Die Stadt Kehl hatte Ende November eine Änderung der Friedhofssatzung beschlossen, durch die Grabsteine aus Kinderarbeit vom städtischen Friedhof ausgeschlossen werden können. Dagegen klagen nun Steinmetze vor dem Verwaltungsgericht Mannheim.
Die Stadt sieht laut einer Pressemitteilung der Klage gelassen entgegen: Vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht hätten Steinmetze eine ähnlich gelagerte Klage verloren. Zudem gibt es seit dem 30. Juni in Baden-Württemberg einen neuen Paragrafen im Bestattungsgesetz, der die Kommunen ausdrücklich ermächtigt, Friedhofssatzungen entsprechend zu ändern.

siehe: ZDF
siehe: Schwäbische.de
siehe: Der Westen
siehe: Wochenzeitungen der Ortenau
siehe: Handwerksblatt