rechtliche Grundlage geschaffen haben. Dass wir dennoch in diesem Punkte verurteilt wurden, ist für uns nicht nachvollziehbar und wir werden daher diesbezüglich in Berufung gehen.
Die schriftliche Urteilbegründung von Ansbach liegt uns noch nicht vor, aber auch die Darmstädter Urteilsbegründung hat bei uns größtes Erstaunen vorgerufen. So werden Tatsachen falsch dargestellt und der Richter schreibt, was er für „wünschenswert“ hält, nämlich, dass die Friedhofssatzungen nicht in unserem Sinne geändert werden. Auch hatte er in der Verhandlung bereits deutlich seine Meinung vertreten, nämlich, dass der faire Handel nichts bewirkt hätte und nichts bringe. Dieser Meinung darf er sein, sie darf unserer Ansicht nach aber nicht Grundlage für seine Rechtsentscheidung sein.
Der Richter hatte deutlich gemacht, dass der Verkauf von Waren aus Kinder- und Sklavenarbeit in Deutschland erlaubt ist und es uns daher nicht zusteht, derartige Produkte madig zu machen. Für mich heißt dies, dass auch die Stiftung Warentest verboten werden müsste, da auch sie Produkte madig macht und diese dann weniger verkauft werden als die positiv bewerteten.
Abschließend ist anzumerken, dass wir davon ausgehen, dass beide Klagen rechtswidrig sind, da Mehrfachklagen unzulässig sind: Beide Unterlassungsklagen sind wortgleich. Wir akzeptieren daher nicht die Rechtsauffassung des Darmstädter Gerichts, dass 2 Klagen nicht „mehrfach“ sei, sondern dass es hierfür z.B. 14 solcher gleichlautender Unterlassungsklagen bedürfe.
WIR LASSEN UNS NICHT VERBIETEN ZU SAGEN, WAS GEGEN KINDERARBEIT GETAN WERDEN KANN!
Benjamin Pütter
Über den Prozess berichteten von der BILD Zeitung bis hin zu vielen lokalen Zeitungen viele Printmedien und mehrere Fernseh- und Hörfunksender:
z.B. brachte das Domradio Köln ein Interview mit Dr. Norbert Blüm und der SWR eines mit Benjamin Pütter.