Die Landesregierung hat einen neuen Runderlass herausgegeben, in dem unter anderem fesgelegt wird, dass alle Grabsteine, die nach dem 1. Januar 2020 aus Indien, China, Vietnam oder den Philippinen importiert werden, ein Zertifikat von XertifiX oder einer anderen akkreditierten Zertifizierungsstelle benötigen. Alle Grabsteine, die vor dem 1. Januar 2020 in das Bundesgebiet eingeführt wurden, werden nicht zertifiziert und können ohne Siegel aufgestellt werden. In diesem Fall muss jedoch ein Nachweis über den Zeitpunkt der Einfuhr vorliegen.

Siehe: Runderlass