Der EU-Rat und das Europäische Parlament haben gestern eine vorläufige Einigung über Lieferketten-Richtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)) erzielt, deren Ziel der Schutz der Umwelt und der Menschenrechte in der EU und weltweit ist.

Die Sorgfaltspflichtrichtlinie verpflichtet große Unternehmen hinsichtlich tatsächlicher und potenzieller negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt. Dies betrifft Unternehmen der EU mit mehr als 500 Mitarbeitenden und einem Netto-Umsatz von 150 Mio. Euro und umfasst die eigene Geschäftstätigkeit, die ihrer Tochtergesellschaften und die ihrer Geschäftspartner.

Die Unternehmen müssen demnach eine Risikoanalyse bezüglich deren Lieferketten durchführen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Minimierung der Risiken einleiten. Die Richtlinie stärkt zudem den Zugang von Betroffenen zur Justiz („zivilrechtliche Haftung“), wonach die von negativen Auswirkungen Betroffenen (auch Gewerkschaften und NGOs) 5 Jahre Zeit haben, um Ansprüche geltend zu machen. Verstoßen Unternehmen gegen die Richtlinie, können sie mit Strafen in Höhe von 5 % des Nettoumsatzes des Unternehmens belegt werden.

Die mit dem Europäischen Parlament erzielte vorläufige Einigung muss nun von beiden Institutionen gebilligt und offiziell angenommen werden (was in Brüssel als Formsache gilt).

Es ist großartig, dass die Sorgfaltspflichtrichtlinie in dieser Form nun beschlossen worden ist und zukünftig allen europäischen Unternehmen Rechtssicherheit gibt und gleiche Spielregeln in Sachen Menschenrechte und Umweltschutz für Unternehmen ab 500 Mitarbeitende. Im letzten Punkt geht die EU-Richtlinie über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus, was als ein großer Erfolg und ein Schritt in die richtige Richtung zu werten ist!

Siehe: Rat und Parlament schließen Vereinbarung zum Schutz von Umwelt und Menschenrechten

Quelle: Corporate sustainability due diligence: Council and Parliament strike deal to protect environment and human rights