Aus der Presseerklärung der Stadt Nürnberg: Ab 15. Januar 2013 müssen Steinmetze jedem Grabmalantrag entweder eine Erklärung beilegen, aus der hervorgeht, dass der Stein in der Europäischen Union oder der Schweiz hergestellt und bearbeitet worden ist, oder für Steine aus den anderen Herstellungsländern ein entsprechendes Zertifikat beibringen, das belegt, dass diese dieser Anforderung genügen.