Grabsteine

BaWü: Landtag beschließt Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit

Am heutigen Mittwoch, 27.01.2021, hat der Landtag in Baden-Württemberg beschlossen, dass die Kommunen Grabsteine aus Kinderarbeit verbieten dürfen. Es wird im Änderungsgesetz nun festgelegt, dass dies durch „bewährte Zertifikate“ nachzuweisen ist. Hierzu zählen XertifiX und andere Nachweise, die „auf allgemein zugänglichen und anerkannten Plattformen nach Evaluation des Zertifizierungsprozesses und Publikation der gewonnenen Ergebnisse Authentizität zugesprochen wird“. Das Plus Siegel von XertifiX erhält auf einer solchen Plattform der Bundesregierung die Bestnote (bestes Siegel aller Natursteinsiegel).

Siehe: 2021-01-27 BaWü Änderung_Bestattgesetz_Entwurf

2021-02-15T08:47:21+01:0027.01.2021|

Grabsteine in NRW: Runderlass zur Umsetzung des Bestattungsgesetzes

Die Landesregierung hat einen neuen Runderlass herausgegeben, in dem unter anderem fesgelegt wird, dass alle Grabsteine, die nach dem 1. Januar 2020 aus Indien, China, Vietnam oder den Philippinen importiert werden, ein Zertifikat von XertifiX oder einer anderen akkreditierten Zertifizierungsstelle benötigen. Alle Grabsteine, die vor dem 1. Januar 2020 in das Bundesgebiet eingeführt wurden, werden nicht zertifiziert und können ohne Siegel aufgestellt werden. In diesem Fall muss jedoch ein Nachweis über den Zeitpunkt der Einfuhr vorliegen.

Siehe: Runderlass

2020-07-15T08:50:33+02:0024.03.2020|

Runderlass NRW: Ab 01. Januar 2020 nur neue Grabsteine mit Zertifikat

Ab dem 01. Januar 2020 ist in Nordrhein-Westfalen für neue Grabsteine eine Zertifizierungspflicht vorgesehen, wenn die Grabsteine aus Indien, China, Vietnam oder den Philippinen kommen. Dies legt ein neuer Runderlass verbindlich fest, der am 09. November 2019 veröffentlicht wurde. Bislang ist XertifiX der einzige Zertifizierer, der vom Land NRW akkreditiert worden ist.

Siehe: Runderlass

Siehe Webseite „Geltende Erlasse“: Feststellung der Funktionsfähigkeit des Zertifizierungsverfahrens nach § 4a Absatz 1 des Bestattungsgesetzes

2020-06-04T11:10:19+02:0019.11.2019|

Faktencheck: Gibt es bei Grabsteinen Kinderarbeit?

Im Kontext der Arbeit von Kindern an Grabsteinen werden immer wieder Behauptungen aufgestellt, die im Folgenden ausführlicher geprüft werden sollen:

Behauptung 1: Es gibt bei Grabsteinen überhaupt keine Kinderarbeit!

Tatsache ist:
Unangekündigte Besuche in indischen Steinbrüchen haben immer wieder gezeigt, dass dort auch Kinder an Bohrhämmern arbeiten. Dies ist in Fotos dokumentiert, unter anderem auch von einem Fotografen, der für die Süddeutsche Zeitung gearbeitet hat. (siehe: Beitrag)
Die Hochschule Düsseldorf hat zu dieser Frage zudem ein Gutachten erstellt und festgehalten, dass es bei Grabsteinen aus Indien, China, Vietnam und den Philippinen zu Kinderarbeit kommen kann. (siehe: Gutachten/Beitrag)

Behauptung 2: Kinder können gar nicht an Natursteinen in Steinbrüchen arbeiten, da es dort um tonnenschwere Rohblöcke geht, die ja viel zu schwer für Kinder seien!

Tatsache ist: Wenn diese Natursteine für Kinder zu schwer sind, dann sind sie es selbstverständlich auch für die Erwachsenen. Raffiniert: Es wird von Kinderarbeits-Experten gar nicht angenommen oder behauptet, dass die Kinder bei der Arbeit in Steinbrüchen unhebbare Natursteine stemmen müssten. Aber indem so eine fiktive Annahme aufgestellt wird, bedient man sich eines einfachen rhetorischen Kniffs: Erst die Annahme des Gegenübers so karikieren, dass sie als falsche / unsinnige Behauptung in den Raum gestellt wird, um dieser dann vehement zu widersprechen – und in unserem Kontext – damit auch die Gesamtannahme von Kinderarbeit in indischen Steinbrüchen angeblich ad absurdum zu führen. Wie gesagt: Das ist nur ein rhetorischer Kniff, den es zu entlarven gilt.

Behauptung 3: Die Steinbrüche in Indien, wo Rohmaterial für Grabsteine abgebaut werden, sind hoch-industrialisiert, so dass dort keine Kinder arbeiten könnten. Die eingesetzten Maschinen in diesen Steinbrüchen sind alle zu kompliziert, als dass sie von Kindern bedient werden könnten.

Tatsache ist: Es ist richtig, dass es in Indien auch hoch industrialisierte Steinbrüche gibt – in die man ohne Einladung aber gar nicht mehr unangekündigt reinkommt (wie dort also tatsächlich gearbeitet wird, werden wahrscheinlich nur sehr wenige Außenstehende wissen!). Es stimmt aber auch, dass es zahlreiche Steinbrüche in Südindien gibt, in denen „konservativ“ gearbeitet wird: mit Bohrlöchern, in die entweder Sprengladungen gefüllt werden oder die für Diamantsägen benötigt werden. Diese Löcher werden jedoch mit Presslufthämmern gesetzt – und genau an solchen Maschinen wurden immer wieder Kinderarbeiter (nach Definition der Konvention 182 der IAO) gefunden. Das ist der entscheidende Punkt.

Behauptung 4: Es kann überhaupt nicht gewährleistet werden, dass die Grabsteine bis zum Steinbruch zurückverfolgt werden können. Ein Steinmetz kann ja gar nicht jede Lieferkette kontrollieren und sicherstellen, dass dort keine Kinder gearbeitet haben.

Tatsache ist: Das muss der Steinmetz auch gar nicht selbst überprüfen. Dafür gibt es externe „Dienstleister“, die darauf spezialisiert sind.

XertifiX kontrolliert beispielsweise seit vielen Jahren Lieferketten von Natursteinen und stellt die Siegel für die Natursteine dann aus, wenn die Lieferkette bis zum Steinbruch zurückverfolgt werden kann und die Zertifizierungs-Anforderungen in den Produktionsstätten erfüllt werden. M.a.W. wenn Grabsteine mit dem XertifiX Siegel zertifiziert wurden, dann wurde auch der Steinbruch unangekündigt kontrolliert und hierdurch unter anderem sichergestellt, dass dort (zum Zeitpunkt der unangekündigten Kontrollen) keine Kinderarbeiter vorgefunden wurden. Dies ist wichtig zu wissen für die Angehörigen, die Händler und Steinmetze, die Friedhofsverwaltungen und die PolitikerInnen, die die Friedhofsgesetzgebung ändern.

Wenn Sie also in Zukunft jemandem begegnen, der behauptet, dass es bei indischen Grabsteinen gar keine Kinderarbeit geben kann, dann können Sie guten Gewissens antworten, dass dies schlichtweg Quatsch ist.

Das heißt nicht, dass indische Grabsteine immer mit Kinderarbeit produziert werden. Das wäre genauso Unsinn (und wird auch keiner seriös behaupten)! Das heißt aber sehr wohl, dass man bei indischen Grabsteinen immer durch regelmäßige und zuverlässige (!), unangekündigte (!) Kontrollen sicherstellen sollte, dass die Grabsteine tatsächlich auch nicht mit Kinderarbeit hergestellt wurden.

2020-06-11T09:37:19+02:0020.08.2019|

Brandenburg: Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit

„Brot für die Welt“ begrüßt den Plan des Landes Brandenburg, Kommunen zum Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit zu ermächtigen. Thilo Hoppe, Leiter der Grundsatzabteilung des Hilfswerk macht jedoch auf einige Aspekte aufmerksam, die es dabei zu beachten gilt. Die Kommunen müssten festlegen, welche Zertifikate zum Nachweis von fairen Grabsteinen zugelassen werden. Die Kommunen dürften mit dieser Entscheidung nicht allein gelassen werden. Es wäre daher noch die Aufgabe des Landes, den Kommunen Vorgaben zu machen, welche Zertifizierer es gibt und als seriös einzustufen sind.

Siehe: „Spreu und Weizen bei den Zertifizierern trennen“

2020-06-04T11:57:19+02:0018.09.2018|

Landesregierung NRW: Runderlass zur Zertifizierung von Grabsteinen

„Die Landesregierung verschärft ihren Kampf gegen Kinderarbeit: Künftig dürfen Grabsteine aus China, Indien, den Philippinen und Vietnam in Nordrhein-Westfalen nur noch dann aufgestellt werden, wenn sie mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit hergestellt worden sind. Minister Laumann erklärt zu dem heutigen Beschluss des Kabinetts: „Das Aufstellungsverbot für Grabsteine, die aus den schlimmsten Formen der Kinderarbeit stammen, ist bereits im Mai 2015 in Kraft getreten. Wir machen nun Nägel mit Köpfen und sorgen dafür, dass aus der Gesetzestheorie endlich gelebte Praxis wird. Die Menschenwürde ist unantastbar. Das muss erst recht mit Blick auf das Problem der Kinderarbeit gelten. Darum wollen wir den schlimmsten Formen der Ausbeutung klar und deutlich einen Riegel vorschieben.“ Minister Dr. Holthoff-Pförtner wird nun das Verfahren zur Anerkennung von Zertifizierungsstellen einleiten.“
XertifiX begrüßt den Schritt der Landesregierung außerordentlich, dass in NRW zukünftig Grabsteine aus unfairer Produktion wirksam ausgeschlossen werden!

Siehe: „Kampf gegen Kinderarbeit: Landesregierung beschließt Runderlass zur Zertifizierung von Grabsteinen

Siehe: Runderlass

2020-06-04T11:59:36+02:0004.09.2018|

Hessen: Neues Bestattungsgesetz

Am 22. August 2018 hat der Hessische Landtag die neue Bestattungsverordnung verabschiedet. Eine wichtige Änderung: Kommunen können künftig die Errichtung von Grabsteinen aus Gründen der Kinderarbeit verbieten. Die neue Verordnung ermöglicht es Gemeinden, als Nachweis einer Fertigung ohne ausbeuterische Kinderarbeit lückenlose Dokumentationen oder entsprechende Zertifikate vorlegen zu lassen.
Siehe: TASPO: „Neues Friedhofs- und Bestattungsgesetz in Hessen“

2020-06-04T12:00:33+02:0027.08.2018|

Grabsteine aus Kinderarbeit: NRW ist am Zug

Seit Jahren ist das Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit in NRW durch einen Erlass außer Kraft gesetzt. Damit ist es weiterhin und bis heute in NRW möglich, Grabsteine aus Kinderarbeit aufzustellen. Noch schlimmer: Es ist Kommunen und kirchlichen Friedhofsträgern nicht möglich, Grabsteine aus Kinderarbeit zu verbieten – weil die gesetzliche Grundlage in NRW fehlt bzw. auf Eis liegt.

Hintergrund: Das Bestattungsgesetz wurde bereits im Jahr 2014 so angepasst, dass Grabsteine aus Kinderarbeit verboten wurden (wir berichteten). Die damals rot-grüne Landesregierung wollte sich jedoch noch weiter absichern und gab Gutachten in Auftrag, die die rechtliche Situation und das Vorhandensein von Kinderarbeit in Herkunftsländern (unter anderem Indien, China, Türkei) prüfen sollten. Bis zur Fertigstellung der Gutachten wurde das Verbot durch einen Erlass im April 2015 außer Kraft gesetzt. (wir berichteten)
Mittlerweile liegen die Gutachten vor: Die Gutachten ergaben unter anderem, dass in indischen Steinbrüchen mit Kinderarbeit zu rechnen ist. (wir berichteten) Davon können auch solche Steinbrüche nicht ausgeschlossen werden, in denen Material für Grabsteine abgebaut wird. Dennoch hat die Landesregierung bis heute nicht das Verbot solcher Grabsteine wieder in Kraft gesetzt.

Was viele nicht wissen: Selbst wenn es in einem indischen Steinbruch keine Kinderarbeit geben sollte, sind die Arbeitsbedingungen für die erwachsenen ArbeiterInnen teils so katastrophal, dass diese nach einigen Jahren ungeschützter Arbeit in einem solchen Steinbruch zwingend an der tödlichen und unheilbaren Krankheit Silikose erkranken. Das gilt auch für hoch-industrialisierte Steinbrüche in Südindien, sofern auch dort nicht nass bzw. mit ausreichendem Atemschutz (FFP2) gearbeitet wird. Das heißt: Unabhängig von der Frage der Kinderarbeit von Grabsteinen spricht sehr viel dafür, die Arbeitsbedingungen in indischen Steinbrüchen unabhängig kontrollieren zu lassen, damit so etwas nicht mehr passiert!

Anlässlich des Tags gegen Kinderarbeit rufen wir daher die Regierung in NRW dazu auf, ihrer Verantwortung nachzukommen und Grabsteine aus Kinderarbeit endlich wirksam in NRW zu verbieten.

2020-06-04T12:01:36+02:0012.06.2018|

Buch von Prof. Eberlei: Grabsteine aus Kinderhand

wörtlich aus der Pressemitteilung der Hochschule Düsseldorf:
Neue Studie der HSD fordert Bundesländer zum Handeln auf

Das in NRW gesetzlich verankerte Aufstellungsverbot für Grabsteine aus Ländern, in denen ausbeuterische Kinderarbeit vorherrscht, muss jetzt auch konsequent umgesetzt werden. So das Fazit von Prof. Dr. Walter Eberlei von der Hochschule Düsseldorf (HSD), dessen Buch „Grabsteine aus Kinderhand“ soeben veröffentlicht wurde. Das Buch präsentiert die Ergebnisse einer Studie über Kinderarbeit im Natursteinsektor wichtiger Lieferländer für Deutschland. Demnach besteht bei Steinen aus Indien, Vietnam und den Philippinen gesicherte Erkenntnis über Kinderarbeit im Natursteinsektor, in China ist sie sehr wahrscheinlich. Mehr als die Hälfte aller Grabsteine, die in Deutschland aufgestellt werden, stammen aus Indien und China.

Der nordrhein-westfälische Landtag hatte 2014 das NRW-Bestattungsgesetz geändert und die Aufstellung von Grabsteinen aus Ländern verboten, in deren Natursteinsektor gegen die völkerrechtliche ILO-Konvention gegen ausbeuterische Kinderarbeit verstoßen wird. Steine aus solchen Ländern dürfen nur Verwendung finden, wenn sie als kinderarbeitsfrei zertifiziert wurden. Die Umsetzung des Gesetzes wurde aber per Verordnung ausgesetzt, weil Unklarheit darüber bestand, für welche Lieferländer die Zertifizierungspflicht gelten solle. Die Studie des HSD-Politikwissenschaftlers beseitigt diese Unklarheit.
[…]
Professor Eberlei: „Alle Bundesländer sind verpflichtet, die von Deutschland ratifizierte völkerrechtliche Konvention gegen Kinderarbeit in ihre Gesetze umzusetzen.“

Das nun veröffentlichte Buch zum Thema enthält ausführliche Länderanalysen zu Indien, China, Vietnam, den Philippinen und Brasilien sowie zusammenfassende Auswertungen. Ein zehnköpfiges Team von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, auch aus betroffenen Lieferländern, hat an der Studie mitgewirkt. Auftraggeber für die Forschung war die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen.

Walter Eberlei (Hg.): Grabsteine aus Kinderhand. Kinderarbeit in Steinbrüchen des globalen Südens als politische Herausforderung. Frankfurt/M.: Brandes & Apsel, 2018.​“

Siehe: Pressemitteilung

2020-06-04T12:03:51+02:0005.04.2018|
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