Das ZDF zum Hintergrund des Beitrags:
„Es soll bei der Einhaltung der Menschenrechte, der Eindämmung von Kinderarbeit und Hungerlöhnen weltweit helfen: Das Lieferkettengesetz der Bundesregierung. Deutsche Unternehmen sollen damit verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass bei ausländischen Lieferanten vor Ort soziale und ökologische Mindeststandards eingehalten werden. Das Gesetz soll ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden und ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1000 gelten. Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf am 3. März verabschiedet, im Bundestag wurde im April darüber debattiert.

Mitte Februar haben Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) den Entwurf zum Lieferkettengesetz in einer Pressekonferenz vorgestellt. Neben Hubertus Heil gilt vor allem Gerd Müller als entschiedener Befürworter des Gesetzes. Er betonte bei dem Termin etwa, dass die Bedeutung des Lieferkettengesetzes über Deutschland hinausgehe: „Es stößt eine Debatte in Deutschland und in Europa an über die Zukunft der Globalisierung, über eine gerechte Globalisierung.“ Müller hatte das Ziel, dass Unternehmen für Verstöße gegen Menschenrechte innerhalb der Lieferketten auch zivilrechtlich haften müssen – dies wurde in dem aktuellen Beschluss allerdings nicht so umgesetzt.[…]

Besonders der Wirtschaftsrat der CDU arbeitet sich stark am Lieferkettengesetz ab und versucht, es zu verhindern oder wenigstens zu verwässern. Im Februar noch rief er die Unionsfraktion dazu auf, „dieses Vorhaben“ zu stoppen: „Mitten in der Corona-Krise arbeitet die SPD stur ihre linksideologischen Themen ab, während zahlreiche Unternehmer Existenzängste haben.“

Siehe: What the Fakt!? Lieferkettensägenmassaker – Was bringt das deutsche Lieferkettengesetz?