Kommunen zum Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit ermächtigt
Die Landesregierung hat eines neues Gesetz beschlossen, das unter anderem Kommunen in Nordrhein-Westfalen ermächtigt, Grabsteine aus Kinderarbeit zu verbieten. „Mit dem Gesetz ermöglichen wir Friedhofsträgern, das Aufstellen von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu verbieten, durch die das Leben von Mädchen und Jungen zerstört wird“, erklärte Ministerin Steffens nach der Kabinettssitzung. Vor der Verabschiedung des Gesetzes wurden im vergangenen Jahr zahlreiche Gruppen und Verbände konsultiert.
Nach dem Saarland, Bremen und Baden-Württemberg ist NRW das vierte Bundesland, welches Kommunen gesetzlich zum Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit ermächtigen will. In Bayern ist nach neuesten Verfassungs- und Verwaltungsgerichts-Urteilen eine solche Ermächtigung nicht mehr notwendig.
Siehe: Pressemitteilung der Landesregierung NRW
Siehe auch: Westfälische Nachrichten