Der Landtag des Saarlands hat beschlossen, sein Bestattungsgesetz zu ändern. Friedhofsträger können verlangen, dass nur noch solche Grabsteine verwendet werden, die nachweislich fair bzw. ohne Kinderarbeit produziert wurden.
Vergleiche Amtsblatt des Saarlands vom 30. Juli 2009:
„Das Bestattungsgesetz vom 5. November 2003 (Amtsbl.
S. 2920), zuletzt geändert durch das Gesetz vom
21. November 2007 (Amtsbl. S. 2393), wird wie folgt
geändert: […]
§ 8 […]
Folgender Absatz 4 wird neu eingefügt:
(4) Der Friedhofsträger kann in der Satzung
bzw. Friedhofsordnung festlegen, dass nur
Grabsteine und Grabeinfassungen verwendet
werden dürfen, die nachweislich aus fairem
Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit
im Sinne der ILO-Konvention 182
hergestellt sind.“