Neue Bundesregierung bekennt sich zum Lieferkettengesetz

SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP haben heute den Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung vorgestellt. Darin bekennen sie sich zum deutschen und zum geplanten EU-Lieferkettengesetz. Die „Initiative Lieferkettengesetz“, kommentiert hierzu:

Dieser Ankündigung müssen jetzt Taten folgen: Die neue Bundesregierung sollte sich in Brüssel aktiv für ein wirksames EU-Lieferkettengesetz einsetzen. Betroffene von Menschenrechtsverletzungen brauchen endlich die Möglichkeit, Schadensersatz von Unternehmen einzuklagen. Das EU-Lieferkettengesetz muss einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten. Und es muss dafür sorgen, dass Sorgfaltspflichten ohne Abstufungen für die gesamte Wertschöpfungskette gelten – so wie in den UN-Leitprinzipien vorgesehen.

Siehe: Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“

Siehe: Initiative Lieferkettengesetz

2021-11-24T17:26:25+01:0024.11.2021|

Wirtschaft kämpft gegen Europ. Lieferkettengesetz

Teile der europäischen Wirtschaft kämpfen offen oder hinter den Türen gegen das geplante europäische Lieferkettengesetz. Die Organisationen „Corporate Europe Observatory“ und „European Coalition for Corporate Justice“ haben eine Studie verfasst, die transparent macht, wie die Wirtschaft in den letzten Monaten die Politik in ihrem Sinne zu beeinflussen versucht hat, um eine verbindliche europäische Regelung möglichst zu verwässern.

So heißt es in der Schlussfolgerung der Studie unter anderem: Die Industrie „argumentiert, dass das Gesetz nicht auf globale Lieferketten, sondern auf Tier 1 beschränkt werden sollte (d.h. nur die unmittelbaren Lieferanten der Unternehmen und nicht die weiter unten in der Lieferkette befindlichen). Sie setzt sich auch für ’sichere Häfen‘ ein, die die Haftung befreien, und lehnt Maßnahmen ab, die den Zugang der Opfer zur Justiz verbessern würden.“ Stattdessen müsse es nun darum gehen, ein Gesetz zu gestalten, „das Umwelt- und Menschenrechtsverletzungen tatsächlich beendet, Unternehmen zur Rechenschaft zieht, wenn sie diese Rechte verletzen, und Opfern und der Umwelt Gerechtigkeit widerfährt.“ Voraussetzung hierfür wird allerdings sein, dass sich nicht auf EU-Ebene das Drama aus Deutschland wiederholt, durch das nach einer Lobbyschlacht ein eigentlich sehr gut geschriebenes Gesetz massiv verwässert wurde. Auf dem Weg zu einem guten EU-Lieferkettengesetz bleibt noch viel zu tun!

Siehe (Übers.): Wie die Wirtschaftslobby gegen die Haftbarkeit für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung kämpft

Siehe (Orig.): Off the hook? How business lobbies against liability for human rights and environmental abuses

 

2021-07-15T08:24:46+02:0023.06.2021|

Alarmierende Zahlen zur weltweiten Entwicklung der Kinderarbeit

Anlässlich des Tags gegen Kinderarbeit am 12. Juni 2021 veröffentlichen ILO und UNICEF die erste gemeinsame Studie zu Kinderarbeit. Demnach hat zwischen 2016 und 2020 die weltweite Kinderarbeit um 8,4 Millionen auf 160 Millionen Kinderarbeiter zugenommen. Diese Zahlen sind deshalb so alarmierend, da sich der Trend der Abnahme der Kinderarbeit der Jahre zuvor wieder umgekehrt hat. Damit ist das große Ziel der Vereinten Nationen – Beseitigung der gesamten Kinderarbeit bis 2025 – in weite Ferne gerückt!

Das sind ernüchternde und traurige Nachrichten!

Angesichts der weltweit anhaltenden Corona-Pandemie, die die Länder des globalen Südens besonders beutelt, ist sogar damit zu rechnen, dass die Kinderarbeit noch weiter zunehmen wird. So schätzen ILO/UNICEF, dass durch die Pandemie weitere 9 Millionen Kinder in Kinderarbeit gedrängt werden könnten. Ein Simulationsmodell spricht gar von 46 Millionen möglichen neuen Kinderarbeiter*innen , wenn nicht ausreichende Maßnahmen dagegen ergriffen werden.

Das sind nüchterne Zahlen, mit denen wir hier jonglieren. Aber: Jeden einzelnen Kinderarbeiter und jede einzelne Kinderarbeiterin verbindet ein schreckliches Schicksal aus Armut, Zwang und Not, das diese Kinder, die eigentlich wie alle Kinder eine unbeschwerte Kindheit verdient hätten, zu Kinderarbeiter*innen macht. Und jeder zusätzliche Kinderarbeiter sorgt dafür, dass globale Armut weiterhin fortbesteht, wenn nicht sogar wieder zunimmt.

XertifiX hat in den vergangenen Jahren schon Einiges im Kampf gegen Kinderarbeit im indischen Natursteinsektor geleistet. Aber die zu erwartenden Rückschläge durch die laufende Corona-Pandemie werden wir wohl auch im Natursteinsektor zu spüren bekommen. XertifiX Auditoren werden daher verstärkt das Augenmerk darauf richten, wie es im Umfeld der Steinbrüche und Verarbeiter aussieht, und ob die Kinder der Arbeiter*innen auch eine Schule besuchen können. Bleibt zu hoffen, dass die düstersten Prognosen nicht eintreffen werden – und wir Alle im Kampf gegen Kinderarbeit an frühere Erfolge anknüpfen können!

Siehe auf ILO.org: Child Labour: Global estimates 2020, trends and the road forward

Report “Child Labour: Global estimates 2020, trends and the road forward“

Siehe auf ILO.de: Weltweite Kinderarbeit steigt auf 160 Millionen

2021-06-12T09:44:40+02:0012.06.2021|

Ein Lieferkettengesetz in Deutschland: Endlich!

Heute hat der Dt. Bundestag ein „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ (LkSG) beschlossen. Das Gesetz tritt 2023 in Kraft und erfasst zunächst Unternehmen ab 3.000, von 2024 an dann Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter*innen. Diese Unternehmen müssen fortan bei direkten Zulieferern sowie anlassbezogen auch bei indirekten Zulieferern Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung ermitteln und Gegenmaßnahmen ergreifen und diese dokumentieren.

Das heute verabschiedete deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist ein politischer Kompromiss. Eine Reihe von Punkten sind aus zivilgesellschaftlicher Perspektive zu begrüßen, da Unternehmen verpflichtet werden, zu einer größeren menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfalt in den Lieferketten beizutragen. Die Initiative Lieferkettengesetz, bei der auch XertifiX Mitglied ist, hat in einer ausführlichen Analyse die entscheidenden positiv und kritisch zu bewertenden Punkte zusammengestellt. So ist unter anderem positiv zu bewerten:

  • Einleitung eines notwendigen Paradigmenwechsels in Deutschland: Nicht mehr freiwillige CSR (Corporate Social Responsibility), sondern verbindliche menschenrechtliche und umweltbezogene Vorgaben für Unternehmen.
  • Präventive Wirkung durch das Gesetz: Unternehmen müssen ihr Verhalten ändern und Schäden an Mensch und Umwelt durch vorsorgende Maßnahmen vorbeugen.
  • Eine starke behördliche Kontrolle und Durchsetzung des Gesetzes: Verstoßen Unternehmen gegen ihre Sorgfaltspflichten, handeln sie ordnungswidrig und können von der zuständigen Behörde, dem Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA), mit Bußgeldern belegt werden.
  • Durch das Gesetz können Betroffene verlangen, dass das BAFA tätig wird: Wenn Betroffene gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geltend machen, dass ihre Rechte durch die Nicht-Erfüllung der Sorgfaltspflichten eines Unternehmens verletzt oder unmittelbar bedroht werden, so muss das BAFA tätig werden und prüfen, ob ein Verstoß vorliegt und darauf hinwirken, dass das Unternehmen diesen beseitigt.
  • Das Gesetz führt eine Prozessstandschaft ein: Betroffene können zukünftig NGOs und Gewerkschaften über die bereits bestehenden Klagewege dazu ermächtigen, dass diese ihre Rechte im eigenen Namen vor deutschen Gerichten einklagen.

Gleichzeitig greift der Kompromiss an vielen Punkten deutlich zu kurz:

  • Die Sorgfaltspflichten gelten vollumfänglich nur für den eigenen Geschäftsbereich und für unmittelbare, nicht aber für mittelbare Zulieferer.
  • Es fehlt eine zivilrechtliche Haftungsregel, wonach Unternehmen für Schäden haften, die sie durch Missachtung ihrer Sorgfaltspflichten verursacht haben.
  • Das Gesetz berücksichtigt Umweltaspekte nur marginal.
  • Die Anzahl der erfassten Unternehmen ist zu gering (es werden nicht alle großen Unternehmen mit über 250 Mitarbeitenden sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sektoren mit besonderen menschenrechtlichen Risiken erfasst).
  • Es bestehen große Lücken bei den Themen Geschlechtergerechtigkeit und indigene Beteiligungsrechte.
  • Das BAFA ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi), das in den letzten Monaten ein ambitioniertes Lieferkettengesetz entscheidend blockiert hat.

Das Gesetz sollte daher nicht ohne weiteres als Vorbild für ein europäisches Lieferkettengesetz dienen. Deshalb lässt sich sagen:

Wir sind noch lange nicht am Ziel, aber endlich am Start!

Analyse der Initiative Lieferkettengesetz: Was das neue Gesetz liefert

Auf Webseite der Initiative Lieferkettengesetz: Analyse

2021-06-11T12:22:34+02:0011.06.2021|

ILO/UNICEF-Konferenz zum Tag gegen Kinderarbeit

Anlässlich des Tags gegen Kinderarbeit (12.06.) veranstaltet die Internationale Arbeitsorganisation (IAO/ILO) gemeinsam mit UNICEF am 10.06.2021 um 14.30h (CET) eine virtuelle Konferenz. Jede*r ist eingeladen daran teilzunehmen; es ist keine Registrierung notwendig!

Der erste Teil der Veranstaltung wird sich auf ein Gespräch über die neu veröffentlichten globalen Schätzungen und Trends von ILO-UNICEF zur Kinderarbeit konzentrieren. Teilnehmer*innen des Panels sind unter anderem Guy Ryder (Generaldirektor, ILO), Henrietta Fore (Exekutivdirektorin, UNICEF) und Qu Dongyu (Generaldirektor, FAO).

Darauf folgt eine interaktive Diskussion zwischen hochrangigen Redner*innen und Jugendvertreter*innen über den Weg bis 2025, in der die Bemühungen zur Umsetzung der „Aktionsversprechen 2021“ des Internationalen Jahres hervorgehoben werden.

Die Veranstaltung endet mit der Bekanntgabe der Gewinner des Wettbewerbs Musik gegen Kinderarbeit durch die prominent besetzte Jury.

Link, um die Veranstaltung am 10.06.2021 um 14.30h (CET) online zu verfolgen: Zum Live-Event
Die Veranstattung wird in Englisch, Französisch und Spanisch übersetzt.

2021-06-10T17:16:05+02:0010.06.2021|

Spenden-Aufruf 2021!

Aus Indien erhalten wir leider aktuell beunruhigende Nachrichten. Die indische Mutation des Corona-Virus sorgt für eine massive Verbreitung des Virus und für extrem hohe Sterblichkeit. Es fehlt an medizinischer Ausrüstung und Medikamenten. International wird Indien daher auch durch Regierungen unterstützt. Für die Bevölkerung kommt aber durch den erneuten strikten Lockdown in vielen Teilen des Landes eine weitere Bedrohungslage hinzu. So hören wir von unseren Auditoren in Indien:

„In Rajasthan gibt es einen strikten Lockdown. Menschen können nicht von einem Bezirk in einen anderen ziehen. Dies wirkt sich auf den Lebensunterhalt vieler Arbeiter aus, die früher zur Arbeit in die Städte gingen und abends zurückkehrten. […]

Die Regierung appelliert an den Arbeitgeber, sich um ihre Arbeitnehmer zu kümmern und Zahlungen und jede mögliche Unterstützung für deren Wohlergehen zu geben. An vielen Stellen wird dies jedoch nicht realisiert. Die festangestellten Arbeiter der Produktionsstätte / Fabriken erhalten die monatliche Zahlung von ihrem Arbeitgeber / Eigentümer, aber Vertragsarbeiter oder Tagelöhner haben dieses Privileg nicht. Lokale Arbeitnehmer, die von einem Distrikt in einen anderen Distrikt migrierten, sind von den Reisebeschränkungen sowie weniger Produktionsarbeiten betroffen.“

Hier droht also vielen Arbeitnehmern (Vertragsarbeitern oder Tagelöhnern) und deren Familien der Hunger. Auch fehlt es an Hygieneartikeln und Schutzausrüstung, um sich wirksam vor dem Corona-Virus schützen zu können. Hier wollen wir über unsere Auditoren – wie im vergangenen Jahr – Direkthilfe an die am stärksten betroffenen Arbeitnehmer*innen leisten.

Bitte helfen auch Sie!

Wir wissen, dass diese Zeit für uns alle auch sehr schwierig ist! Aber wenn Sie dennoch etwas entbehren können, wäre es wunderbar! Spenden Sie bitte in dem Fall mit dem Spendenstichwort „Corona“ an:

XertifiX Sozialprojekte e.V.

Wir sammeln das Geld und schicken es direkt an unsere Partner in Indien. Sie werden das Geld für Lebensmittel für die Bedürftigen in dieser Corona-Krise verwenden. Das Geld kommt zu 100 % bei den Bedürftigen an.

Wir danken von Herzen!

2021-05-17T17:25:31+02:0017.05.2021|

HeuteShow zum Lieferkettengesetz

Das ZDF zum Hintergrund des Beitrags:
„Es soll bei der Einhaltung der Menschenrechte, der Eindämmung von Kinderarbeit und Hungerlöhnen weltweit helfen: Das Lieferkettengesetz der Bundesregierung. Deutsche Unternehmen sollen damit verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass bei ausländischen Lieferanten vor Ort soziale und ökologische Mindeststandards eingehalten werden. Das Gesetz soll ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden und ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1000 gelten. Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf am 3. März verabschiedet, im Bundestag wurde im April darüber debattiert.

Mitte Februar haben Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) den Entwurf zum Lieferkettengesetz in einer Pressekonferenz vorgestellt. Neben Hubertus Heil gilt vor allem Gerd Müller als entschiedener Befürworter des Gesetzes. Er betonte bei dem Termin etwa, dass die Bedeutung des Lieferkettengesetzes über Deutschland hinausgehe: „Es stößt eine Debatte in Deutschland und in Europa an über die Zukunft der Globalisierung, über eine gerechte Globalisierung.“ Müller hatte das Ziel, dass Unternehmen für Verstöße gegen Menschenrechte innerhalb der Lieferketten auch zivilrechtlich haften müssen – dies wurde in dem aktuellen Beschluss allerdings nicht so umgesetzt.[…]

Besonders der Wirtschaftsrat der CDU arbeitet sich stark am Lieferkettengesetz ab und versucht, es zu verhindern oder wenigstens zu verwässern. Im Februar noch rief er die Unionsfraktion dazu auf, „dieses Vorhaben“ zu stoppen: „Mitten in der Corona-Krise arbeitet die SPD stur ihre linksideologischen Themen ab, während zahlreiche Unternehmer Existenzängste haben.“

Siehe: What the Fakt!? Lieferkettensägenmassaker – Was bringt das deutsche Lieferkettengesetz?

2021-05-05T08:41:24+02:0003.05.2021|

ILO: Internationales Jahr zur Beseitigung von Kinderarbeit

Die Internationale Arbeitsagentur (ILO) hat 2021 zum Jahr zur Beseitigung von Kinderarbeit aufgerufen. Individuen und Unternehmen sind aufgerufen, in besonderer Weise in diesem Jahr aktiv zu werden, um gemeinsam Kinderarbeit weltweit zu bekämpfen!

Jede und Jeder ist aufgerufen:

  • An einen Entscheider schreiben!
  • Spenden für eine Wohltätigkeitsorganisation oder Schule sammeln, die sich mit der Prävention von Kinderarbeit befasst.
  • Mehr über fairen Handel lesen, wie er Kindern armer Familien zugute kommt.
  • Sich weiterbilden und das Gelernte mit Freunden, Familie, Mitarbeitern und anderen teilen.

„Individuals have power when they work together in a coordinated global movement.“

Unternehmen und andere Stakeholder sind aufgerufen:

Ein 2021 Aktionsversprechen geben, z.B.:

  • Entwicklung eines regionalen Fahrplans zur Beendigung der Kinderarbeit mit zeitgebunden erreichbaren Meilensteinen und vorgeschlagenen Ressourcenzuweisungen.
  • Entwurf neuer Gesetze und / oder Richtlinien zur Förderung der öffentlichen Beschaffung als Instrument zur Bekämpfung der Kinderarbeit.
  • Entwicklung eines regionalen Fonds im Jahr 2021 zur Beendigung der Kinderarbeit.

Es wird empfohlen, den Leitfaden für Aktionsversprechen herunterzuladen:

2021 Stakeholder Action Pledge – Practical-Guide

2021-04-20T10:00:59+02:0020.04.2021|

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