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Tag gegen Kinderarbeit: ILO warnt vor Zunahme von Kinderarbeit

Anlässlich des Tags gegen Kinderarbeit am 12.06. warnt die deutsche Sektion der ILO vor einer Zunahme der Kinderarbeit durch den Klimawandel. „Der Klimawandel wird zu einem Treiber für Kinderarbeit aufgrund von Armut, wenn die Weltgemeinschaft nicht gegensteuert“, resümierte Dr. Annette Niederfranke, ILO Direktorin Deutschland.

In den vergangenen Jahren haben Wetterextreme wie Hitzewellen, Dürren, Wirbelstürme und Überschwemmungen Menschen in Subsahara-Afrika und Südasien sehr hart getroffen – und damit insbesondere Kinderarbeit verstärkt.

Die letzte Erhebung zu den weltweiten Zahlen der Kinderarbeit stammt aus dem Jahr 2021 und stellte 160 Mio. Kinderarbeiter fest, davon rund 79 Mio. Kinderarbeiter unter schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Die Zahlen zur Kinderarbeit werden alle vier Jahre aktualisiert. Es wird davon ausgegangen, dass das Ziel der Weltgemeinschaft, Kinderarbeit bis zum Jahr 2025 abzuschaffen, sicher verfehlt wird. Noch schlimmer: Es ist zu befürchten, dass die Kinderarbeit sogar wieder zugenommen hat.

Aus dem Grund dürfen wir trotz der zahlreichen aktuellen Krisen auch das Ziel einer Bekämpfung der Kinderarbeit nicht aus dem Auge verlieren. XertifiX Sozialprojekte unterstützt in Indien Sozialprojekte zur Prävention von Kinderarbeit und zur Bildung in Schulen und Brückenschulen.

Hier haben Sie die Möglichkeit der Spende für unsere Sozialprojekte!

Siehe auch: ILO: Klimawandel erhöht Risiko von Kinderarbeit

2024-06-14T11:24:58+02:0012.06.2024|

EU-Lieferkettengesetz endgültig beschlossen

Heute (am 24.05.2024) wurde endgültig das EU-Lieferkettengesetz (offiziell: Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) durch den Rat der EU beschlossen. Die EU-Staaten haben ab jetzt zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Die CSDDD gilt schrittweise für unterschiedlich große Unternehmen in der EU:

  • Es beginnt in fünf Jahren mit Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz über 1,5 Mrd. Euro.
  • Nach sechs Jahren gilt die CSDDD für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von 900 Mio. Euro
  • Nach sieben Jahren für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von 450 Mio. Euro

Die Initiative Lieferkettengesetz hat einige Punkte zusammengestellt, in denen sich die CSDDD auszeichnet – auch gegenüber dem bereits bestehenden LkSG.

Grundsätzlich ist es sehr zu begrüßen, dass mit der CSDDD ein Paradigmenwechsel stattfindet von freiwilligen Selbstverpflichtungen der Unternehmen hin zu verbindlichen Vorgaben bezüglich der Einhaltung von Menschenrechten und Umwelt-/Klimaschutz. Mit der CSDDD müssen Unternehmen nun eine Risikoabschätzung ihrer Lieferketten vornehmen und bei negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt Wiedergutmachungsmaßnahmen ergreifen.

Anders als beim LkSG bezieht die CSDDD von vornherein die gesamte Lieferkette ein, also auch die Zulieferer wie Steinbrüche und Minen. Wenn Unternehmen in ihren Lieferketten Risiken feststellen, müssen diese gewichtet und je nach Schweregrad prioritär adressiert werden. Wenn über die Risiken hinaus festgestellt wird, dass bereits Schäden vom Unternehmen primär verursacht wurden und eingetreten sind, dann muss das Unternehmen Wiedergutmachung leisten.

Im Vergleich zum LkSG werden von der CSDDD zudem mehr Menschenrechte und Umweltschutzkriterien erfasst: z.B. das Recht auf Leben und Gedankenfreiheit, sowie das Recht auf Nahrung, Kleidung und Sanitäranlagen. Umgekehrt werden durch die CSDDD Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMUs) bessergestellt als im LkSG sofern ein Zugang zu Schulungen und finanzielle Unterstützung bei Bedarf vorgesehen sind. Entsprechend dürfen große Unternehmen auch die Berichtspflichten nicht an KMUs abwälzen. Anders als beim LkSG besteht bei der CSDDD die Möglichkeit für Betroffene, Unternehmen, die Schaden verursachen, auf Schadensersatz zivilrechtlich zu verklagen.

Negativ ist bei der CSDDD einzuschätzen, dass zunächst nur Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitende unter die Richtlinie fallen und dass eine langjährige Übergangszeit gilt, bis sich die Unternehmen (unterschiedlicher Größe) an die Richtlinie halten müssen. Hier gilt es, dass die deutsche Bundesregierung bei der Umsetzung der Richtlinie nicht hinter das deutsche LkSG zurückfallen darf, das bereits ab 1.000 Mitarbeitenden gilt und ohne Einschränkung auf einen Mindestumsatz. Hierzu greift jedoch Artikel 1 Absatz 2 CSDDD, der vorsieht, dass ein bereits bestehender Schutz der Menschenrechte und Umwelt nicht durch die Umsetzung der CSDDD abgeschwächt werden darf.

Für eine ausführliche Einschätzung durch die Initiative Lieferkettengesetz, siehe hier:

„Was liefert das EU-Lieferkettengesetz? Kurzbewertung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)“

2024-05-30T09:57:20+02:0024.05.2024|

In eigener Sache: XertifiX-Standard-Revision steht an

Alle fünf Jahre unterziehen wir unseren Standard einer Revision mit dem Ziel, diesen an die aktuellen Anforderungen und die Erfahrungswerte der letzten Jahre anzupassen (siehe zum Ablauf hier).

Jede(r) Interessierte ist eingeladen, am Revisionsprozess teilzunehmen: Bitte schreiben Sie hierfür eine kurze E-Mail mit dem Betreff „Teilnahme an Revisionsprozess“ an info [at] xertifix.de. Sie erhalten dann den Entwurf des überarbeiteten Standards und können bis Juni 2024 Änderungsvorschläge hierzu einreichen (verlängert bis Ende Juli 2024!). Darüber hinaus schreibt XertifiX aktiv VertreterInnen unterschiedlicher Stakeholder-Gruppen an und bittet um Rückmeldung zum Standard-Entwurf.

2024-06-14T08:28:16+02:0014.05.2024|

EU Parlament stimmt für EU Lieferkettengesetz

Das EU-Parlament hat am 24.04.2024 für das EU-Lieferkettengesetz gestimmt (offiziell: Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD).

Bei der Abstimmung in Straßburg haben 374 Abgeordnete für die CSDDD gestimmt, 235 waren dagegen und 19 enthielten sich. Die Richtlinie muss noch von den EU-Staaten auf Minister-Ebene angenommen werden, was aber als Formsache gilt, da im März bereits die Vertreter:innen der Mitgliedstaaten eine Mehrheit festgestellt hatten (Deutschland hatte sich damals aufgrund der FDP enthalten).

Sobald die Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, bleiben den EU-Staaten zwei Jahre, um die Richtlinie in nationales Recht zu fassen.

Siehe: Europäisches Lieferkettengesetz beschlossen

2024-05-13T16:21:27+02:0025.04.2024|

EU-Länder stimmen für EU-Lieferkettengesetz

Am 15.03.2024 haben die EU-Länder nach langem Ringen doch noch einem Kompromiss zum EU-Lieferkettengesetz (Richtlinie) zugestimmt. Die belgische Ratspräsidentschaft hat den Kompromiss trotz der Enthaltung Deutschlands erreichen können. Dies ist ein großer politischer Erfolg der EU!

Dennoch muss man einschränken, dass die Einigung nur zu einer – im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf von letztem Dezember – massiv abgespeckten Form gefunden werden konnte.

So gilt die Richtlinie für Unternehmen nicht ab 500 Mitarbeitenden und einem Umsatz von 150 Mio. Euro, sondern nur für wesentlich größere Unternehmen – und dies sogar nur in abgestufter Form:

  • zunächst gilt das Gesetz für Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von 1,5 Mrd. Euro
  • nach 4 Jahren betrifft es Unternehmen ab 4.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von 900 Mio. Euro
  • nach einem weiteren Jahr (also insgesamt 5 Jahren) für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von 450 Mio. Euro

Gleichwohl gilt im aktuellen Entwurf eine Haftungsregel, nach der Unternehmen bei Verletzung von Menschenrechten in den eigenen Lieferketten vor europäischen Gerichten haftbar gemacht werden können.

Es bleibt ein großes Rätsel, warum die FDP auch diesem schwachen Entwurf der EU-Richtlinie nicht zustimmen konnte. Denn das Argument der FDP war immer die Warnung vor einer zu hohen Bürokratie für Klein- und Mittelständische Unternehmen. Diese Behauptung war zwar bezogen auf den ursprünglichen Entwurf schon blanker Unsinn; aber bezogen auf den aktuellen Kompromiss-Vorschlag ist der Einwand komplett abwegig. Mit Blick auf Deutschland und die aktuelle Bundesregierung bleibt daher die nüchterne Feststellung, dass die FDP die Vereinbarung des Koalitionsvertrags gebrochen hat, was eigentlich den deutschen Bundeskanzler zum Handeln hätte veranlassen müssen. So kommentiert auch Johanna Kusch von der „Initiative Lieferkettengesetz“, bei der XertifiX auch Mitglied ist:

„Nach dem langen Gezerre ist das Gesetz leider stark abgeschwächt und gilt nur noch für wenige Unternehmen es ist beschämend, dass die Bundesregierung selbst dieser Version nicht zustimmen konnte. Damit hat die FDP nicht nur SPD und Grüne düpiert, sondern auch gegen die breite Mehrheit der Bevölkerung gehandelt […] Wir sind enttäuscht, dass das Vorhaben so ausgehöhlt wurde. Bundeskanzler Olaf Scholz hätte das verhindern können – wenn er die FDP in die Schranken verwiesen und an dem bereits fertigen Kompromiss festgehalten hätte. Stattdessen hat er sehenden Auges hingenommen, dass etablierte EU-Verfahren ignoriert wurden und Deutschland damit in der EU nicht mehr als verlässlicher Verhandlungspartner gilt. 

Das EU-Parlament muss der Richtlinie im April noch zustimmen, was als sehr wahrscheinlich gilt.

Siehe: EU-Staaten einigen sich auf Lieferkettengesetz – Deutschland enthält sich

2024-03-15T13:46:19+01:0015.03.2024|

EU-Lieferkettengesetz weiterhin ohne Mehrheit

Am Mittwoch, 28.02.2024, wurde relativ kurzfristig eine Aussprache zum geplanten EU-Lieferkettengesetz angesetzt. Dabei zeigte es sich, dass es keine Mehrheit zugunsten einer Verabschiedung des Gesetzes gibt. Dies ist mehr als bedauerlich! Und indirekt eine Konsequenz der Politik der deutschen Ampel-Regierung. Die Weigerung der FDP, einen ausgehandelten Gesetzes-Kompromiss anzuerkennen und stattdessen noch Stimmung bei anderen Regierungen gegen diesen Kompromiss zu machen, hat zur deutschen Enthaltung und Verunsicherung anderer EU-Länder geführt.

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, hätte es mittlerweile auch mit der Zustimmung der Bundesregierung keine Mehrheit für das Gesetz gegeben. Damit ist eingetroffen, was viele vorhergesagt haben: dass die Blockade der FDP und die daraus folgende Enthaltung der Bundesregierung letztlich zum Scheitern des Gesetzes geführt haben!

Siehe auch: EU-Staaten begraben Lieferkettengesetz

2024-03-12T12:32:14+01:0028.02.2024|

Abstimmung EU-Lieferkettengesetz: Kanzler Scholz muss demokratisch gefundenen Kompromiss sichern!

Bundesminister Heil hat am 06. Februar 2024 Reuters mitgeteilt, dass sich Deutschland bei der Abstimmung um das EU-Lieferkettengesetz („Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)“) voraussichtlich enthalten wird. „Dass sich Deutschland aufgrund einer ideologisch motivierten Blockade der FDP bei der anstehenden Abstimmung enthalten muss, enttäuscht mich sehr“, sagte Heil. „Eine EU-Lieferkettenrichtlinie stärkt die Menschenrechte in internationalen Handelsbeziehungen, wenn es etwa darum geht, Kinder- und Zwangsarbeit zu bekämpfen.“

Die Enthaltung Deutschlands würde die Verabschiedung des Lieferkttengesetzes gefährden, da zu befürchten ist, dass sich auch andere Staaten enthalten oder sogar dagegen positionieren werden.

Dabei wäre ein EU-Lieferkettengesetz auch im Sinn der deutschen Wirtschaft. Denn dadurch würden die Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen angeglichen. Stattdessen müssen deutsche Unternehmen weiterhin das deutsche Lieferkettengesetz befolgen – während dies für Unternehmen in anderen EU-Staaten nicht gilt. So haben erst heute zahlreiche kleine, mittlere und große Unternehmen ihre Unterstützung für die CSDDD in einem Statement veröffentlicht. Darunter sind Unternehmen wie ALDI Süd, KIK, EPSON, VAUDE etc. Im Gegensatz zu den Behauptungen der FDP schätzen die Unternehmen die EU-Richtlinie als praktikabel ein („angemessen und umsetzbar“) und fordern daher vom Bundeskanzler Olaf Scholz, „dass er diesen demokratisch gefundenen Kompromiss sichert und den Unternehmen damit Rechtssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen ermöglicht.“

Siehe: Heil glaubt nicht mehr an ein deutsches Ja zum EU-Lieferkettengesetz
Siehe: EU-Lieferkettengesetz: Kompromiss blockieren heißt Rechtsunsicherheit schaffen
Siehe: Business & Human Rights Centre
Siehe: Initiative Lieferkettengesetz

2024-02-29T09:08:55+01:0006.02.2024|

Protestaktion vor dem FDP-Europaparteitag

„Schluss mit Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in den Lieferketten europäischer Unternehmen. Und: Schluss mit den Versuchen der FDP, das EU-Lieferkettengesetz zu stoppen!“

Das ist die Botschaft der Protestaktion der Initiative Lieferkettengesetz anlässlich des FDP-Europaparteitags am 28. Januar in Berlin. Das EU-Lieferkettengesetz soll in den kommenden Wochen verabschiedet werden. Im Dezember 2023 hatten sich Kommission, Parlament und Mitgliedsstaaten der EU auf einen Kompromiss geeinigt – unter Beteiligung der Bundesregierung und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).
Unter anderem auf sein Drängen wurde das Gesetz an entscheidenden Stellen abgeschwächt und ist längst kein „großer Wurf“ mehr. Aber es ist ein wichtiger Fortschritt für Menschenrechte und Umwelt, ohne Unternehmen übermäßig zu belasten. Die FDP stellt diesen europaweit abgestimmten Kompromiss nun nachträglich und im Alleingang in Frage. Dagegen protestiert die Initiative Lieferkettengesetz. Das Bündnis aus mehr als 140 zivilgesellschaftlichen Organisationen erwartet von Bundeskanzler Olaf Scholz ein Machtwort und ein klares Bekenntnis zum EU-Lieferkettengesetz.

Text/Foto: Initiative Lieferkettengesetz/Paul Lovis Wagner

Siehe auch: Unternehmen wollen Regeln (TAZ vom 28.01.2024 / Autor: Jonas Seufert)
Darin heißt es unter anderem: „Milliardenschwere Reedereien, ein großer deutscher Supermarkt, ein Möbelgigant, ein Pharma-Unternehmen, mittelständische Bekleidungshersteller aus Süddeutschland – sie alle wollen, dass die Politik ihre Lieferketten reguliert: mit einem starken EU-Lieferkettengesetz.
Das ist bemerkenswert. Denn momentan scheint es in Deutschland so, als laufe die gesamte Wirtschaft Sturm gegen das Gesetz, das einheitliche Regeln für den Schutz von Menschenrechten in den Lieferketten größerer Unternehmen schaffen soll. Zu viel Bürokratie, heißt es, eine Überlastung kleiner Unternehmen, das Ende des Wirtschaftsstandorts Europa. […] Nur: Wer sich bei Unternehmen umhört, bekommt ein viel differenzierteres Bild.

Statement der CDA

Selbst die deutsche CDA mahnt die Bundesregierung, das EU-Lieferkettengesetz zu unterstützen. So sagt Karl-Josef Laumann, Sozialminister in NRW und Vorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), des „Sozialflügels“ der CDU:

„Längst sind Menschenrechte und Nachhaltigkeit keine vermeintlich „weichen“ Themen mehr in der Wirtschaft. Immer mehr Unternehmen wünschen sich, der Staat möge ein besseres „level playing field“ schaffen, also gleiche Mindeststandards für alle durchsetzen. Denn sonst können sich jene Firmen einen Preisvorteil verschaffen, denen Umweltschutz und Arbeitsrechte gleichgültig sind.

Für eine Mehrzahl der Unternehmen ist Nachhaltigkeit in der Lieferkette wichtig. Auch hält sich der bürokratische Aufwand für die betroffenen Unternehmen nach eigenen Aussagen in Grenzen, verteuert Produkte und Dienstleistungen nur minimal. Nachteile im globalen Wettbewerb befürchtet kaum einer. Vielmehr werden aufgrund intensiverer Lieferantenbeziehungen Chancen gesehen.“

Siehe: Laumann gegen deutsche Blockadehaltung beim Lieferkettengesetz

2024-02-06T15:56:14+01:0029.01.2024|

Sitzung im Kanzleramt zum EU-Lieferkettengesetz

Heute, am 19.01.2024, findet im Kanzleramt eine entscheidende Sitzung zwischen den relevanten Ministerien statt, bei der sich voraussichtlich entscheidet, ob die Bundesregierung im Rat dem EU-Lieferkettengesetz zustimmen oder sich enthalten wird. Daher fordern wir gemeinsam mit der Initiative Lieferkettengesetz unseren Kanzler Olaf Scholz auf, Farbe zu bekennen:

2024-01-22T10:42:54+01:0019.01.2024|
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