Lieferkettengesetz: Betriebsräte erkennen positive Wirkung durch das Gesetz
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das seit Anfang 2023 (bzw. 2024 für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten) gilt, verpflichtet große Unternehmen dazu, menschenrechtliche Risiken in ihren Lieferketten zu analysieren und präventive Maßnahmen zu ergreifen. Eine repräsentative Befragung von Betriebsräten zeigt, inwiefern das Gesetz die Praxis in Unternehmen verändert hat und wie verschiedene betriebliche Gruppen (Management, Wirtschaftsausschuss, Betriebsrat, Beschäftigte) sich mit dem Thema auseinandersetzen.
Wichtige Ergebnisse der Studie sind:
- Betroffenheit und Branchenunterschiede: Etwa 36 % der Betriebsräte geben an, dass ihr Unternehmen vom LkSG betroffen ist. Dabei steigt die Betroffenheit mit der Unternehmensgröße. Auch Branchenunterschiede sind erkennbar: Unternehmen im Handel, Verkehr, Gastgewerbe sowie im Baugewerbe und unternehmensnahe Dienstleistungen gelten häufiger als betroffen als Unternehmen des produzierenden Gewerbes.
- Maßnahmen in den Lieferketten: Rund 43 % der Betriebsräte berichten, dass in den letzten zwei Jahren Maßnahmen zur Überprüfung oder Veränderung der Lieferketten umgesetzt wurden, um Menschen- und Arbeitnehmerrechte sowie Umweltstandards zu erfüllen. Die häufigsten Maßnahmen beziehen sich auf die Analyse, Überwachung und Kontrolle der Lieferkette, während tiefgreifende strukturelle Veränderungen seltener vorgenommen werden. Bemerkenswert ist, dass nicht alle Veränderungen direkt als Reaktion auf das LkSG erfolgten.
- Beteiligung der internen Gruppen: Das Management befasst sich am intensivsten mit dem Thema, gefolgt von Wirtschaftsausschüssen, Betriebsräten und der Belegschaft. In LkSG-betroffenen Unternehmen ist die Auseinandersetzung mit den Themen Arbeitsbedingungen und Menschenrechte bei Zulieferern generell intensiver.
- Informationsdefizite: Zwei Drittel der befragten Betriebsräte fühlen sich nicht ausreichend informiert über das Thema, wobei die Informiertheit in größeren Unternehmen höher ist. Es besteht somit ein deutlicher Handlungsbedarf, auch im Hinblick auf Schulungs- und Informationsangebote für die Mitbestimmungsorgane.
Insgesamt zeigt der Beitrag, dass das LkSG und die damit verbundene öffentliche Debatte Wirkung zeigen, jedoch auch Umsetzungs- und Informationslücken bestehen. Neben der Anpassung von Lieferketten werden vor allem Maßnahmen zur Analyse und Überwachung ergriffen. Um eine umfassende Umsetzung und die aktive Einbeziehung aller betrieblicher Akteure zu gewährleisten, sind weitere Bildungsinitiativen und ausreichende Ressourcen für die Mitbestimmung notwendig.
Siehe: Das Lieferkettengesetz in der Praxis: Einschätzungen durch Betriebsräte