Bei der Umsetzung der fairen Beschaffung (bzw. der Beschaffung von Produkten ohne Kinderarbeit) stellt sich häufig die Frage: Können Kommunen zuverlässige Nachweise fordern oder müssen sie auch Eigenerklärungen der Händler – oder noch harmloser – Erklärungen akzeptieren, dass das Unternehmen/die Lieferanten “aktive und zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben”? Letzteres würde konkret bedeuten, dass es sein kann, dass die für den Auftrag vorgesehenen Produkte wie Natursteine zwar noch mit Kinderarbeit hergestellt sind, man aber darauf hinwirken wird, dass dies in Zukunft nicht mehr geschieht. Eine solche Formulierung bzw. „weiche Ausschreibung“ folgt aus unserer Sicht nicht aus den rechtlichen Grundlagen auf EU-Ebene, sondern Kommunen können stattdessen zuverlässige Nachweise einfordern und Eigenerklärungen ablehnen. [weiter]
siehe auch unsere überarbeitete Webseite „Öffentliche Beschaffung in Kommunen“ bzw. über den Direktlink: www.xertifix.de/beschaffung