Das Business & Human Rights Resource Centre berichtet, dass die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ihre Richtlinien zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen aktualisiert hat. Diese Richtlinie ist neben UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und der dreigliedrigen Grundsatzerklärung der IAO die internationale Referenz für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten von Unternehmen.
Bei der Aktualisierung geht es unter anderem darum, dass Unternehmen konkretisieren müssen, dass CO2 Reduktionsziele wissenschaftliche fundiert sind, dass nicht nur die Lieferketten zur Produktion eines Produktes zu prüfen sind, sondern auch die potentielle Verwendung eines Produktes, sowie eine Verschärfung der Vorgaben zur Korruptionsbekämpfung.