Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde – nach 2015 – ein weiteres Mal vom Auswärtigen Amt beauftragt, eine Studie zur Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) zu erstellen.

In der neuen Studie sollte analysiert werden, wie gut der NAP die UN-Leiprinzipien zur Wirtschaft und Menschenrechten bislang umgesetzt hat und worin noch Defizite bestehen. Es sollte auch entwickelt werden, welche wichtigen neuen Themen im Bereich Menschenrechte mittlerweile hinzugekommen sind. Beim letzteren Punkt fällt auf, dass in 2015 Audits und Zertifizierungen noch keine Rolle in dem Bericht gespielt hatten. Im Gegensatz hierzu werden in der neuen Studie von 2022 einige Vorschläge zur Einordung und Weiterentwicklung von Audits und Zertifizierungen gemacht.

Dies ist darauf zurückzuführen, dass Audits im Rahmen der Umsetzung von Lieferkettengesetzen wie dem LkSG zunehmend eine bedeutendere Rolle zukommen. Das ist zum einen erfreulich, macht zum anderen aber auch die Notwendigkeit deutlich, dass der Gesetzgeber stärker auf die Qualität und Zuverlässigkeit von Zertifizierungen achten muss. Es wird unter anderem vorgeschlagen:

  • Die Bundesregierung sollte verbindliche Qualitätskriterien festlegen, die es ermöglichen, die Aussagekraft von Audits und Zertifizierungen zu messen und eine Vergleichbarkeit zwischen unterschiedlichen Anbietern herzustellen.
  • Es sollte eine unabhängige Qualitätsprüfung und -überwachung von Nachhaltigkeitssiegeln und Zertifizierungen geben.
  • Siegel sollten von unabhängigen Dritten vergeben werden und nicht von den produzierenden Unternehmen selbst.
  • Im Kontext der Umsetzung des LkSG sollten Siegel/Zertifizierungen nur eine unterstützende Funktion haben und nicht als „Safe Harbour“-Lösungen für die Unternehmen zugelassen werden.

XertifiX würde es ausdrücklich begrüßen, wenn sich der Gesetzgeber dieses Bereichs stärker annehmen würde, um eine Qualitätssicherung der auf dem Markt angebotenen und verwendeten Audits und Zertifizierungen zu erreichen. Gerade mit Blick auf kleinere Unternehmen („KMUs“) muss betont werden, dass zuverlässige Siegel/Zertifizierungen eine bedeutende entlastende Funktion übernehmen können, die als nicht zu gering einzuschätzen ist. Aber auch in diesen Fällen gilt selbstverständlich, dass die „Letzt-Verantwortung“ und Haftung für die eigenen Lieferketten immer bei den Unternehmen selbst liegen muss.

Siehe: National Baseline Assessment: Beitrag zur Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte

bzw.: pdf