Wie berichtet, hat sich die Bundesregierung in der vergangenen Woche endlich auf einen Entwurf zum Lieferkettengesetz geeinigt! Gut so: Damit werden die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von Unternehmen erstmals in Deutschland verbindlich geregelt.
Aber der Gesetzentwurf reicht so noch nicht aus, denn:
- Er sieht vor, dass Unternehmen bei indirekten Zulieferern erst dann aktiv werden müssen, wenn es schon konkrete Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen gibt. Das ist absurd!
- Zudem fehlt die zivilrechtliche Haftungsregel. Betroffene von Menschenrechtsverletzungen haben es auch in Zukunft schwer, vor deutschen Gerichten Schadensersatz einzufordern.
- Der Gesetzentwurf berücksichtigt Umweltstandards zu wenig!
- Das Gesetz soll nur für rund 2.900 Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden gelten.
Die gute Nachricht: Noch ist das Gesetz nicht fertig. Im April wird der Bundestag über das Lieferkettengesetz beraten. Die Abgeordneten haben dann die Möglichkeit, Nachbesserungen einzufordern.
Fordern Sie Ihren Abgeordneten auf, entsprechend aktiv zu werden. Die Intitiative Lieferkettengesetz hat einen Serienbrief vorbereitet, mit dem Sie Ihre Abgeordneten direkt anschreiben können. Praktisch: Sie geben nur Ihre PLZ ein und es erscheinen die Abgeordneten Ihres Wahlkreises zur Auswahl. Daher: