Sitzung im Kanzleramt zum EU-Lieferkettengesetz

Heute, am 19.01.2024, findet im Kanzleramt eine entscheidende Sitzung zwischen den relevanten Ministerien statt, bei der sich voraussichtlich entscheidet, ob die Bundesregierung im Rat dem EU-Lieferkettengesetz zustimmen oder sich enthalten wird. Daher fordern wir gemeinsam mit der Initiative Lieferkettengesetz unseren Kanzler Olaf Scholz auf, Farbe zu bekennen:

2024-01-22T10:42:54+01:0019.01.2024|

Neuer Beschluss: FDP lehnt EU-Lieferkettengesetz ab

Im Koalitionsvertrag vor zwei Jahren hat sich die Ampel auf die Unterstützung des EU-Lieferkettengesetzes verständigt. Dort heißt es unmissverständlich: „Wir unterstützen ein wirksames EU-Lieferkettengesetz, basierend auf den UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte, das kleinere und mittlere Unternehmen nicht überfordert.“ (siehe unten).

Jetzt – kurz vor der erfolgreichen Annahme der EU-Lieferkettengesetzes – klingt das bei der FDP plötzlich ganz anders. Das FDP-Präsidium hat am 15.01.2024 ein Beschlusspapier veröffentlicht, in dem nun steht: „Den aktuellen Entwurf der EU-Lieferkettenrichtlinie lehnen wir ab. Dieser würde unverhältnismäßige bürokratische Hürden und Rechtsunsicherheiten schaffen…“

Das ist vor dem Hintergrund des gemeinsamen Koalitionsvertrages an sich schon fragwürdig. Es übersieht aber darüber hinaus, dass zahlreiche Unternehmen (auch aus dem Mittelstand) ein strengeres EU-Lieferkettengesetz begrüßen. Eine aktuelle Umfrage des Handelsblatt Research Institute (HRI) bei 2.000 Unternehmen hat gezeigt, dass nur 7 Prozent ein EU-Lieferkettengesetz ablehnen, während 44 Prozent der Betriebe bereits heute auf Nachhaltigkeit in der Lieferkette achten und 37 Prozent dies schon teilweise tun.

So schreibt Johannes Heeg von der Initiative Lieferkettengesetz, bei der auch XertifiX Mitglied ist: „Beim EU-Lieferkettengesetz geht es nicht um lästige Bürokratie, sondern um grundlegende Menschenrechte und Umweltstandards. Mit ihrer Kehrtwende kurz vor der Ziellinie setzt die FDP die Glaubwürdigkeit Deutschlands in der EU in Sachen Nachhaltigkeit aufs Spiel.Mit ihrer Blockadehaltung isoliert sich die FDP auch international: Die liberale Fraktion im Europaparlament feierte die Einigung auf einen Kompromiss zum EU-Lieferkettengesetz im Dezember als großen Erfolg. Bundeskanzler Olaf Scholz ist nun in der Verantwortung, die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung in der EU zu schützen.

Siehe: Koalitionsvertrag

Siehe: Beschluss des FDP Präsidiums vom 15.01.2024

Siehe: Handelsblatt Research Institute (HRI) zum Lieferkettengesetz

2024-01-18T09:46:43+01:0015.01.2024|

Ein Jahr Lieferkettengesetz / Erweiterung ab 01.01.2024

Das deutsche Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt nun bereits fast ein Jahr. Das bedeutet, dass alle Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitende unter anderem eine Grundsatzerklärung verabschieden müssen, die Risiken bei den direkten Zulieferern analysieren und gegebenenfalls Abhilfmaßnahmen ergreifen müssen, wenn Risiken festgestellt werden. Ab dem 01.01.2024 gilt das LkSG sogar für Unternehmen mit 1.000 Mitarbeitenden.

Zuständig für die Kontrolle der Umsetzung des LkSG ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dieses kann bei Verstößen gegen das LkSG sogar Sanktionen gegen Unternehmen verhängen. Im ersten Jahr hat das BAFA allerdings noch keine Sanktionen gegen Unternehmen verhängt. Dies ganz bewusst, denn – so begründet dies Torsten Safarik, Chef des BAFA: „Wir verstehen uns als Partner der Unternehmen, um gemeinsam das Gesetz erfolgreich umzusetzen“ wie einem Beitrag der Tagesschau zu entnehmen ist.

Es gibt auch Kritik an diesem Ansatz, da die Veränderungen hierdurch weniger zügig erreicht werden, wie dies die Menschenrechtsverstöße in den Lieferketten gegebenenfalls erfordern würden. Die Kritik hat sicherlich ihre Berechtigung. Allerdings gilt es, wie immer die Balance zwischen Realität und Anspruch zu finden. Die neue Lieferkettenrichtlinie der EU mit der zivilrechtlichen Haftung und einer Anwendbarkeit auf Unternehmen ab 500 Mitarbeitende wird sicherlich den Druck auf alle Beteiligten noch einmal erhöhen.

Siehe: Beitrag der Tagesschau

2023-12-21T12:49:00+01:0021.12.2023|

EU-Lieferkettengesetz (vorläufig) beschlossen

Der EU-Rat und das Europäische Parlament haben gestern eine vorläufige Einigung über Lieferketten-Richtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)) erzielt, deren Ziel der Schutz der Umwelt und der Menschenrechte in der EU und weltweit ist.

Die Sorgfaltspflichtrichtlinie verpflichtet große Unternehmen hinsichtlich tatsächlicher und potenzieller negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt. Dies betrifft Unternehmen der EU mit mehr als 500 Mitarbeitenden und einem Netto-Umsatz von 150 Mio. Euro und umfasst die eigene Geschäftstätigkeit, die ihrer Tochtergesellschaften und die ihrer Geschäftspartner.

Die Unternehmen müssen demnach eine Risikoanalyse bezüglich deren Lieferketten durchführen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Minimierung der Risiken einleiten. Die Richtlinie stärkt zudem den Zugang von Betroffenen zur Justiz („zivilrechtliche Haftung“), wonach die von negativen Auswirkungen Betroffenen (auch Gewerkschaften und NGOs) 5 Jahre Zeit haben, um Ansprüche geltend zu machen. Verstoßen Unternehmen gegen die Richtlinie, können sie mit Strafen in Höhe von 5 % des Nettoumsatzes des Unternehmens belegt werden.

Die mit dem Europäischen Parlament erzielte vorläufige Einigung muss nun von beiden Institutionen gebilligt und offiziell angenommen werden (was in Brüssel als Formsache gilt).

Es ist großartig, dass die Sorgfaltspflichtrichtlinie in dieser Form nun beschlossen worden ist und zukünftig allen europäischen Unternehmen Rechtssicherheit gibt und gleiche Spielregeln in Sachen Menschenrechte und Umweltschutz für Unternehmen ab 500 Mitarbeitende. Im letzten Punkt geht die EU-Richtlinie über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus, was als ein großer Erfolg und ein Schritt in die richtige Richtung zu werten ist!

Siehe: Rat und Parlament schließen Vereinbarung zum Schutz von Umwelt und Menschenrechten

Quelle: Corporate sustainability due diligence: Council and Parliament strike deal to protect environment and human rights

2024-01-08T09:17:57+01:0015.12.2023|

„Ein Herz für Kinder“ – BILD hilft e.V. unterstützt XertifiX Sozialprojekte

Wir freuen uns sehr, dass „Ein Herz für Kinder“ ab dem 01. Dezember 2023 drei große Sozialprojekte in Indien unterstützt.

Die Projekte sind:

  • vier neue Schulen unseres Partners GRAVIS
  • eine Vorschule und Nachhilfeklassen unseres Partner SARC
  • Brücken-Schulen für Kinderarbeiter im Teppich- und Glasreifenbereich unseres Partners Vikas Santhan.

Die Projekte werden drei Jahre laufen und zahlreichen Kindern in Rajasthan, einem armen Bundesstaat in Nordindien, zu Ihrem Recht auf Schulbildung verhelfen. Eigentlich ist dieses Recht in Indien gesetzlich festgeschrieben – wie so oft mangelt es aber an einer konsequenten Umsetzung! Gerade in ländlichen Gegenden fehlt es häufig an geeigneten Schulen – vor allem für die Kinder indischer Wanderarbeiter – und zusätzlich fehlt es bei den Familien teils an Verständnis für die Wichtigkeit der Schulbildung oder es herrscht eine solche Armut, die die Kinder zur Kinderarbeit zwingt. Die Projekte arbeiten daran, eine Alternative zur Kinderarbeit anzubieten, die Lebenssituation der Familien zu verbessern und das Bewusstsein bei den Betroffenen zu verändern.

2023-12-05T11:36:38+01:0005.12.2023|

OECD aktualisiert Richtlinien zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen

Das Business & Human Rights Resource Centre berichtet, dass die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ihre Richtlinien zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen aktualisiert hat. Diese Richtlinie ist neben UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und der dreigliedrigen Grundsatzerklärung der IAO die internationale Referenz für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten von Unternehmen.

Bei der Aktualisierung geht es unter anderem darum, dass Unternehmen konkretisieren müssen, dass CO2 Reduktionsziele wissenschaftliche fundiert sind, dass nicht nur die Lieferketten zur Produktion eines Produktes zu prüfen sind, sondern auch die potentielle Verwendung eines Produktes, sowie eine Verschärfung der Vorgaben zur Korruptionsbekämpfung.

Siehe: Artikel des Business & Human Rights Resource Centre

2023-12-07T09:02:23+01:0020.07.2023|

KMUs wollen Durchsetzung von Menschenrechten

Die Frankfurter Rundschau berichtet, dass Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMU) grundsätzlich die Einhaltung der Menschenrechte in den weltweiten Lieferketten befürworten. Dies hat eine Umfrage der Hamburger Stiftung für Wirtschaftsethik ergeben. Gleichzeitig zeigt die Umfrage, dass die Unternehmen befürchten, dass das Lieferkettengesetz (LkSG) dazu führt, dass Unternehmen vor allem auf „compliance“ setzen, also auf Rechtssicherheit – und weniger auf tatsächliche Veränderungen zugunsten der Menschenrechte.

Kritik wird auch am Auftreten der Verbände geübt, die habe “ die grundsätzlich positive Haltung vieler KMU erst ignoriert, dann zu lange auf Verhinderung gesetzt und sich schließlich zu wenig pragmatisch in die konkrete Ausgestaltung eingebracht“, so wird aus der Studie zitiert.

Siehe: Artikel der Frankfurter Rundschau

2023-12-06T14:54:10+01:0030.05.2023|

BMZ / BGR entwickeln Zertifizierungssystem für mineralische Rohstoffe

In der Region der großen Seen in Afrika (Angola, Burundi, Republik Kongo, Demokratische Republik Kongo, Kenia, Ruanda, Zentralafrikanische Republik, Sudan, Südsudan, Uganda, Tansania und Sambia) werden Zinn, Wolfram und Tantal (Coltan) abgebaut und gehandelt. Diese Rohstoffe ermöglichen die (illegale) Bereicherung von ungesetzlichen Milizen. Dies setzt auch intern. Unternehmen unter Druck, nicht mit diesen Konlikt-Mineralien Handel zu betreiben. Die Folge ist, dass sich Unternehmen aus der Region zurückziehen – was wiederum der lokalen Bevölkerung den Zugang zu Einkommen entzieht.

Die Bundesregierung unterstützt die Region der großen Seen darin, ein transparentes und glaubwürdiges Zertifizierungssystem für die wichtigsten mineralischen Rohstoffe (Zinn, Wolfram und Coltan) aufzubauen. Hierzu führt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) ein lngjähriges Projekt durch. Zentrale Punkte des Projektes sind:

  1. Durch Aus- und Fortbildung in Bergaufsicht und -inspektion werden nationalstaatliche Behörden in die Lage versetzt, die Nachhaltigkeit des Rohstoffabbaus sicherzustellen.
  2. Die Unterstützung der Region der großen Seen bei der Implementierung des regionalen Zertifizierungsmechanismus.
  3. Die nachhaltige Umsetzung des von der BGR entwickelten „Analytischen Fingerprints“ (AFP).

Die Rückverfolgbarkeit der Lieferkette wird anhand der mineralogischen und geochemischen Zusammensetzungen der Mineralkonzentrate sichergestellt. Dieses System kommt aber nur dann zum Einsatz, wenn bei der Prüfung der Lieferkette durch externe Auditoren Zweifel an der Rückverfolgbarkeit aufkommen. Das Projekt wird noch bis Ende 2024 laufen.

Siehe: Überregional Afrika – Deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit der ICGLR – Unterstützung der regionalen Rohstoffzertifizierung

2023-12-06T17:39:10+01:0030.03.2023|

ZDF-Spendengala zugunsten XertifiX Sozialprojekte

Die diesjährige ZDF Spendengala mit Johannes B. Kerner sammelt unter anderem für unser Schulprojekt für Teppichknüpf-Kinder, das von XertifiX Sozialprojekte betreut wird. Die Gala wird am 17.12.22 ab 20.15h im ZDF übertragen.

In Agra müssen Kinder ab 5 Jahren Teppiche knüpfen und werden dadurch ihrer Kindheit beraubt: sie können weder spielen, noch einen Kindergarten oder später eine Schule besuchen. Sie verbleiben in der Spirale der Armut gefangen, in die sie hineingeboren wurden. Um diesen Kindern einen Ausweg aus dieser Situation zu bieten, führt unsere Partner-Organisation Vikas Santhan ein Schulprojekt durch. Auf diesem Weg werden diesen Kinder grundlegende Inhalte unterrichtet, und sie werden so schrittweise für den Besuch einer staatlichen Schule vorbereitet.

Sendetermin: 17.12.22 ab 20.15h im ZDF

ZDF-Ankündigung: Die „Teppichkinder“ von Indien

Siehe auch: Radhika (8) knüpft Teppiche für deutsche Wohnzimmer

2022-12-13T09:19:43+01:0009.12.2022|
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