Die XertifiX Standard-Zertifizierung

 

Das Standard-Label wird vergeben, wenn folgende Anforderungen erfüllt werden:

    • Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
    • Das Recht, den Arbeitgeber vertragsgemäß zu wechseln.
    • Information aller MitarbeiterInnen über deren Rechte, den Zweck des XertifiX-Standards und die Audit-Prozesse (insbesondere hinsichtlich der Rechte und Pflichten der ArbeitnehmerInnen, diesen Standard zu erfüllen).
    • Zahlung des Mindestlohns gemäß den lokalen Gesetzen.
    • Pünktliche Bezahlung gemäß des Vertrages.
    • Keine Lohnkürzung als Disziplinarmaßnahme.
    • Legalität der Produktionsstätte.
    • Rückverfolgbarkeit der Lieferkette vom Importeur zum Exporteur, zur Verarbeitungsfabrik und zum Steinbruch.
    • Verpflichtende jährliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, der Rechte der ArbeiterInnen und des Umweltschutzes in den beiden Folgejahren.

Folgejahr 1:

  • Benennung einer/s verantwortlichen Mitarbeiterin/s für Gesundheit und Sicherheit.
  • Realisierung eines jährlichen Gesundheits- und Sicherheitstrainings (einschließlich der Sensibilisierung bezüglich Berufskrankheiten wie zum Beispiel Silikose).
  • Risiko-Bewertung: schriftliche Dokumentation von Unfällen und die Anwendung von geeigneten Maßnahmen zur Vermeidung solcher Unfälle in der Zukunft.
  • Staubreduktion, z.B. durch regelmäßige und ausreichende Berieselung mit Wasser in der Staubzone, um das Einatmen von Staub durch die ArbeiterInnen oder durch Nassbearbeitung und ordnungsgemäße Belüftung zu verhindern (IAO-Empfehlung 156) Trockenbearbeitung nur mit Stauberkennung an der Maschine und Raumluftabsaugung im Arbeitsbereich. Wenn die Luft am Arbeitsplatz staubig ist, kostenfreie Bereitstellung von geeignetem Atemschutz.
  • (kostenlose) Bereitstellung und Verwendung angemessener PSA (FFP2-Masken, Augenschutz, Helme, Gehörschutz, Handschuhe, Schürzen und Stiefel). Einführung von Maßnahmen des Arbeitgebers zur Kontrolle des regelmäßigen Einsatzes der persönlichen Schutzausrüstung (PSA).
  • In Steinbrüchen: Entwicklung und Durchführung eines Standardverfahrens für Sprengungen gemäß den nationalen Vorschriften.
  • Das Recht und die Pflicht der/s Arbeitnehmerin/s, bei Gefahr den Arbeitsplatz zu verlassen.
  • Erste-Hilfe-Kasten (mit allen notwendigen, nicht abgelaufenen Medikamenten) in Reichweite (ein Erste-Hilfe-Kasten für jeweils 20 ArbeiterInnen).
  • Jährliches Erste-Hilfe-Training (Mindestens 2 ArbeiterInnen pro 50 ArbeiterInnen sollten in Erste-Hilfe-Versorgung bei einem Unfall geschult werden).
  • Arzt / Krankenhaus in der Nähe oder Transport vom Arbeitgeber zum Arzt / Krankenhaus bei Unfall oder Krankheit während der Arbeitszeit. Sichtbare Anzeige des Namens und der Kontaktnummern der Ärzte.

Folgejahr 2:

  • Angemessene Arbeitsplatzbedingungen bezüglich
    1. Platz (z.B. Fläche eines Arbeitsplatzes in einer Produktionsstätte mit mindestens 1,5 m²)
    2. maximale Temperatur (z.B. durch Arbeiten außerhalb der Hauptarbeitszeiten in Steinbrüchen, Bereitstellung von Schattenschutz)
    3. ordnungsgemäße Beleuchtung
    4. Ergonomie und Gewicht (z.B. Verringerung der Vibrationen an Bohrmaschinen oder Schleifmaschinen durch Isolationsmaßnahmen; Höchstgewicht pro Person) (ILO-Empfehlung 156)
    5. ordnungsgemäße sanitäre Einrichtungen
    6. Bereitstellung von sauberem Trinkwasser.
  • Zahlung der Sozialversicherung gemäß den lokalen Gesetzen (z.B. „ArbeitnehmerInnen-Staatsversicherung“ / „Vorsorgefonds“ oder „Rentenversicherung“ / „Krankenversicherung“ usw.).
  • Die Lohnunterlagen der ArbeitnehmerInnen müssen aufbewahrt werden.
  • Reguläre Arbeitszeit: Maximal 8 Arbeitsstunden pro Tag und maximale Arbeitszeit pro Woche gemäß den lokalen Gesetzen, jedoch nicht mehr als 48 Stunden (IAO-Übereinkommen 1).
  • Mindestens einen freien Tag nach 6 Arbeitstagen.
  • Überstunden sind freiwillig und müssen höher bezahlt werden als normale Arbeit (Empfehlung R116 der IAO); 12 Stunden pro Woche dürfen nicht überschritten werden.
  • Pausen während des Arbeitstages (mindestens 30 Minuten an Arbeitstagen von mehr als 6 Stunden).
  • Unterlagen über individuelle Arbeitszeiten müssen aufbewahrt werden.
  • Wassermanagement: Entwicklung und Umsetzung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen (inkl. Überwachung des Wasserverbrauchs; Ermittlung des Einsparpotenzials beispielsweise durch Wassersparanlagen, die Wiederverwendung von Wasser oder die Nutzung von Regenwasser).
  • Gefährliche Materialien (z.B. Chemikalien, Brennstoffe): Ordnungsgemäße Lagerung, Verwendung und Handhabung gefährlicher Materialien (z.B. eine Liste über Herkunft und Verwendung gefährlicher Materialien, Kennzeichnung gefährlicher Materialien, verschlossene Lagerräume, Handhabung durch qualifiziertes Personal).

 

Die Einhaltung der Kriterien muss durch mindestens ein Audit pro Jahr nachgewiesen werden (s.o.). Wenn beim ersten Audit die Kriterien nicht erfüllt werden, muss die Einhaltung der Kriterien durch ein weiteres Audit bestätigt werden (usf.). Dabei wird auch die fortlaufende Erfüllung der einmal erreichten Kriterien nachgewiesen. Das bedeutet, dass die XertifiX-Zertifizierungen immer nur ein Jahr gültig sind.

Inverted version:

Der Entwurf des XertifiX Logo stammt vom Freiburger Künstler Jörg Bollin.