Das neue Bestattungsgesetz in NRW verbietet Grabsteine aus Kinderarbeit. Grabsteine aus Ländern mit Kinderarbeit dürfen künftig nur mit einem Siegel von einer anerkannten Zertifizierungsstelle aufgestellt werden. Die Anerkennung der Zertifizierungsstellen wird von newtrade nrw, dem Büro für nachhaltige Beschaffung, übernommen. Das Gesetz tritt im Oktober in Kraft, die Regelung zur Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit im Mai 2015.
Siehe: Bestattungsgesetz NRW