Im Koalitionsvertrag vor zwei Jahren hat sich die Ampel auf die Unterstützung des EU-Lieferkettengesetzes verständigt. Dort heißt es unmissverständlich: „Wir unterstützen ein wirksames EU-Lieferkettengesetz, basierend auf den UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte, das kleinere und mittlere Unternehmen nicht überfordert.“ (siehe unten).

Jetzt – kurz vor der erfolgreichen Annahme der EU-Lieferkettengesetzes – klingt das bei der FDP plötzlich ganz anders. Das FDP-Präsidium hat am 15.01.2024 ein Beschlusspapier veröffentlicht, in dem nun steht: „Den aktuellen Entwurf der EU-Lieferkettenrichtlinie lehnen wir ab. Dieser würde unverhältnismäßige bürokratische Hürden und Rechtsunsicherheiten schaffen…“

Das ist vor dem Hintergrund des gemeinsamen Koalitionsvertrages an sich schon fragwürdig. Es übersieht aber darüber hinaus, dass zahlreiche Unternehmen (auch aus dem Mittelstand) ein strengeres EU-Lieferkettengesetz begrüßen. Eine aktuelle Umfrage des Handelsblatt Research Institute (HRI) bei 2.000 Unternehmen hat gezeigt, dass nur 7 Prozent ein EU-Lieferkettengesetz ablehnen, während 44 Prozent der Betriebe bereits heute auf Nachhaltigkeit in der Lieferkette achten und 37 Prozent dies schon teilweise tun.

So schreibt Johannes Heeg von der Initiative Lieferkettengesetz, bei der auch XertifiX Mitglied ist: „Beim EU-Lieferkettengesetz geht es nicht um lästige Bürokratie, sondern um grundlegende Menschenrechte und Umweltstandards. Mit ihrer Kehrtwende kurz vor der Ziellinie setzt die FDP die Glaubwürdigkeit Deutschlands in der EU in Sachen Nachhaltigkeit aufs Spiel.Mit ihrer Blockadehaltung isoliert sich die FDP auch international: Die liberale Fraktion im Europaparlament feierte die Einigung auf einen Kompromiss zum EU-Lieferkettengesetz im Dezember als großen Erfolg. Bundeskanzler Olaf Scholz ist nun in der Verantwortung, die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung in der EU zu schützen.

Siehe: Koalitionsvertrag

Siehe: Beschluss des FDP Präsidiums vom 15.01.2024

Siehe: Handelsblatt Research Institute (HRI) zum Lieferkettengesetz