Prominente & Fachleute kritisieren die Pläne der EU-Kommission

Die Initiative Lieferkettengesetz hat die Stimmen von prominenten Personen zusammengestellt, die sich kritisch gegenüber den Plänen der EU-Kommission geäußert haben, bedeutende Aspekte der EU Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) einzukassieren, bevor sie überhaupt in Kraft getreten ist:

Dr. Bärbel Kofler, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung:

Gerade heute müssen wir in Deutschland und in Europa entschieden für unsere Werte und ein langfristig stabiles und nachhaltiges wirtschaftspolitisches Umfeld einstehen. Die EU muss eine zuverlässige Handelspartnerin sein, für Menschen auf der ganzen Welt.“

Erzbischof Stephan Burger, Freiburg i.Br.:

Mit aller Kraft wehren wir uns dagegen, dass dieser wichtige Fortschritt für eine global verantwortungsvolle und soziale Marktwirtschaft verwässert wird.

Dr. Katharina Reuter, die Geschäftsführerin des Bundesverbands Nachhaltige Wirtschaft:

Damit für Unternehmen die Verantwortung nicht auf dem Betriebsgelände bzw. bei direkten Zulieferern endet, sind verbindliche und einheitliche Regeln notwendig. Die EU-Lieferkettenregelung setzt genau da an, die Wirtschaft hat entsprechend investiert. Der vorgeschlagene Rückwärtsgang wäre fatal für Menschenrechte und Umweltschutz.

Siehe: Breiter Widerstand gegen Verwässerung der EU-Lieferkettenrichtlinie

2025-03-18T17:28:48+01:0005.03.2025|

EU-Kommission kassiert Umfang der geplanten Lieferketten-Richtlinie

Wie befürchtet, hat die Europäische Kommission ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt, das die Nachhaltigkeitsberichterstattung und Investitionsbedingungen in der EU deutlich vereinfachen soll. Ziel sei es, Unternehmen zu entlasten, Bürokratie abzubauen und gleichzeitig nachhaltige Investitionen zu fördern. Ein zentraler Punkt der Reform betrifft die Nachhaltigkeitsberichterstattung: Rund 80 % der Unternehmen würden von den bisherigen Berichtspflichten befreit. Unternehmen müssten weniger Daten liefern, und einige Berichtspflichten werden freiwillig. Dadurch sollen Kosten gesenkt und der bürokratische Aufwand reduziert werden.

Ähnlich soll es bei den Sorgfaltspflichten aussehen: Unternehmen müssten nicht mehr jährlich, sondern nur noch alle fünf Jahre ihre direkten Geschäftspartner überprüfen. Zudem wird der Informationsaustausch mit KMU verringert, um ihre administrative Belastung zu senken. Gleichzeitig soll die zivilrechtliche Haftung auf EU-Ebene abgeschafft werden, sodass Unternehmen nicht mehrfach für mögliche Verstöße belangt werden können.

Siehe: Kommission vereinfacht Vorschriften für Nachhaltigkeitsberichterstattung und EU-Investitionen: mehr als 6 Mrd. EUR an Entlastung beim Verwaltungsaufwand angestrebt

2025-03-05T12:48:48+01:0027.02.2025|

EU: Rollback der EU-Lieferkettenrichtlinie befürchtet

Die Initiative Lieferkettengesetz analysiert, was die geplante „Omnibus“-Verordnung für das Europäische Lieferkettengesetz CSDDD bedeuten könnte. Konkret soll die Omnibus-Verordnung – angekündigt für den 26. Februar 2025 – drei zentrale Regelwerke „vereinfachen“:

  • die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD),
  • die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und
  • die Taxonomie-Verordnung.

Unter dem Deckmantel der Bürokratieentlastung und Vereinfachung droht vor allem die CSDDD, die seit Juli 2024 in Kraft ist und bis Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss, erheblich verwässert zu werden. Hintergrund ist eine intensive Lobbykampagne deutscher, französischer und italienischer Wirtschaftsverbände, die seit Jahren gegen umfassende Nachhaltigkeitsvorgaben agieren. Unterstützt wird dieses Bestreben von der Europäischen Volkspartei (EVP) sowie Teilen der CDU/CSU. Kritiker befürchten, dass diese Lobbybestrebungen – möglicherweise in Zusammenarbeit mit rechtsextremen Gruppierungen im Europäischen Parlament – zu einer gravierenden Abschwächung von Menschenrechts-, Umwelt- und Klimaschutzvorgaben führen könnten.

Die Omnibus-Verordnung soll vor allem redundante Berichtspflichten abbauen, ohne den „korrekten Inhalt“ der bestehenden Gesetze zu verändern – so die offizielle Begründung von von der Leyen. In der Praxis zielen die Änderungen jedoch darauf ab, den Anwendungsbereich der CSDDD zu verschieben (z. B. von Unternehmen mit 1.000 auf solche mit 5.000 Mitarbeitenden) und die Sorgfaltspflichten auf direkte Zulieferer zu beschränken. Es muss davor gewarnt werden, dass dadurch essenzielle Risikobereiche wie Umweltzerstörung im Bergbau oder Kinder- und Zwangsarbeit in Entwicklungsländern ausgeklammert würden. Zudem würden Bußgelder und zivilrechtliche Haftungen gestrichen, was den Opfern von Menschenrechtsverletzungen den Zugang zu Schadensersatz nehmen könnte.

Innerhalb der EU gibt es heftigen Widerstand gegen die geplanten Änderungen. So fordern sozialdemokratische und grüne Fraktionen im Europäischen Parlament sowie zahlreiche NGOs und Nichtregierungsorganisationen, die CSDDD konsequent beizubehalten. Auch innerhalb der EU-Kommission äußern einige Kommissare, wie der Justizkommissar Michael McGrath, Kritik an der geplanten Entkernung der Nachhaltigkeitsgesetzgebung. Die weitere politische Auseinandersetzung, insbesondere im Europäischen Parlament, bleibt entscheidend für den zukünftigen Kurs Europas in Sachen Nachhaltigkeit.

Siehe: Briefing „Rollback des European Green Deal? Omnibus-Verordnung droht EU-Lieferkettenrichtlinie auszuhöhlen“

2025-02-14T13:24:46+01:0013.02.2025|

Lieferkettengesetz: Betriebsräte erkennen positive Wirkung durch das Gesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das seit Anfang 2023 (bzw. 2024 für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten) gilt, verpflichtet große Unternehmen dazu, menschenrechtliche Risiken in ihren Lieferketten zu analysieren und präventive Maßnahmen zu ergreifen. Eine repräsentative Befragung von Betriebsräten zeigt, inwiefern das Gesetz die Praxis in Unternehmen verändert hat und wie verschiedene betriebliche Gruppen (Management, Wirtschaftsausschuss, Betriebsrat, Beschäftigte) sich mit dem Thema auseinandersetzen.

Wichtige Ergebnisse der Studie sind:

  • Betroffenheit und Branchenunterschiede: Etwa 36 % der Betriebsräte geben an, dass ihr Unternehmen vom LkSG betroffen ist. Dabei steigt die Betroffenheit mit der Unternehmensgröße. Auch Branchenunterschiede sind erkennbar: Unternehmen im Handel, Verkehr, Gastgewerbe sowie im Baugewerbe und unternehmensnahe Dienstleistungen gelten häufiger als betroffen als Unternehmen des produzierenden Gewerbes.
  • Maßnahmen in den Lieferketten: Rund 43 % der Betriebsräte berichten, dass in den letzten zwei Jahren Maßnahmen zur Überprüfung oder Veränderung der Lieferketten umgesetzt wurden, um Menschen- und Arbeitnehmerrechte sowie Umweltstandards zu erfüllen. Die häufigsten Maßnahmen beziehen sich auf die Analyse, Überwachung und Kontrolle der Lieferkette, während tiefgreifende strukturelle Veränderungen seltener vorgenommen werden. Bemerkenswert ist, dass nicht alle Veränderungen direkt als Reaktion auf das LkSG erfolgten.
  • Beteiligung der internen Gruppen: Das Management befasst sich am intensivsten mit dem Thema, gefolgt von Wirtschaftsausschüssen, Betriebsräten und der Belegschaft. In LkSG-betroffenen Unternehmen ist die Auseinandersetzung mit den Themen Arbeitsbedingungen und Menschenrechte bei Zulieferern generell intensiver.
  • Informationsdefizite: Zwei Drittel der befragten Betriebsräte fühlen sich nicht ausreichend informiert über das Thema, wobei die Informiertheit in größeren Unternehmen höher ist. Es besteht somit ein deutlicher Handlungsbedarf, auch im Hinblick auf Schulungs- und Informationsangebote für die Mitbestimmungsorgane.

Insgesamt zeigt der Beitrag, dass das LkSG und die damit verbundene öffentliche Debatte Wirkung zeigen, jedoch auch Umsetzungs- und Informationslücken bestehen. Neben der Anpassung von Lieferketten werden vor allem Maßnahmen zur Analyse und Überwachung ergriffen. Um eine umfassende Umsetzung und die aktive Einbeziehung aller betrieblicher Akteure zu gewährleisten, sind weitere Bildungsinitiativen und ausreichende Ressourcen für die Mitbestimmung notwendig.

Siehe: Das Lieferkettengesetz in der Praxis: Einschätzungen durch Betriebsräte

2025-02-06T12:09:53+01:0006.02.2025|

Frankreich: Angebliches Vorgehen der Regierung zur Deregulierung der EU-Nachhaltigkeitsgesetze ruft Protest hervor

Das angebliche Streben der französischen Regierung zugunsten einer umfassenden Deregulierung der EU-Nachhaltigkeitsgesetze für Unternehmen, darunter die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und die Richtlinie zur Nachhaltigkeitssorgfaltspflicht von Unternehmen (CSDDD), ruft starken Widerstand von NGOs und der Zivilgesellschaft hervor. Kritiker argumentieren, dass dabei Geschäftsinteressen Vorrang gegenüber dringenden Klima- und sozialen Belangen erhalten. Der Vorschlag Frankreichs, die CSDDD auf unbestimmte Zeit zu verschieben und möglicherweise 70 % der erfassten Unternehmen auszuschließen, gibt Anlass zur Sorge hinsichtlich der umfassenderen Nachhaltigkeitsagenda der EU. Unterdessen haben Wirtschafts- und Menschenrechtsexperten, zivilgesellschaftliche Organisationen und 10 nationale Menschenrechtsinstitutionen gewarnt, dass eine solche Deregulierung zu Rechtsunsicherheit führen könnte. Demgegenüber haben 400 französische Unternehmen die EU-Politiker aufgefordert, die bestehenden Fristen für die ESG-Berichterstattung einzuhalten.

Siehe: France: CSOs criticise French government’s call for „massive regulatory pause“ on EU legislation, incl. CSRD and CSDDD

2025-01-29T17:31:21+01:0029.01.2025|

Wirtschaftsverband fordert Beibehaltung des Lieferkettengesetzes

Der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME) spricht sich klar für die Beibehaltung des deutschen Lieferkettengesetzes (LkSG) aus, da es Fortschritte bei der Umsetzung in Unternehmen zeigt und Planungssicherheit bietet. Eine aktuelle Studie des Verbands zeigt, dass insbesondere Großunternehmen gut mit den Anforderungen des Gesetzes zurechtkommen, wie etwa bei der Durchführung von Risikoanalysen. Herausforderungen bestehen jedoch weiterhin bei der Kontrolle indirekter Zulieferer. Das Gesetz wird als Vorbereitung auf die ab 2027 geltende EU-Lieferkettenrichtlinie gesehen.

Unternehmen wie Unilever, KiK und Hapag-Lloyd betonen die Bedeutung rechtlicher und planerischer Stabilität – auch im Hinblick auf die Geltung des bestehenden LkSG – , da Änderungen hohe Kosten und Wettbewerbsnachteile verursachen können. Kritisiert wird allerdings der hohe Aufwand für verschiedene Nachhaltigkeitsberichte, der Ressourcen bindet. Firmen wie s.Oliver und KiK fordern daher eine Vereinheitlichung der Berichtspflichten.

Siehe: Wirtschaftsverband fordert Beibehaltung des Lieferkettengesetzes

2025-02-06T12:15:32+01:0027.01.2025|

In eigener Sache: XertifiX wählt neue Vorsitzende

Wir freuen uns sehr, dass Frau Dr. Maria Flachsbarth am 03. Dezember 2024 von der XertifiX-Mitgliederversammlung zur neuen Vorsitzenden von XertifiX e.V. gewählt worden ist. Frau Flachsbarth war lange Jahre als Politikerin, unter anderem als Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) tätig. Diesen Erfahrungsschatz will sie in die Arbeit mit XertifiX einbringen: „Ich freue mich, mich nun mit engagierten Mitstreitern im Vorstand von XertifiX e.V. und in Kooperation mit XertifiX Sozialprojekte e.V. ganz konkret für faire Arbeitsbedingungen im Natursteinsektor, für Bildung statt Kinderarbeit, Gesundheitsfürsorge sowie eine ausreichende Ernährung der in den Steinbrüchen arbeitenden Menschen einzusetzen. Unser Ziel ist es, ganz konkret an der Erreichung von SDG 8 „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“ der Agenda 2030 der UN mitzuarbeiten.“

Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit mit Maria Flachsbarth!

Gleichzeitig danken wir unserer bisherigen Vorsitzenden, Frau Ingrid Sehrbrock, sehr herzlich für ihr jahrelanges Engagement für XertifiX. Nach über 11 Jahren Vorsitz für XertifiX entschied sich Frau Sehrbrock, nicht mehr zu kandidieren und den Platz freizumachen. In ihrer Amtszeit wurde unter anderem der XertifiX Standard deutlich erweitert und das Wirkungsfeld von Indien nach China und Vietnam ausgeweitet. Ingrid Sehrbrock hat in dieser Zeit zweimal Indien und einmal China besucht, um sich vor Ort ein Bild von der Arbeit in Steinbrüchen und Fabriken zu machen. Sie hat wesentlich zum Erfolg von XertifiX in den vergangenen Jahren beigetragen, wofür wir sehr dankbar sind. Wir freuen uns daher, dass sie XertifiX weiterhin zur Seite stehen wird. Auf Vorschlag der neuen Vorsitzenden wurde Ingrid Sehrbrock vom XertifiX-Vorstand zur neuen Vorsitzenden des XertifiX Kuratoriums gewählt und ist damit Nachfolgerin des bisherigen Kuratoriums-Vorsitzenden, Herr Heribert Scharrenbroich.

Heribert Scharrenbroich beendet auf eigenen Wunsch die Arbeit als Kuratoriumsvorsitzender und unterstützt gemeinsam mit Frau Flachsbarth die Wahl von Ingrid Sehrbrock zu seiner Nachfolgerin. Wir danken Heribert Scharrenbroich sehr herzlich für die vielen Jahre der wertvollen Unterstützung und Beratung von XertifiX. Er hat durch seine breiten Kenntnisse der Entwicklungszusammenarbeit und seine Erfahrung in diesem Umfeld ganz besonders zum Erfolg von XertifiX beigetragen. Wir freuen uns sehr, dass er weiterhin Mitglied des XertifiX-Kuratoriums bleiben wird.

2024-12-05T17:03:33+01:0005.12.2024|

Bericht der Indienreise 2024 des XertifiX-Geschäftsführers

Vom 19. bis 26. Oktober 2024 besucht der XertifiX Geschäftsführer Walter Schmidt Sozialprojekte in Indien und begleitet die XertifiX-Auditoren bei Steinbruch- und Verarbeiter-Audits. Innerhalb einer Woche hat der Geschäftsführer über acht Vorschulen und Schulen, vier Nachhilfe-Förderprojekte, sowie einen Steinbruch und vier Naturstein-Verarbeiter besucht. Der ausführliche Bericht mit zahlreichen Fotos findet sich hier.

2025-01-24T15:16:27+01:0008.11.2024|

Tag gegen Kinderarbeit: ILO warnt vor Zunahme von Kinderarbeit

Anlässlich des Tags gegen Kinderarbeit am 12.06. warnt die deutsche Sektion der ILO vor einer Zunahme der Kinderarbeit durch den Klimawandel. „Der Klimawandel wird zu einem Treiber für Kinderarbeit aufgrund von Armut, wenn die Weltgemeinschaft nicht gegensteuert“, resümierte Dr. Annette Niederfranke, ILO Direktorin Deutschland.

In den vergangenen Jahren haben Wetterextreme wie Hitzewellen, Dürren, Wirbelstürme und Überschwemmungen Menschen in Subsahara-Afrika und Südasien sehr hart getroffen – und damit insbesondere Kinderarbeit verstärkt.

Die letzte Erhebung zu den weltweiten Zahlen der Kinderarbeit stammt aus dem Jahr 2021 und stellte 160 Mio. Kinderarbeiter fest, davon rund 79 Mio. Kinderarbeiter unter schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Die Zahlen zur Kinderarbeit werden alle vier Jahre aktualisiert. Es wird davon ausgegangen, dass das Ziel der Weltgemeinschaft, Kinderarbeit bis zum Jahr 2025 abzuschaffen, sicher verfehlt wird. Noch schlimmer: Es ist zu befürchten, dass die Kinderarbeit sogar wieder zugenommen hat.

Aus dem Grund dürfen wir trotz der zahlreichen aktuellen Krisen auch das Ziel einer Bekämpfung der Kinderarbeit nicht aus dem Auge verlieren. XertifiX Sozialprojekte unterstützt in Indien Sozialprojekte zur Prävention von Kinderarbeit und zur Bildung in Schulen und Brückenschulen.

Hier haben Sie die Möglichkeit der Spende für unsere Sozialprojekte!

Siehe auch: ILO: Klimawandel erhöht Risiko von Kinderarbeit

2024-06-14T11:24:58+02:0012.06.2024|

EU-Lieferkettengesetz endgültig beschlossen

Heute (am 24.05.2024) wurde endgültig das EU-Lieferkettengesetz (offiziell: Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) durch den Rat der EU beschlossen. Die EU-Staaten haben ab jetzt zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Die CSDDD gilt schrittweise für unterschiedlich große Unternehmen in der EU:

  • Es beginnt in fünf Jahren mit Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz über 1,5 Mrd. Euro.
  • Nach sechs Jahren gilt die CSDDD für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von 900 Mio. Euro
  • Nach sieben Jahren für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von 450 Mio. Euro

Die Initiative Lieferkettengesetz hat einige Punkte zusammengestellt, in denen sich die CSDDD auszeichnet – auch gegenüber dem bereits bestehenden LkSG.

Grundsätzlich ist es sehr zu begrüßen, dass mit der CSDDD ein Paradigmenwechsel stattfindet von freiwilligen Selbstverpflichtungen der Unternehmen hin zu verbindlichen Vorgaben bezüglich der Einhaltung von Menschenrechten und Umwelt-/Klimaschutz. Mit der CSDDD müssen Unternehmen nun eine Risikoabschätzung ihrer Lieferketten vornehmen und bei negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt Wiedergutmachungsmaßnahmen ergreifen.

Anders als beim LkSG bezieht die CSDDD von vornherein die gesamte Lieferkette ein, also auch die Zulieferer wie Steinbrüche und Minen. Wenn Unternehmen in ihren Lieferketten Risiken feststellen, müssen diese gewichtet und je nach Schweregrad prioritär adressiert werden. Wenn über die Risiken hinaus festgestellt wird, dass bereits Schäden vom Unternehmen primär verursacht wurden und eingetreten sind, dann muss das Unternehmen Wiedergutmachung leisten.

Im Vergleich zum LkSG werden von der CSDDD zudem mehr Menschenrechte und Umweltschutzkriterien erfasst: z.B. das Recht auf Leben und Gedankenfreiheit, sowie das Recht auf Nahrung, Kleidung und Sanitäranlagen. Umgekehrt werden durch die CSDDD Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMUs) bessergestellt als im LkSG sofern ein Zugang zu Schulungen und finanzielle Unterstützung bei Bedarf vorgesehen sind. Entsprechend dürfen große Unternehmen auch die Berichtspflichten nicht an KMUs abwälzen. Anders als beim LkSG besteht bei der CSDDD die Möglichkeit für Betroffene, Unternehmen, die Schaden verursachen, auf Schadensersatz zivilrechtlich zu verklagen.

Negativ ist bei der CSDDD einzuschätzen, dass zunächst nur Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitende unter die Richtlinie fallen und dass eine langjährige Übergangszeit gilt, bis sich die Unternehmen (unterschiedlicher Größe) an die Richtlinie halten müssen. Hier gilt es, dass die deutsche Bundesregierung bei der Umsetzung der Richtlinie nicht hinter das deutsche LkSG zurückfallen darf, das bereits ab 1.000 Mitarbeitenden gilt und ohne Einschränkung auf einen Mindestumsatz. Hierzu greift jedoch Artikel 1 Absatz 2 CSDDD, der vorsieht, dass ein bereits bestehender Schutz der Menschenrechte und Umwelt nicht durch die Umsetzung der CSDDD abgeschwächt werden darf.

Für eine ausführliche Einschätzung durch die Initiative Lieferkettengesetz, siehe hier:

„Was liefert das EU-Lieferkettengesetz? Kurzbewertung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)“

2024-05-30T09:57:20+02:0024.05.2024|
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