Die Initiative setzt sich für ein Lieferkettengesetz in Deutschland ein! Es ist das Ziel, dass noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz erlassen wird, das Unternehmen in Deutschland verpflichtet, die Menschenrechte und den Umweltschutz auch im Ausland zu achten, und das Unternehmen für Menschenrechtsverstöße im Ausland haftbar macht.

In Deutschland bietet sich gerade aktuell die Gelegenheit für ein solches Gesetz. Denn: die Bundesregierung hat im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) angekündigt, die Einführung eines Gesetzes zu prüfen, wenn bis 2020 weniger als 50% der großen deutschen Unternehmen menschenrechtliche Sorgfaltsverfahren eingeführt haben. Minister Müller hat am 07.06.2020 im „Bericht aus Berlin“ erklärt, dass es sich abzeichnet, dass nur ca. 30 % der Unternehmen in Fragebögen geantwortet hätten, dass sie die Menschenrechtssituation in ihren Lieferketten überprüfen. Das ist deutlich unter den erforderlichen 50% der Unternehmen. Von daher ist es nun an der Zeit für ein solches Gesetz – das in Eckpunkten bereits von den Ministern Müller und Heil ausgearbeitet wurde.

Es gibt jedoch starken Gegenwind aus der Wirtschaft und von Wirtschaftlobbygruppen. Aus dem Grund ist die Initiative Lieferkettengesetz so wichtig, um den Ministern und der Politik zu signalisieren, dass ein solches Gesetz von einem breiten Teil der zivilen Gesellschaft gefordert und getragen wird. Jeder und jede kann zudem über die Kampagnen-Webseite diesem Wunsch Ausdruck verleihen: Petition an Bundeskanzlerin Merkel 

Bitte unterzeichnen auch Sie!

Siehe: Initiative Lieferkettengesetz 

Fallbeispiele:

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