Endlich hat die Bundesregierung im März 2021 einen Gesetzentwurf zum Lieferkettengesetz erarbeitet. Leider gibt es noch Handlungsbedarf: z.B. sieht der Entwurf vor, dass Unternehmen bei indirekten Zulieferern erst dann aktiv werden müssen, wenn es schon konkrete Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen gibt. Das ist absurd! Aber: Im April wird der Bundestag über das Lieferkettengesetz beraten und die Abgeordneten haben die Möglichkeit, Nachbesserungen einzufordern. Daher: