Am 22. August 2018 hat der Hessische Landtag die neue Bestattungsverordnung verabschiedet. Eine wichtige Änderung: Kommunen können künftig die Errichtung von Grabsteinen aus Gründen der Kinderarbeit verbieten. Die neue Verordnung ermöglicht es Gemeinden, als Nachweis einer Fertigung ohne ausbeuterische Kinderarbeit lückenlose Dokumentationen oder entsprechende Zertifikate vorlegen zu lassen.
Siehe: TASPO: „Neues Friedhofs- und Bestattungsgesetz in Hessen“